Junge auf Spielplatz kennengelernt und in Keller missbraucht

Einem 41-Jährigen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in zwei Fällen vorgeworfen. Das Landgericht in Halle (Saale) macht ihm deshalb ab heute den Prozess.

Der Angeklagte soll im November 2022 in einem Keller in Halle an zwei Tagen sexuelle Handlungen an einem damals acht Jahre alten Jungen, den er zuvor auf dem Spielplatz kennengelernt hatte, vorgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

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Keine Antworten

  1. Daniel M. sagt:

    So lange der Rechtsstaat vor allem die Rechte der Täter respektiert und schützt, Strafen eher milde ausfallen, wenn man das Leid der Opfer zugrunde legt, so lange werden in dieser Pädophilen-Gesellschaft Kinder missbraucht. Ebenso wird an dieser Stelle die Rechtsstaatlichkeit missbraucht

    • Jr sagt:

      Ich glaube Missbrauch liegt eher an pädophilen Tätern. Du bist da vielleicht mehr im Thema drin.

      Aber wie wird hier die Rechtsstaatlichkeit missbraucht?

    • Loge der Perversen sagt:

      Wundert es dich? Bei denen da oben gibt es so eine abstoßend perverse, die ungestraft ihr Unwesen treiben

    • 10010110 sagt:

      Kinder werden missbraucht, solange es Menschen gibt. Selbst eine Todesstrafe verhindert nicht, dass der nächste sowas macht. Das hat nichts mit der Gesellschaftsform zu tun.

      • Ron sagt:

        Doch, doch. Du weißt warum. Weiß jeder. Frag doch nicht so doof usw. 🙂

      • Opferschutz vor Täterschutz sagt:

        Es fordert niemand die Todesstrafe. Aber eine langjährige Haftstrafe von vielen Jahren schützt neue potentielle Opfer vor diesem Triebtäter.

        Das Psychologen-Märchen der Resozialisierung ist und bleibt absoluter Quatsch und es leiden viel zu viele Opfer unter diesen „Freiluft-Experimenten“.

        Kurzum, wenn der Täter eine Bewährungsstrafe erhält und draußen bleibt, schnappt er sich das nächste Kind.

        Wird er dagegen weggesperrt, werden in den Jahren, in denen der Täter im Gefängnis sitzt, schwere Sexualstraftaten vereitelt und Kinder geschützt, die nicht für ihr ganzes Leben traumatisiert sind.

        In Deutschland wird unverständlicherweise fast ausschließlich auf die Täter, deren Befinden, die unsäglichen Rechtfertigungen und Ausreden sowie die Resozialisierungsmöglichkeit geschaut, während sich für die Opfer kaum jemand interessiert.

        Was spricht also grundsätzlich gegen langjährige Haftstrafen und ein halbwegs vernünftiges Ausnutzen der gesetzlichen Spielräume und u. U. die Sicherungsverwahrung bei schweren Taten bzw. Wiederholungstätern?!?

      • Daniel M. sagt:

        Achso, na dann….wenn das immer schon so ist, kannst du ruhig weiter machen.
        Es sehr wohl etwas mit der Gesellschaft zu tun. Gerade in einer kinderfeindlichen Gesllschaft wie unserer, ist es für diese abnormalen Täter deutlich einfacher. Sie kennen ihre „Strafen“ genau und wissen, dass Datenschutz über Kinderschutz steht. Einige Meinungen hier belegen dies deutlich. Das ist schockierend. Abartiges Gesindel!

  2. kleiner Hinweis sagt:

    im nicht in Keller