Wenn Banner hochhalten eine Straftat ist…

Das Versammlungsrecht ist eine Errungenschaft der Demokratie. Immer wieder erfolgen Verweise auf autokratische Länder, in denen gegen Demonstranten vorgegangen wird. Doch im Zuge der Anordnungen zur Corona-Krise ist auch das Versammlungsrecht in Sachsen-Anhalt außer Kraft gesetzt. Sämtliche Demonstrationen sind damit verboten – ob für Frauenrechte, Flüchtlinge, eine bessere Bezahlung, ob links, ob rechts. Und am Wochenende hat das die Staatsmacht auch mehrfach in Halle durchgesetzt. So haben sich auf der Peißnitz und im Mühlweg jeweils drei Personen mit einem Banner gezeigt. Da hat auch der 1,5-Meter-Abstand nicht geholfen – mehr als zwei Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, dürfen sich nicht treffen. Doch Versammlungen sind grundsätzlich verboten. Das haben auch zwei Demonstranten auf dem Marktplatz gemerkt. Die wollten hier am Händeldenkmal ein Banner enthüllen. Auch das wurde unter Polizeieinsatz unterbunden.

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Mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz sind sämtliche Veranstaltungen und Aufzüge unter freiem Himmel verboten. Das Gesetz kündigt dafür Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Gefängnis an.

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2 Antworten

  1. Heiner sagt:

    So weit wird keiner gehen, dafür wirst Du schon sorgen.

  2. Heiner sagt:

    Vorwand wofür?