Mediengesetz in Sachsen-Anhalt wird geändert: UKW wird nicht abgeschaltet, Förderung für lokale Fernsehsender

„Eine UKW-Übertragung soll für unsere Radiosender weiter möglich sein.“ Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer und medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Kurze, anlässlich der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalts gesagt. Das Abschaltdatum werde ersatzlos gestrichen. Damit könne die Mehrheit der Bevölkerung weiter Radio über UKW hören und die Radiosender bekämen Planungssicherheit.

„Mit der Änderung des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt legen wir auch einen Schwerpunkt auf Verbesserungen für die lokalen und privaten TV-Veranstalter“, so Kurze. Wahlwerbespots bei lokalen Rundfunkveranstaltern in Sachsen-Anhalt sollen künftig auch zu Kommunalwahlen möglich sein. Bisher war dies nur anlässlich von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen der Fall.

Bessere finanzielle Rahmenbedingungen würden durch die Förderung von Infrastrukturkosten möglich. „Neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk tragen die lokalen Veranstalter zur breiten Meinungsvielfalt und zur Stärkung unsers demokratischen Gemeinwesens bei“, betonte Markus Kurze dazu.

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4 Antworten

  1. Haltvs sagt:

    Raus aus de Kartoffeln, rin in de Kartoffeln, typisch Politik, abschaffen um neu zu erfinden

  2. Kenner sagt:

    Kann man nicht dafür die Ampel ( SPD, Grüne und FDP) abschalten .

  3. PaulusHallenser sagt:

    „Wahlwerbespots bei lokalen Rundfunkveranstaltern in Sachsen-Anhalt sollen künftig auch zu Kommunalwahlen möglich sein.“

    Das ist in meinen Augen eine sehr gute Sache, denn auch Kommunalpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Das wird gerne vergessen.

    • Hallenser sagt:

      Selten einer Meinung aber korrekt!

      Zudem, durch Abschaltung würde massenhaft Elektronikschrott „erzeugt“