Kindesmissbrauch: Vater soll sich über 7 Jahre an seiner Tochter vergangen haben, Prozess am Landgericht beginnt

Landgericht Halle

Heute beginnt am Landgericht in Halle (Saale) der Prozess gegen einen Mann. Drei Prozesstage sind zunächst angesetzt.

Dem im Mai 1976 geborenen Angeklagten werden Straftaten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich von August 2008 bis Mai 2015 in einer Vielzahl von Fällen an seiner im Mai 1997 geborenen Tochter in der gemeinsamen Wohnung vergangen haben.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Taten eingeräumt.

Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

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20 Antworten

  1. Trentemoller sagt:

    Wenn er Priester wäre hätte er dieses Problem jetzt nicht.

  2. Emmi sagt:

    Die armen Kinder. Hat die Kindsmutter nichts bemerkt, keine Veränderung an den Kindern?
    Die Strafen sind viel zu niedrig. Die Kinder leiden ihr Leben lang.
    Der hört damit auch nicht auf, es ist eine Schwelle überschritten. Auch nicht mit Therapie

    • Beobachter sagt:

      Häufig wollen es die Frauen auch nicht wahrhaben, insbesondere, wenn sie Angst haben, danach ohne Partner dazustehen.

  3. Ben sagt:

    Vorwurf: „schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern“

    Mögliches Strafmaß: „Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.“

    Folgen die den Empfehlungen aus dem Handbuch für Pädophilie?

    • Duden würde helfen sagt:

      Statt Deinem erfundenen Handbuch solltest Du Dir vielleicht mal das StGB, besser noch den Duden zu Gemüte ziehen und Dir erklären (lassen), was die Worte „nicht unter“ bedeutet (man könnte auch „mindestens“ schreiben, aber auch so ist es eindeutig).

  4. Gegen Missbrauch sagt:

    In ähnlichen Fällen gab es 13-15 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung. Dank Kuschelpolitik und pädophilien Tendenzen in der Grünen Regierungspartei wird es auch niemals zu Verschärfungen kommen.

  5. Hallenser55 sagt:

    Mindestens 8-10 Jahre !!!

    • Duden würde helfen sagt:

      Was steht denn zum möglichen Strafmaß im Artikel? Kannst Du lesen? Weißt Du, was „nicht unter“ bedeutet?

  6. Ines sagt:

    Das ist mit Jahren nicht abgetan, hierfür gibt es nur eine Strafe.
    Wenn meinen Kindern jemand so etwas antun würde….ich wüsste was ich tue.
    Auch wenn der letzte weg dann der Knast wäre, aber das nehme ich dann in Kauf.

    • Umgeschaut sagt:

      Das käme dann wie deinen Kindern zugute, wenn die als Halbwaisen oder im Heim aufwachsen müßten?

  7. Itschi sagt:

    2 Jahre +, das Mädel hat Lebenslang.
    Echt armselig diese Justiz