Halle informiert zur Masernimpfpflicht: bis 31. Juli sind Nachweise zu erbringen

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht im Gesundheitsbereich hat in den Medien für viel Aufsehen gesorgt. Eher unbemerkt geblieben ist dagegen die Masernimpfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen, also insbesondere in Kitas und Schulen, aber auch in Gesundheitseinrichtungen, informiert die Stadt Halle (Saale).

Die Masern-Impfpflicht ist ähnlich ausgestaltet wie die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht: Es handelt sich formal um eine Nachweispflicht. Den Nachweis müssen Personen erbringen, die nach 1970 geboren wurden und mindestens ein Jahr alt sind. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in bestimmten Einrichtungen z.B. in Kindergärten, Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Impfschutz/ die Immunität nachweisen. Gleiches gilt für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, z.B. Krankenhäusern oder Arztpraxen (eine komplette Auflistung finden Sie unter www.masernschutz.de).

Die Nachweispflicht gilt schon seit 2020 für alle Personen, die neu in einer der unten genannten Einrichtungen betreut werden oder dort tätig sind. Für alle, die schon vor 2020 in den Einrichtungen tätig waren (=Bestandspersonal) oder dort betreut wurden, gibt es eine längere Frist, die nach mehrmaliger Verlängerung nun ausläuft:

Die Nachweise für diesen Personenkreis müssen dem Arbeitgeber bzw. der Einrichtungsleitung bis zum 31. Juli 2022 vorgelegt werden.

Der Fachbereich Gesundheit hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Masernimpfpflicht zusammengestellt.

Artikel Teilen:

Für dich vielleicht ebenfalls interessant …

Keine Antworten

  1. Hallo sagt:

    R. Koch der Betrüger mit seinem Tuberkulin hat viele totgespritzt.
    Heute sind wir im Kult mit Spritzen.

  2. Emmi sagt:

    Wo hast du denn diese Weisheit geträumt

  3. Hansi sagt:

    Wenn man keinen Nachweis vorlegt, dann darf man zu einem Impfberatungsgespräch ins Gesundheitsamt. Da kann man aber auch gleich hingehen. Das ist sehr interessant, sollte man auf jeden Fall gut vorbereitet in Anspruch nehmen. Zum Beispiel kann man mit den Experten dort die Fachinformation von Priorix durchgehen und die Stelle suchen, wo der durch den Gesetzgeber angenommene Fremdschutz vom Hersteller behauptet wird. Der Hersteller garantiert nicht einmal Eigenschutz vor Krankheit oder gar Infektion, nur die Erhöhung irgendwelcher Antikörper.
    Und die Fortbildungsunterlagen, auf denen die Impfberatung beruht, sind ein großes Staatsgeheimnis, obwohl Behörden nach Informationsfreiheitsgesetzen verpflichtet sind, diese herauszugeben:
    https://fragdenstaat.de/a/193655

  4. Hansi sagt:

    Preisfrage an die Experten hier: Wieviele Menschen sterben jährlich an Masern? Und wieviele davon sind Kinder? Und haben nicht gerade eine lange Flucht hinter sich?

  5. Steff sagt:

    Ich frage mich wo die ganzen Impfgegner/Schwurbler/Arbeitslosen bei Einführung der Masernimpfpflicht waren? Haben wohl damals lieber im Schrebergarten gesessen.

    • Hallo sagt:

      Dass die Vertreter der Herrenrasse andere Menschen als Impfgegner/Schwurbler/Arbeitslose diffamieren ist nicht neu.