Junge Männer wegen Raubes vor dem Landgericht
Wegen schwerem Raubes müssen sich ab heute ein 19- und ein 21-Jähriger vor dem Landgericht in Halle (Saale) verantworten.
Dem im Januar 2004 geborenen Angeklagten S. sowie dem im Januar 2002 geborenen Angeklagten L. wird gemeinschaftlich begangener schwerer Raub, dem Angeklagten L. darüber hinaus gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Die Angeklagten und der gesondert verfolgte R. sollen im Oktober 2021 in Halle einen Mann auf der Straße unvermittelt aufgefordert haben, Geld herauszugeben. Nachdem der Mann die Herausgabe verweigert habe, habe der Angeklagte S. den Mann festgehalten, während der Angeklagte L. den Mann durchsucht und aus dessen Hosentasche zwei 50 Euro-Scheine herausgeholt habe. Diese habe er anschließend eingesteckt, um sie gemeinsam mit dem Angeklagten S. und dem gesondert verfolgten R. zu verwenden. Bei der Tat soll der Angeklagte S. in seiner Bauchtasche ein Küchenmesser mitgeführt haben. Nachdem sich die Angeklagten unweit entfernt hätten, habe der Mann die Angeklagten aufgefordert, ihm sein Geld zurückzugeben. Daraufhin habe der Angeklagte L. gezielt eine Dose Energy Drink nach dem Mann geworfen und ihn an der rechten Schulter und Wange getroffen, wodurch der Mann Schmerzen erlitten habe.
Der Angeklagte S. hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zur Sache gemacht. Der Angeklagte L. hat die Begehung des schweren Raubes bestritten, den Dosenwurf jedoch eingeräumt.
Dem Angeklagten S., der zur Tatzeit Jugendlicher war, drohen im Falle einer Verurteilung Sanktionen nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren. Der Angeklagte L. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu 10 Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt. Die Verhandlung ist öffentlich, da neben dem Angeklagten S. als Jugendlichen auch der Angeklagte L. als Heranwachsender angeklagt ist.
10 Jahre für jeden von ihnen ist schob ok
10 Jahre für jeden von ihnen ist schon ok
😉
Geboren am 1.1.
S. steht bestimmt nicht für „Stefan“ und L. nicht für „Lukas“. Aber R. könnte schon für „Ronny“ stehen. 😀
S. und L. könnten schon germanisch sein