Liebich soll vom Markt geklagt werden: Wirtschaftsausschuss stimmt mehrheitlich der Ausschöpfung aller Rechtsmittel zu
Die Stadt Halle wird alle rechtlichen Möglichkeiten, um den Rechtsextremisten Sven Liebich vom Marktplatz fernzuhalten. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung hat am Dienstag einen entsprechenden Beschluss gefasst. 9 Räte waren dafür, es gab eine Gegenstimme der AfD. Die endgültige Entscheidung fällt am Mittwoch der Stadtrat.
Konkret heißt es im Beschluss: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, um dem vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten bezeichneten Sven Liebich die Nutzung des Marktplatzes der Stadt Halle (Saale) für Versammlungen zu untersagen, wenn der Marktplatz mit städtischen Veranstaltungen belegt ist.“ Konkret geht es darum, dass bei städtischen Veranstaltungen keine Versammlungen zulässig sind – eine sogenannte „Fortzsetzungsfeststellungsklage“.
Wiegand kritisierte, dass die Versammlungsbehörde kürzlich Liebich in die Demokratie-Ausstellung zum Grundgesetz und direkt neben dem Händel-Denkmal als Wahrzeichen platziert hat. „Die Gerichte haben einhellig abgelehnt, Rechte der Stadt anzuerkennen“, sagte Wiegand. Die Rechte der Stadt seien nicht ausreichend abgewogen worden. Es sei nicht nachvollziehbar und ein schwerer Fehler, Liebich dort zu platzieren. „Man kann nicht zulassen, dass ein Rechtsextremist auf dem Markt rumschreit.“ Wiegand weiter: „Rechtsextremisten haben auf dem Marktplatz nichts verloren. Solange ich hier vorstehe, will ich solche Bilder in der Stadt nicht sehen.“
In einem Statement hatte Wiegand auch die Versammlungsbehörde kritisiert, diese bereite mit ihrem Verhalten „den Boden für
antidemokratische Hetze und eine Radikalisierung der Gesellschaft“. Die CDU wollte einen Beschluss fassen, sich zumindest von diesen Vorwürfen an die Versammlungsbehörde zu distanzieren. Dafür gab es aber keine Mehrheit.
Gegen einen solchen Antrag war AfD-Stadtrat Andreas Heinrich, Sohn des ehemaligen CDU-Baudezernenten Wolfgang Heinrich. Er verwies auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit.











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