Landesverfassungsgericht entscheidet: eine Maske in Sachsen-Anhalt muss getragen werden
Die Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt ist rechtens. Das hat das Landesverfassungsgericht entschieden. Die hallesche Kanzlei Kühlborn hatte im Auftrag von sechs Bürgern aus Halle (Saale) und dem Saalekreis geklagt.
De 3. Kammer des Landesverfassungsgerichts hat den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sogenannte Maskenpflicht in Ladengeschäften abgelehnt. Dabei hat das Gericht auf Basis einer Folgenabwägung entschieden.
Durch die Mund-Nasen-Bedeckung seien sie in ihren Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Allgemeine Handlungsfreiheit) und Freizügigkeit verletzt, so die Kläger. Die möglichen Nachteile für den Infektionsschutz und seine Schutzgüter, die entstünden, wenn die Maßnahmen außer Kraft träten, sich aber später als verfassungsgemäß erweisen würden, seien schwerer zu gewichten als die ihnen gegenüberstehenden Nachteile für die Allgemeine Handlungsfreiheit, auch wenn sich die Regelung im Nachhinein als verfassungswidrig erwiese. Eine Verletzung der Freizügigkeit hat das Gericht ausgeschlossen.











Neueste Kommentare