Soll alle Vermieter an einen Tisch holen: Stadt beantragt Fördermittel für Eigentümer-Moderator im Südpark – aber erst in zwei Jahren

Aktuell steht der Südpark vor allem wegen negativer Ereignisse im Fokus der Medien. Seien es Raubstraftaten in jüngster Vergangenheit oder aktuell die Probleme mit unbezahlten Rechnungen eines Eigentümers bei den Stadtwerken, die daraufhin die Versorgungseinstellung angedroht haben.
Nun will die Stadt alle Eigentümer an einen Tisch holen. Dazu beantragt die Stadt nun Städtebau-Fördermittel für einen Eigentümer-Moderator. 210.000 Euro sollen über den Zeitraum von drei Jahren fließen.
Doch bis der Eigentümer-Moderator überhaupt tätig wird, dauert es noch. Vorausgesetzt die Fördermittel werden bewilligt, soll er im Jahr 2026 seine Arbeit aufnehmen.
Einige Blöcke gehören noch Wohnungsgenossenschaften. Doch ein großer Teil befindet sich in der Hand privater Eigentümer. Das macht eine kontinuierliche Quartiersarbeit im Stadtteil, der besonders durch soziale Problemlagen und infrastrukturelle Defizite gekennzeichnet ist, aufwendig und schwierig. Das Quartiermanagement arbeitet im Auftrag der Stadt vor Ort. Seine Kernaufgabe ist die Vernetzung, der Aufbau und die Steuerung von Kommunikations- und Kooperationsstrukturen im Stadtteil sowie zwischen Akteuren vor Ort und der Verwaltung. Es organisiert und fördert zudem soziale und niederschwellige zivilgesellschaftliche Angebote und Beschäftigungsprojekte.
Bürgermeister Egbert Geier: „Wir brauchen hier strukturelle Veränderungsansätze und mehr Engagement. Die Stadt setzt die erforderlichen Impulse und nutzt ihre Möglichkeiten, Fördermittel zu beantragen. Eine nachhaltige Verbesserung benötigt jedoch vor allem die Beteiligung aller Akteure und Verantwortlichen im Viertel. Wir wollen und müssen die Kräfte bündeln.“
Und welche Aufgabe soll dieser Moderator dort erledigen und Verbesserungen bewirken ?
Ich frage als Steuerzahler.
Was ist das Ziel mit dem Moderator, außer Steuergelder zu verschwenden?
Man hat allerdings den Eindruck, dass bei der Stadt Halle die großen Fördermittelabgreifer sitzen.
Selbst für den größten Blödsinn (Flaniermeile/Versiegelung von Überflutungsflächen) werden Fördermittel abgegriffen.
S‘ wird höchste Zeit, den Personalapparat bei der Stadt Halle zu verschlanken und damit zukunftsfähig aufzustellen.
Die eingesparten Gelder sollten für die Entschuldung und die Senkung der Gewerbesteuer verwendet werden.
Da haben alle was davon! 👍
..Kapitalismusspiel wieder, Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert. Bei mir hießen die „Moderatoren“ Justiz wg. offensichtlicher Insolvenzverschleppung und/oder Gerichtsvollzieher Das gibt es für die Stadt zum Nulltarif. Fördermittel im sechsstelligen Bereich für die Betreuung eines zahlungsunfähigen/-unwilligen Privaten, unfassbar!
2026 soll er seine Arbeit aufnehmen. Die Probleme sind jetzt aktuell. Und was hat das mit „Städtebau“ zu tun?
Dann bringt gleich Dolmetscher mit.
Sowas passiert nur, wenn man sein Porzellan verkauft. Im Genossenschaftsbesitz verblieben, wären jetzt viele Probleme nicht vorhanden. Aber Gier frißt Hirn.
Die Wohnungsgenossenschaft im Südpark ging aber insolvent. Mit deren Verkauf in der Imsolvenz hat die Stadt nun nichts zu tun
Die Eigentümer brauchen keinen „Runden Tisch “ sondern Druck .
Bis dahin können die privaten Eigentümer, die entweder nicht willens oder nicht in der Lage sind, die Probleme zu lösen, längst enteignet sein.
Enteignung? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Das war Satire!
Sie erwarten doch nicht ernsthaft, dass Bochmann in der Lage ist komplexe Sachverhalte zu verstehen und Ihre Frage sinnvoll zu beantworten.
Abgesehen von den rechtlichen Hürden, einem jahrelangen Gerichtsverfahren und unüberschaubaren Kosten, sowie Folgekosten, stellt sich dann auch noch die Frage wie mit „problematischen“ Mietern verfahren werden soll; – viel Spaß mit unserem schönen Mietrecht…
Typischer Bochmann, von nix Ahnung und keine Angst davor sich wieder lächerlich zu machen.
Zuerst geht es ja wohl um problematische Eigentümer.
In Deutschland geht auch alles drunter und drüber. Da fragt auch keiner nach der Rechtsgrundlage.
Einfach enteignen ,wenn schon keine Strafrechtlichen Sanktion gegen den Eigentümer erfolgt. Im Interesse der zahlenden Mieter.
Art. 14 Abs. 3 GG
Darauf habe ich nur gewartet; – das Bullshitargument der Ahnungslosen🤣
Ganz einfache Frage: wozu konkret verpflichtet Dich das Eigentum Deines Fahrrads, oder Deiner Unterhose?
Kleiner Tipp: lässt sich ganz leicht in den Auslegungen des BVerfG finden, die allwissende Müllhalde, als Google bekannt, wird dazu beitragen Deine eklatante Bildungslücke zu stopfen!
Ich helfe auch gerne mit dem BGB:
Das Eigentum begründet nach § 903 das Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Es zählt nach Art. 14 GG zu den Grundrechten und wird zivilrechtlich umfassend gegen unbefugte Eingriffe geschützt.
Gern geschehen…
Tja, ich klär Dich gerne auf, was im Abs, 3 NICHT steht: Nämlich, dass Eigentum verpflichtet.
Wollen wir gemeinsam darüber meditieren, warum ich darauf exakt gar nicht abgestellt habe oder möchtest Du erst einmal üben, eine angegebene Quelle zu lesen, _bevor_ Du darauf antwortest?
Damit fällt Dein Geschreibsel da oben bedauerlicherweise wie ein sehr trauriges Soufflé zusammen, allerdings bleibt davon nicht mal mehr ein genießbarer Rest.
Steht das Gebäude links schief oder gucke ich schief?
Ja.
Das steht diagonal.