Schwere Vorwürfe in Halle: Heranwachsende wegen Pistolen-Erpressung nach Sex-Dienstleistung vorm Landgericht
Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Landgericht Halle der Prozess gegen die beiden Heranwachsenden I. (geboren im April 2004) und K. (geboren im März 2006). Ihnen wird von der Staatsanwaltschaft eine gemeinschaftlich begangene schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt.
Der Tatvorwurf im Detail
Die Anklage stützt sich auf einen Vorfall im März 2025 in Halle. Die Angeklagten sollen sich mit der mutmaßlich Geschädigten C. über eine Internetplattform zu sexuellen Dienstleistungen verabredet haben. Nach der Verrichtung des Geschlechtsverkehrs mit I. zu einem vereinbarten Preis von 200,00 € soll der hinzukommende K. ebenfalls sexuelle Dienste in Anspruch nehmen wollen, was C. jedoch gegen sein Gebot von 50,00 € abgelehnt habe. Daraufhin soll Angeklagter I. mit Billigung von K. die zuvor gezahlten 200,00 € zurückverlangt haben. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll I. C. mit der rechten flachen Hand auf die Wange geschlagen haben, wodurch diese Schmerzen und ein Hämatom erlitten habe. Der schwerwiegendste Vorwurf lautet, dass Angeklagter K. der Geschädigten C. sodann eine Pistole vor die Stirn gehalten und unter Gewaltandrohung die Herausgabe des Geldes gefordert habe. Aus Angst soll C. die 200,00 € übergeben haben.
Verteidigungslinien und rechtliche Besonderheit
Der Angeklagte I. hat den Tatvorwurf in Abrede gestellt. Der Angeklagte K. hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Da beide Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsende waren, wird das Gericht im Rahmen des Prozesses prüfen müssen, ob sie hinsichtlich ihrer „sittlichen und geistigen Entwicklung“ (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstanden. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht den Angeklagten eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.











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