Böllerräuber am Marktplatz konnten gestellt werden

Kurz nach 17.00 Uhr am Montag meldete sich ein Jugendlicher bei einer Polizeistreife in der Innenstadt. Er teilte mit, am Rande des Marktplatzes einen Böller gezündet zu haben. Aus einer Personengruppe heraus wurde er von einer Person angesprochen, verbal bedroht und die Herausgabe der Pyrotechnik gefordert. Dem kam der 17-Jährige nach. Eine umgehend eingeleitete Suche der Polizei nach dem Quartett erfolgte. Sie wurden in der Talamtstraße gestellt, die Beute hatten sie bei sich. Die Ermittlungen dauern an.

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16 Antworten

  1. Bömbchen sagt:

    Was knallt den der Knallkopp außerhalb von Sylvester mit Böller rum!? Hoffentlich bekommt er auch eine Strafe wegen Verstoß gegen das Sprengmittelgesetz.

  2. Frager sagt:

    Was für eine Gruppe?

  3. Erwin sagt:

    Die 4 wurden bestraft weil die dem rotzlöffel seine Böller abgenommen haben? Sie haben das getan was die Polizei hätte tun müssen. Der rennt noch zur Polizei und beschwert sich. Es werden Täter zu opfern gemacht.

  4. Lieber Erwin sagt:

    Sie stellen mir dieser Aussage eine Ordnungswidrigkeit über eine zweite. Klar ist Böllern um diese Jahreszeit nicht erlaubt, das macht die Aktion besagter Gruppe allerdings kein Stück besser. Die hätten das ganze bei der Streife melden können und sollen, aber Diebstahl so zu rechtfertigen? Weiß ich nicht, muss das?

    • Halt Stopp! sagt:

      „Sie stellen mir dieser Aussage eine Ordnungswidrigkeit über eine zweite.“
      Böllern:
      „Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht.“ (Google)
      Diebstahl:
      „(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.“ (auch Google)

      • Nicht Google sagt:

        In der beschriebenen Situation könnte es sein, dass die Personengruppe mit der Wegnahme eine sndere Absicht als die Zuneigung im Sinn hatte.

    • Werdet preußisch sagt:

      Es gibt kein generelles Böllerverbot. Eine Ordnungswidrigkeit wurde nicht begangen. Und auch wenn – das rechtfertigt keinen Raub.

  5. Emmi sagt:

    Es gibt auch Böller, welche das ganze Jahr über gezündet werden können. Kommt immer auf die jeweilige Sprenggruppe an.