Volksverhetzung und Rassismus? Generalstaatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizeischüler aus Sachsen-Anhalt „in Ermangelung eines Tatverdachts“ ein

Den acht vormals Beschuldigten war zur Last gelegt, in einer Chat-Gruppe, die insgesamt
zwischen 21 und 25 Teilnehmer umfasste, in der Zeit vom 27.9.2017 bis zum 30.12.2021
inhaltlich inkriminierte Chats verfasst und anderen Gruppenmitgliedern zur Kenntnis gebracht
zu haben.

Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung (§ 120 StGB), der Gewaltdarstellung (§ 131
StGB) oder der Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 StGB) hat sich nicht bestätigt.
Gleiches gilt für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(§ 86a StGB), die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), die Störung des
öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB), die Anleitung zu
Straftaten (§ 130a StGB) und die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) sowie
für die Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte (§ 184a StGB).
In Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für die Begehung der vorgenannten
Straftaten im Sinne von § 170 Abs. 1 StPO hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg das
bei ihr anhängige Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 20.6.2023 insgesamt eingestellt.

Die Verfahrenseinstellung fußte im Wesentlichen auf folgenden Gesichtspunkten:

Zum einen wären etwaige, länger zurückliegende Straftaten – ihre Begehung unterstellt –
bereits gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 bzw. Nr. 5 StGB verjährt. Zum anderen lag ein
Zugänglichmachen des Chats gemäß §§ 130 Abs. 2, 131 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b, 184 Abs. 1 Nr.
1 und Nr. 5 StGB an Personen unter 18 Jahren nicht vor. Darüber hinaus mögen die Inhalte
einiger Chats zwar moralisch auf tiefster Stufe stehen und verachtenswert sein; eine
vorsätzliche Erfüllung der oben genannten Strafnormen kann ihnen indes nicht ohne
Weiteres entnommen werden. Es mangelte teilweise an einem Verbreiten, teilweise an einer
Störung des öffentlichen Friedens. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind sämtliche
Nachrichten ausschließlich innerhalb der Chat-Gruppe ausgetauscht worden. Bei der Gruppe
handelte es sich um einen homogenen, geschlossenen Klassenverband. Ein Fall der sog.
Kettenverbreitung (Zugänglichmachung von Inhalten an einen größeren Personenkreis) war
den Beschuldigten nicht nachzuweisen (vgl. auch LG Frankfurt a. M., Beschluss vom
13.2.2023, 5/6 KLs 1/22; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 86a Rn. 15a, § 74d Rn. 4).
Außerdem fehlte dem Chat eine unüberschaubare kommunikative Wirkung i. S. einer
Friedensgefährdung. Ein auf das Verbreiten und die Friedensgefährdung gerichteter
Tatvorsatz war den Beschuldigten in subjektiver Hinsicht ebenfalls nicht nachzuweisen.
Einzelne Abbildungen waren zweifelsohne polemisch, provokant, grotesk, anstößig,
geschmacklos-abstoßend, antisemitisch und rassistisch, sie erfüllten aber noch nicht die
objektiven Merkmale der vorbezeichneten Strafnormen, weil entweder eine Verharmlosung
des Holocausts nicht vorlag oder weil eine Aufstachelung zum Hass o. ä., zum Teil aber
auch überzeugte fremdenfeindliche oder rechtsextreme Tendenzen der Beschuldigten nicht
festgestellt werden konnten.

Die Einschätzung, ob die Inhalte der Chats – unabhängig von deren strafrechtlicher
Beurteilung – Anlass zu Disziplinarmaßnahmen geben, unterfällt nicht der Zuständigkeit der
Generalstaatsanwaltschaft.

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23 Antworten

  1. Bettina sagt:

    SO GEHT RECHTSSTAAT!

    • Kein besorgter Bürger sagt:

      Ob die Entscheidung dieselbe wäre, wenn im Chat Hammer und Sichel zu finden wären? Man munkelt …

  2. Ein besorgter Bürger sagt:

    Richtige Entscheidung!

    • Kein besorgter Bürger sagt:

      Da können wir uns ja so richtig auf die zukünftige Polizei freuen. Im Zweifel immer gegen das Volk.

  3. Kein besorgter Bürger sagt:

    Super – jetzt dürfen also Antisemiten und Rassisten bei der Polizei arbeiten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Für einige Rechtsradikale hier ist das aber die Definition von „Rechtsstaat“. Genau das war aber zu erwarten, wenn die Anforderungen für Polizisten immer weiter gesenkt werden.

    • Insider sagt:

      Es wurde ermittelt und das Verf.eiingestellt. Aöso nimm dich zurück mit deinem Geschwurbel!

      • Sei gebildet sagt:

        Offiziell wurde ermittelt. In Wirklichkeit wusste aber jeder, dass es zur Einstellung kommt. Sachsen-Anhalt sucht händeringend nach Nachwuchs bei der Polizei. Da kann man es sich nicht erlauben, alle Polizisten mit antisemitischer und rechtsradikaler Gesinnung auszusortieren. Das Problem ist systematisch begründet.

    • Gitte sagt:

      Ich hoffe derjenige welcher die ganze Sache ins Rollen gebracht hat bekommt von den “ beschuldigten“ Polizeischülern eine Anzeige wegen Verleumdung und Rufschädigung.

    • Blödian sagt:

      Nö.Aber bei manchen Leuten der IQ.

    • Sei gebildet sagt:

      Nein, aber Polizisten werden dringlichst gebraucht und qualifizierte Akademiker wollen nicht bei der Polizei arbeiten. Also nimmt man alles, was man bekommen kann. Die Folgen sind eben Vorfälle wie dieser.

  4. Bürger sagt:

    Immer wieder schön, die hyperventilierenden linksgrünen woken Faschisten bei ihren Denunzierungen und Diffamierungen zu beobachten. Und dann halten sie sich noch für die einzigen Demokraten.

    • Ampel ist klug sagt:

      Na ja, ob Neonazis sooo demokratisch sind? Sehr zweifelhaft …

      • Ignazio Silone sagt:

        Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: «Ich bin der Faschismus» Nein, er wird sagen: «Ich bin der Antifaschismus»

  5. Ampel ist klug sagt:

    Besuch doch wieder die Grundschule, Rebell!

  6. 10010110 sagt:

    Gebildete wissen immerhin, wie man Anführungszeichen unten korrekt mit der Tastatur erzeugt. 😛