Vor Gericht gelogen? Landgericht macht gegen Oberbürgermeister Bernd Wiegand ab 13. März den Prozess wegen uneidlicher Falschaussage

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Der beurlaubte und vorläufig des Dienstes enthobene Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), Bernd Wiegand, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Ihm wird eine uneidliche Falschaussage zur Last gelegt. Soweit die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten und seiner damaligen Büroleiterin darüber hinaus ein gemeinschaftliches Vorbereiten des Ausspähens von Daten zur Last gelegt hatte, hat die zuständige Strafkammer des Landgerichts Halle mit Beschluss vom 29.01.2024 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Am 13. März ist erster Prozesstag, fünf weitere Termine sind angesetzt.

Gegenstand des nunmehr noch zu verhandelnden Tatvorwurfs ist eine Zeugenaussage des Angeklagten in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Halle, in dem der damalige Geschäftsführer der EVG mbH gegen seine Abberufung als Geschäftsführer vorging. Die EVG mbH ist eine Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft, bei der die Stadt Halle Alleingesellschafterin und der Angeklagte der Vorsitzende des Aufsichtsrats war. In dem Zivilprozess wurde der Angeklagte im Oktober 2020 als Zeuge vernommen. Dabei soll er unter anderem wahrheitswidrig ausgesagt haben, er habe im April 2019 mit dem Geschäftsführer der EVG mbH vereinbart, dass eine durch den Geschäftsführer beurlaubte Angestellte der EVG mbH weiter beschäftigt werde und mit der Bürotechnik der EVG mbH in ein städtisches Büro umziehe.

Der Angeklagte hat eine falsche uneidliche Aussage in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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13 Antworten

  1. Obermeier sagt:

    Da wird nicht viel rum kommen! Wenn es ihm überhaupt nachgewiesen werden kann, dann reden wir max. von einer kleineren Geldstrafe.

  2. Emmi sagt:

    Der Stadtrat verplempert Steuergelder in Gerichten. Nur weil ein OB keiner Parteienhierarchie unterliegt und dem Filz im Stadtrat und in der Behörde an den Kragen geht. Man sieht wohin es führt ohne ihn

  3. Oje sagt:

    Vielleicht findet die Staatsanwaltschaft noch einen ganz ganz dunklen Punkt in seiner Vergangenheit um ihn irgendwie weiterhin anzuklagen. Aber wenn unser Bundesolaf lügen darf dann dürfen wir es alle. Ist so…

  4. Paul Zeltbrand sagt:

    Das eine solche Absprache mit dem Geschäftsführer der EVG stattgefunden hat ist sehr unwahrscheinlich, insofern ist eine gerichtliche Prüfung notwendig und angemessen. Die Aussage eines Oberbürgermeister muss verlässlich sein.

  5. Huibu sagt:

    So wird Herrn Wiegand wenigstens nicht langweilig. Weiterer Vorteil, er ist runter von der Straße und macht keinen Blödsinn.

  6. DerTeufel sagt:

    Falschaussage unter Eid? Ein Jahr Haft wenn es nachweisbar ist.

    Promibonus würde den Rechtsstaat in Frage stellen.

  7. Oh sagt:

    Das Gericht lässt sich vor den Karren spannen, hätte ich nicht gedacht in einer Demokratie