Polizei ermittelt: Hakenkreuze am Brandhochhaus in der Silberhöhe

Brände, Zerstörung und Schmierereien – Das ehemalige Hotel & Appartmenthaus in der Silbertalerstraße im Süden von Halle (Saale) ist schon länger ein Schandfleck. Immer wieder brannten im Haus zurückgelassene Einrichtungsgegenstände oder in der unmittelbaren Umgebung die Müllcontainer und Grünflächen. Etliche Fenster sind beschädigt, andere vollständig entglast oder sie existieren einfach nicht mehr. Offene Fenster bewegen sich im Wind und knallen gegen die Rahmen, drohen zu zersplittern.

In den letzten Tagen sind, zu den bereits vorhandenen, weitere Schmierereien hinzugekommen. An fünf Fenstern in der dritten Etage sind Hakenkreuze angebracht worden, der genaue Tatzeitpunkt ist unklar. Das zuständige Polizeirevier Halle (Saale) sei in Kenntnis gesetzt und strafrechtliche Ermittlungen seien eingeleitet worden, so ein Polizeisprecher.

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4 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Ist denn die Wiedergabe verbotener Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erlaubt?

    • es kommt darauf an sagt:

      Was verstehst du unter Wiedergabe?

      Meinst du vielleicht „Verwenden“? Nein, das ist kein Verwenden.

      • 10010110 sagt:

        Ich meine als „Zitat“ – also das verbotene Kennzeichen auf Bildern festhalten und (wieder-)veröffentlichen.

        • Worauf kommt es an? sagt:

          Das Kennzeichen ist nicht verboten, dementsprechend auch nicht die „Wiedergabe“ oder das „Zitat“. Wenn überhaupt kann derjenige belangt werden, der das Hakenkreuz angebracht hat. Das könnte schon an der Spiegelverkehrtheit scheitern. Dann vielleicht noch derjenige, dem das Fenster gehört und das Hakenkreuz nicht beseitigt/der Öffentlichkeit entzieht. Aber das ist bekanntermaßen „niemand“.

          Sieh mal ins Gesetz. Da steht drin, was strafbar ist.

          • oje sagt:

            „Das könnte schon an der Spiegelverkehrtheit scheitern.“
            Mit den Eigenschaften durchsichtiger Fensterscheiben scheinst du noch nicht vertraut zu sein.

          • nun kommt es darauf an! sagt:

            Doch doch. Du aber offenbar nicht mit Links und Rrrrrächts bzw. vorn und hinten.

            Nicht jede Ansammlung von 8 Strichen ist auch ein Hakenkreuz.

          • Spiegelbild sagt:

            Oje….du solltest dir mal die Eigenschaften als Betrachter von innen und außen in Erwägung ziehen. Versuchs mal du schaffst das.

          • 10010110 sagt:

            Also dürfen Nazis auch Hakenkreuztattoos offen tragen? Das Kennzeichen ist ja nach deiner Aussage nicht verboten.

          • da kommt nichts mehr an sagt:

            Nazis dürfen Hakenkreuztattoos tragen. Aber nicht überall offen sichtbar, denn dann würden sie u.U. gegen das Gesetz verstoßen.

            Du hast noch nicht reingesehen, oder?

            Sie dürfen Hakenkreuztatoos aber verdeckt tragen. Denn das Hakenkreuztattoo an sich ist nicht verboten.

    • widrige Umstände in der Organisation sagt:

      Vielleicht ja auch Zeigen von bereits Verwendetem, quasi Wiedergabe von Benutztem? Wohl kaum, außer bei Verletzung der Schmerzgrenze.

  2. Nicht mal das bekommen die hin ... sagt:

    So viel zum Thema „Die Stadt sichert gegen Zutritt Unbefugter“.

    • PaulusHallenser sagt:

      Die Stadtverwaltung ist eben nur stark in Sachen Bürokratie. Wenn es um die Realität „da draußen“ geht, kommt wie so oft nicht viel.

  3. Jesus sagt:

    Faszinierend wie mit Wohnraum in D. umgegangen wird. Fehlen denn nicht Wohnungen? Alle Anschlüsse vorhanden. Fenster? Okay. Kann man erneuern. Verfallen lassen und dann abreißen ist scheinbar billiger.🤬🙈