Prozess am Landgericht Halle unter anderem wegen Drogenhandel, Brandstiftung und Anstiftung zum Mord

Am heutigen Dienstag beginnt am Landgericht in Halle (Saale) der Prozess gegen zwei Angeklagte wegen diverser Straftaten. Dem 22-Jährigen M. werden 17 Straftaten zu Last gelegt, dem gleichaltrigen B. 10 Straftaten.

Den Angeklagten wird jeweils gemeinschaftlicher Handel mit Betäubungsmitteln, versuchte Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und versuchte Nötigung sowie unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Dem Angeklagten M. werden zudem unter anderem. Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit Anstiftung zur Brandstiftung mit Todesfolge in drei Fällen nach Bränden in Halle-Büschdorf sowie Gefährdung des Straßenverkehrs, Bedrohung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Der Angeklagten B. werden zudem Bedrohung und versuchter Betrug vorgeworfen.

Im Februar 2022 soll es im Stadtgebiet Halle zu einem Verkehrsunfall durch den Zeugen H. gekommen sein. Die herbeigerufenen Polizeibeamten sollen dabei im Fahrzeug den Personalausweis des Angeklagten M. sowie eine größere Menge Betäubungsmittel aufgefunden haben. Dies soll zur Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten geführt haben. Dabei sollen bei der Angeklagten B. ca. 40 Gramm Cannabis aufgefunden worden sein, die die Angeklagten aufbewahrt haben sollen, um diese gewinnbringend zu verkaufen.

In der Folge soll es zu den weiteren angeklagten Taten gekommen sein. So soll der Angeklagte M. im April 2021 zwei Fahrzeuge des Zeugen H. sowie dessen Angehörigen in Halle-Büschdorf in Brand gesetzt und dem Zeugen H. gedroht haben, diesen umzubringen. Ebenfalls im April sollen die Angeklagten den Zeugen H. aufgefordert haben, ihnen 20.000 EUR zu zahlen. Im Mai 2021 soll der Angeklagte M. die gesondert verfolgten B., A. K. und S. K. (Az.: 14 KLs 2/22) aufgefordert haben, in der Garage des Grundstücks der Familie H. ein Feuer zu legen, damit dieser weiter eingeschüchtert werde. In der Folge sollen die gesondert verfolgten B. und K. sich am 30.05.2021 in der Nacht zum Grundstück der Familie H1. in Büschdorf begeben und dort eine brennbare Flüssigkeit in der unmittelbar neben dem Wohnhaus befindlichen Garage sowie zwischen der Garage und dem Wohnhaus verteilt haben. Anschließend sollen sie die Flüssigkeit angezündet und sich entfernt haben. Der Zeuge H1. soll durch das Geräusch einer Verpuffung wach geworden und durch seine schnelle Reaktion das Feuer rechtzeitig gelöscht haben. Am 01.06.2021 sollen sich die gesondert Verfolgten im Auftrag des Angeklagte M. in der Nacht zum Grundstück der Familie H1. begeben und erneut eine brennbare Flüssigkeit in der Garage vergossen haben. Der Zeuge H1. soll erneut das Geräusch einer Verpuffung gehört, das Feuer bemerkt und noch rechtzeitig gelöscht haben. Am 02.06.2021 sollen sich die gesondert Verfolgten erneut im Auftrag des Angeklagten M. in der Nacht zum Wohnhaus der Familie H2 begeben und die in der Garage befindlichen Kraftfahrzeuge in Brand gesetzt haben. Das Feuer soll von den Kraftfahrzeugen auf die gesamte Garage und das Wohnhaus samt Nebengelassen übergegriffen haben. Sowohl das Wohnhaus als auch die Garage sollen vollständig niedergebrannt sein. Die dort wohnhafte Familie H2 soll nicht zu Schaden gekommen sein, weil sie sich in der Nacht nicht in dem Gebäude aufgehalten haben soll. Sowohl der Angeklagte M., als auch die gesondert Verfolgten, sollen zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass der Zeuge H. und seine Angehörigen zu Tode kommen.

Die Angeklagten haben überwiegend keine Angaben zur Sache gemacht. Sofern sie Angaben gemacht haben, so wurde die Tatbegehung bestritten. Dem Angeklagte M. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Angeklagte B. war zur Tatzeit Heranwachsende, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

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20 Kommentare

  1. ZiegenPeter sagt:

    Wenn mal sonst auch immer so ausführlich berichtet werden würde….

  2. KGS sagt:

    Na da bin ich mal gespannt aufs Urteil…

    Mir fehlt der Anklagepujt Bandenkriminalität. Waren ja mehrere beteiligt.

    • Bergamo sagt:

      Einfach an die Staatsanwaltschaft Halle wenden. Die freuen sich bestimmt über konstruktive Vorschläge von kompetenten Fachleuten.

  3. Runter mit ihren Köpfen! sagt:

    Hoffentlich werden es bei dem ehemals Heranwachsenden volle 10 Jahre und danach bitte noch oft Nachschlag!!! So ein Pack gehört für immer weggesperrt! Aber sicher findet (wie so oft) sich ein verständnisvoller Richter….

  4. Frag nicht sagt:

    Wow, Halle ist eine so schöne Stadt, so lebenswert und absolut sicher …

  5. Kerkermeister sagt:

    Einlochen bisTE!

  6. Wir brauchen härtere Strafen sagt:

    „… Die Angeklagte B. war zur Tatzeit Heranwachsende…“
    Jetzt ist die Angeklagte B. volljährig und verdient auch lebenslang

    • Bergamo sagt:

      Härtere Strafen als lebenslang gibt es in Deutschland nicht. Dort wird die Tat allerdings auch nach Lage zum Tatzeitpunkt beurteilt.

      • Kerkermeister sagt:

        Kleiner Laie, SV ist die höchste Srrafe. Also schreib keinen Mist.

      • Brösel sagt:

        Komm doch nicht mit Fakten! Hier wird Lynchjustiz ohne Sinn und Verstand gefordert! Der Umstand, dass es lebenslang nur für Mord gibt, interessiert nicht, hier wird aufgrund einer Pressemitteilung verurteilt und „Recht“ gesprochen. Hintergründe werden überbewertet… Ich verharmlose keineswegs, es wird aber garantiert wieder damit argumentiert, dass die Justiz zu lasch sei, dass ich mal Opfer werden solle usw. Wundert mich, dass noch keiner nach der Nationalität fragte…

  7. Hsj sagt:

    Ein Leben im Knast ist geil, lasst ihn nie wieder raus

  8. einhaneuer sagt:

    Egal ob Deutscher oder Ausländer die Täter bekommen höchstens 3 Monate auf Bewährung.

  9. BR sagt:

    Geiler Bericht, niemand blickt wirklich durch . Aber wirklich filmreif!!
    So soll das sein.

  10. sam sagt:

    Was hatte der H mit B und M zu tun? Kannten die sich vorher? Und innerhalb von 2 Tagen erneute Brandanschläge, da gehört schon eine riesen Portion Frechheit dazu.