Viele Unternehmen kommen ihrer Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte nicht nach
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen laut Gesetz wenigstens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. In Sachsen-Anhalt kommen dieser Pflicht aber nur 743 der 4.302 dazu verpflichteten Unternehmen vollständig nach und besetzten mindestens 5 Prozent ihrer Plätze mit Schwerbehinderten. Die anderen verpflichteten Unternehmen besetzen entweder weniger als 5 Prozent oder gar keine ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten. Das zeigt die aktuellste BA-Statistik.
Fast 1.300 Unternehmen besetzen keine Plätze mit Schwerbehinderten, obwohl sie verpflichtet wären
1.273 verpflichtete Unternehmen verzichten ganz auf eine Beschäftigung von Schwerbehinderten und besetzen keine Arbeitsplätze mit ihnen. Auf das Land gerechnet liegt die Besetzungsquote insgesamt bei 3,5 Prozent. Konkret sind damit 13.971 von 399.475 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen mit Schwerbehinderten besetzt. Der „Soll-Wert“, also ungefähr die 5-Prozent-Quote, würde aber bei 18.773 mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzten Plätzen liegen.
Sachsen-Anhalt mit der bundesweit niedrigsten Besetzungsquote von Schwerbehinderten
In keinem anderen Bundesland ist die Besetzungsquote von Schwerbehinderten so niedrig wie in Sachsen-Anhalt. Und das bereits seit Jahren. 2015 lag die Quote bei 3,6 Prozent. Bundesweit liegt die Besetzungsquote von Schwerbehinderten bei 4,7 Prozent, in Ostdeutschland bei 4,6 Prozent. Die geringsten Besetzungsquoten weisen in Sachsen-Anhalt die Branchen Bau, Handel und das Gastgewerbe auf. Über der gesetzlichen Quote von 5 Prozent liegt nur der Bereich Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung.
Senius fordert verbindlichere Anstrengungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
„Schwerbehinderte in Sachsen-Anhalt profitieren weniger stark von der stabilen Arbeitsmarktsituation. Sie haben es bei der Jobsuche oft wesentlich schwerer als andere. Das hat vor allem mit Berührungsängsten mancher Arbeitgeber zu tun. Diese werden sich die Unternehmen in Zukunft angesichts steigender Fachkräftebedarfe aber nicht mehr leisten können“, erklärte Kay Senius, Chef der Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt. Dazu käme die kleinteilige Betriebsstruktur. „Angesichts der guten Arbeitsmarktentwicklung der vergangenen Jahre und der deutlicher hervortretenden Fachkräftebedarfe, besteht die historische Chance, jetzt auch Menschen zu integrieren, deren Chancen – trotz guter Qualifikation – bisher weniger gut waren. Dafür braucht es verbindlichere Anstrengungen auf lokaler und regionaler Ebene durch alle Arbeitsmarktakteure, damit Arbeitgeber ihrer Verpflichtung mehr als bisher nachkommen. Das klare Ziel muss sein, die Beschäftigung von Behinderten in Sachsen-Anhalt endlich messbar zu steigern“, so Senius weiter.
3.900 Schwerbehinderte in Sachsen-Anhalt ohne Job
Im April 2018 waren in Sachsen-Anhalt 3.895 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang von 3 Prozent. Im gleichen Zeitraum sank die Arbeitslosigkeit insgesamt aber um 8,4 Prozent.
Bis zu 90 Prozent Förderung des Arbeitsentgeltes bei Einstellung von Schwerbehinderten möglich
Die Arbeitsagenturen können Unternehmer bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen unterstützen. So können Eingliederungszuschüsse in Höhe von bis zu 70 % des Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu 24 Monaten gewährt werden. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer bis zu 60 Monate und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr bis zu 96 Monate betragen. Das Land Sachsen Anhalt unterstützt mit zusätzlichen Fördermitteln in Höhe von weiteren 20 % des Arbeitsentgelts. Somit können die Leistungen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen bis zu 90 % des Arbeitsentgelts betragen.
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