Sachsen-Anhalt prüft Einzelfälle auf vorrangige Corona-Schutzimpfung

In Sachsen-Anhalt können Härtefälle auf eine vorrangige Corona-Schutzimpfung geprüft werden. Zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalts und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Sachsen-Anhalt (MDK) wurde eine Vereinbarung über die medizinische Beurteilung von Einzelfällen geschlossen, die nicht ausdrücklich in der Bundesimpfverordnung berücksichtigt sind. Der Vertrag wurde heute in Magdeburg von Staatssekretärin Beate Bröcker und MDK-Geschäftsführer Jens Hennicke unterzeichnet.

Beim MDK kann eine individuelle ärztliche Beurteilung von Einzelfällen vorgenommen werden, wenn aufgrund von schwerwiegenden Erkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion besteht. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne begrüßte die Vereinbarung mit dem MDK: „Damit ist ein zuverlässiger Partner gefunden worden, der die Bitten auf eine höhere Impfpriorisierung kompetent beraten wird.“ Sie stellte klar, dass es dabei um seltene Einzelfälle gehe, deren schwere Erkrankungen und Lebensumstände sich nicht in der Liste der priorisierten Personen wiederfinden.

Auf den Internetseiten des Ministeriums und des MDK wird ab Freitag ein Anschreiben mit der Bitte um vorrangige Impfung bereitgestellt, dem neben personenbezogenen Daten auch eine Kurzbeschreibung der besonderen Lebensumstände hinzugefügt werden kann. Zudem muss eine ärztliche Bescheinigung mit den aufgeführten Erkrankungen beigefügt werden, die in der Regel durch den Hausarzt ausgestellt wird.

Anhand der Unterlagen erfolgt eine ärztliche Beurteilung. Wird das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf als sehr hoch oder hoch beziehungsweise erhöht eingeschätzt, wird vom MDK ein ärztliches Zeugnis erstellt. Mit diesem Nachweis kann ein priorisierter Impftermin vereinbart werden.

MDK-Geschäftsführer Jens Hennicke sagte: „Dem gesetzlichen Auftrag des MDK Sachsen-Anhalt in Beratung und Begutachtung entsprechend, unterstützen wir mit unserer fachlichen Kompetenz gerne die notwendigen Entscheidungen zum aktuellen Impfgeschehen. Auch wenn nur Einzelfälle betroffen sind, so sind diese Entscheidungen überaus wichtig, da sie Leben retten können.“

Hintergrund: Da noch nicht sofort hinreichend Impfstoff für die Gesamtbevölkerung zur Verfügung steht, musste eine Impfpriorisierung, unter anderem nach Alter, Risikogruppen und dem Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen, vorgenommen werden. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind in die bundeseinheitlich geltende Coronavirus-Impfverordnung eingeflossen.

Die Übersicht zeigt, welche Personen bereits für eine Impfpriorisierung mit hoher und erhöhter Priorität berücksichtigt sind.

§ 3Schutzimpfungen mit hoher Priorität(1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung: 1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet    haben, 2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes    oder hohes Risiko für einen schweren oder     tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion    mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: a) Personen mit Trisomie 21, b) Personen nach Organtransplantation,   c) Personen mit einer Demenz oder mit einer    geistigen Behinderung oder mit schwerer      psychiatrischer Erkrankung, insbesondere    bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere    Depression, d) Personen mit malignen hämatologischen    Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen    soliden Tumorerkrankungen, die nicht in    Remission sind oder deren Remissionsdauer    weniger als fünf Jahre beträgt, e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung,    COPD, Mukoviszidose oder einer anderen,    ähnlich schweren chronischen    Lungenerkrankung, f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58   mmol/mol oder ≥ 7,5%), g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen    chronischen Lebererkrankung, h) Personen mit chronischer Nierenerkrankung, i) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-   Mass-Index über 40),   § 4Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität(1) Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung: 1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet    haben, 2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für    einen schweren oder tödlichen    Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem    Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: a) Personen mit behandlungsfreien in Remission    befindlichen Krebserkrankungen, wenn die    Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt,b) Personen mit Immundefizienz oder HIV-    Infektion, Autoimmunerkrankungen oder    rheumatologische Erkrankungen, c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie,    einem Vorhofflimmern, einer koronaren    Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie, d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen,    Apoplex oder einer anderen chronischen    neurologischen Erkrankung, e) Personen mit Asthma bronchiale, f) Personen mit chronisch entzündlicher   Darmerkrankung, g) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58    mmol/mol oder < 7,5%), h) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-    Mass-Index über 30),      … 
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7 Antworten

  1. Scud sagt:

    Was für ein Irrsinn. Die Herren Politiker sie wissen was sie tun. Derzeit ist kaum Impfstoff für die Betagten da und jetzt wollen sie diejenigen zusätzlich ins Boot holen mit Vorerkrankungen mit evtl. schweren Covid Verläufen. Guter Ansatz, aber ohne Impfstoff nicht umsetzbar. Zusätzlich soll vom Hausarzt bescheinigt werden, dass tatsächlich die Diagnosen vorliegen. Als ob die mit ihrer Bürokratie in den Praxen bereits nicht schon ausgelastet wären! Das Ministerium hat Mal wieder grandiose Zusatzarbeit geleistet.

  2. Klassenbester sagt:

    Ich bin für eine Impflotterie.

  3. Dynamo sagt:

    Ich habe von meiner Ärztin unbürokratisch so ne Bescheinigung bekommen, nützt aber nichts, weil die linke nicht weiß was die rechte Hand macht

  4. Nicht relevant sagt:

    Und wenns schief geht, hat man gleich noch ein paar Pflegefälle weniger…. Rechnung geht doch prima auf.

  5. stefan eisenschmidt sagt:

    Betr. Schutzimpfung miot erhöhter Priorit trifft bei mir zu
    bitte teilen Sie mir die Verfahrensweise für eine Beantragung mit!

    • Prüfer sagt:

      Sehr geehrte Frau Eisenmeier,
      Antrag vollständig ausfüllen und abgeben.
      MfG

    • Achso sagt:

      Steht doch da: „Auf den Internetseiten des Ministeriums und des MDK wird ab Freitag ein Anschreiben mit der Bitte um vorrangige Impfung bereitgestellt, dem neben personenbezogenen Daten auch eine Kurzbeschreibung der besonderen Lebensumstände hinzugefügt werden kann.“