Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin äußern sich zu Todesfall von Köthen

Am Mittwochnachmittag haben sich in Landgericht Halle Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin zum Tod eines Kötheners nach einer Auseinandersetzung mit zwei Afghanen geäußert.
Demnach ist die Todesursache ist ein Herzinfarkt. Dieser basiere auf einer schwerwiegenden Fehlbildung des Herzens. Die Staatsanwaltschaft hat sich zudem zu einer Audiodatei geäußert, die im Netz aufgetaucht ist. Die Sprecherin sei ermittelt worden und habe dort getätigte Aussagen relativiert. Kritisiert wurde im Rahmen der Pressekonferenz die Zeitungsberichterstattung, in der der Staatsanwaltschaft Untätigkeit vorgeworfen wurde.
Die komplette Pressekonferenz:
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