Erneut Kellerbrand in Heide-Nord

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  1. Kerkerobermeister sagt:

    Brandstifter sind potentiell Mörder, und genau so gehören sie behandelt.

  2. Einwohner sagt:

    In Schweden wird Brandstiftung als „Mordbrand“ bezeichnet und als Mordversuch auch verurteilt! Sicherlich hat der/die Brandstifter in Halle eine dramatische Kindheit, dramatische Erlebnisse oder sonstige abstruse Erklärungen parat, warum er/sie/es das tat, sollte man diesen fassen können.

    • Schwede sagt:

      In Schweden wird Brandstiftung zwar „mordbrand“ genannt, aber nicht, weil es als „Mord“ im Sinne unseres Strafgesetzbuchs angesehen wird und wird deshalb selbstverständlich auch nicht als Mordversuch verurteilt. Das wäre ein abstruse Erklärung.

      Strafdrohung in Schweden für:
      einfache Brandstiftung: 2-8 Jahre Feiheitsstrafe
      in minder schweren Fällen: 1-3 Jahre Freiheitsstrafe
      Besonders schwere Brandstiftung: 6-18 Jahre Freiheitsstrafe

      zum Vergleich Deutschland:
      einfache Brandstiftung: 1-10 Jahre Freiheitsstrafe
      minder schwere Fälle: 6 Monate – 5 Jahre Freiheitsstrafe
      schwere Brandstiftung: 1-15 Jahre Brandstiftung
      Besonders schwere Brandstiftung: 5-15 Jahre Freiheitsstrafe

  3. Besorgter Hallenser sagt:

    Was ich nicht verstehe: Es kann doch nicht so schwer sein die Identität festzustellen? Dass der nie irgendwo gesehen wird finde ich nicht zu glauben.

    • denken ist hart, aber nicht so hart sagt:

      Selbst wenn der irgendwo gesehen wird, trägt er sicher kein Schild um den Hals mit Name und Adresse.

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