Paukenschlag im Ratshof: Halles OB-Referent Achmed Großer muss gehen
Es ist der vorläufige Höhepunkt eines monatelangen Polit-Krimis: Der persönliche Referent des Oberbürgermeisters, Achmed Großer, verlässt die Stadtverwaltung. Wie Dr. Alexander Vogt am Dienstag mitteilte, wurde ein Auflösungsvertrag unterzeichnet. Doch die juristische Aufarbeitung der Personalie beginnt jetzt erst richtig.
Kurz vor dem Weihnachtsfest herrscht im Halleschen Ratshof alles andere als besinnliche Ruhe. In einer knappen, aber folgenschweren Erklärung gab Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt (parteilos) am heutigen Dienstag bekannt, dass die Zusammenarbeit mit seinem engsten Vertrauten, Achmed Großer, endet. Nach einem persönlichen Gespräch am Vormittag haben sich beide Seiten auf einen Auflösungsvertrag zum 31. Januar 2026 geeinigt, informiert die Stadtverwaltung. Damit zieht der Oberbürgermeister die Reißleine in einer Affäre, die seine noch junge Amtszeit seit Monaten überschattet. Großer wird mit sofortiger Wirkung freigestellt, erhält jedoch bis zum Ende seines Vertrages weiterhin seine Bezüge.
Verdacht auf Zeugnisfälschung und Untreue
Hinter der Trennung steht ein massiver Verdacht. Seit September ermittelt die Staatsanwaltschaft, zunächst wegen des Vorwurfs der Untreue im Zusammenhang mit der Gehalts-Eingruppierung Großers. Zuletzt verdichteten sich zudem Hinweise auf „Unstimmigkeiten“ in den Personalunterlagen. Es steht der Verdacht im Raum, Großer könnte bei seinen Qualifikationsnachweisen – unter anderem einem Zeugnis als Zootechniker – nachgeholfen haben.
Das Landesverwaltungsamt, das die Stadtverwaltung als Kommunalaufsicht kontrolliert, hatte den Fall bereits zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft übergeben. Oberstaatsanwalt Dennis Cernota bestätigte dem MDR, dass die Unterlagen derzeit auf strafrechtliche Relevanz geprüft werden.
Juristisches Nachspiel für die Stadtverwaltung
Auch wenn Großer das Haus verlässt, ist die Sache für die Stadt Halle nicht erledigt. Die Verwaltung hat eine interne Prüfung nach arbeits- und dienstrechtlichen Vorgaben eingeleitet. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob bei der Einstellung Sorgfaltspflichten verletzt wurden.
Für Oberbürgermeister Alexander Vogt ist der Abgang seines Vertrauten eine schwere politische Niederlage. Er hatte sich bis zuletzt schützend vor Großer gestellt. Nun muss er erklären, warum er so lange an einem Mitarbeiter festhielt, dessen Personalakte nun von der Staatsanwaltschaft durchleuchtet wird.
„Das Arbeitsverhältnis zum persönlichen Referenten aufzuheben, erachte ich als geboten. Mit sofortiger Wirkung wäre es ein besseres Signal gewesen“, sagt Melanie Ranft, Fraktionsvorsitzende vom Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtrat. „Eine schnelle Neubesetzung der Stelle ist dringend erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung weiter abzusichern.“










Ach Achmed! Dann wird’s wohl nix mit dem Hubschrauberlandeplatz in Lettin.
Den gibt es schon lange.
Im Lebenslauf zu lügen, ist natürlich nicht hinzunehmen.
Aber in diesem Land kann man ja ganz oben mitreden, ohne überhaupt irgendeine Ausbildung abgeschlossen zu haben. Denken wir mal an Frau Baerbock oder Göring-Eckhardt.
Der Großer ist halt für sein Amt überqualifiziert , zu Höhenflügen wie zum Bundesminister wäre sie passend.
Na woanders ist doch bestimmt ne Stelle frei
Wiegand 2.0 ,noch Fragen ?
Was soll so etwas?
Bei Betrug gibt es eine fristlose Kündigung, sonst nichts.
Alles andere ist Steuergeldveruntreuung.
Beim bloßen Verdacht kann man jemandem nicht einfach fristlos kündigen. Und das ist auch richtig so. Hier musste eine Lösung her, weil der Betreffende ein Amt in der Öffentlichkeit innehat und durch den Verdacht nicht mehr tragbar ist.
Oft genug sind Verdachtsmomente hinterher nicht oder nur teilweise wahr. Wenn man überlegt, wie häufig auch schlicht Lügen über andere Menschen verbreitet werden, wäre es ja schlimm, wenn die Betroffenen jedesmal ihren Job verlieren würden.
Da wirds ja nicht mehr lange dauern, bis der Parteienfilz den noch OB vom Sockel stößt.😉
Kriminellen Beamte sollten nicht weiterhin berechtigt sein Bezüge zu erhalten. Hier sollte der Gesetzgeber schleunigst nachbessern.
Er war kein Beamter, da er diese Befähigung ja nun bei weitem nicht erfüllt.
Und offensichtlich hat „der Gesetzgeber“ dies schon seit mindestens zu Bismarks Zeiten ausreichend geregelt.
Es liegen Ungereimtheiten vor. Der Mann hat den Job durch falsche Angaben seiner Qualifikation erhalten. Da sollte eigentlich nur eine Konsequenz geben: sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht noch eine Belohnung bis zum 31.01.2026.
„Der Mann hat den Job durch falsche Angaben seiner Qualifikation erhalten.“
Nein. Denn das hat dafür wohl gar keine Rolle gespielt haben. Er hat den Job erhalten, weil er Vogt unterstützt hat. Zum Unterstützen brauchte er auch erst mal keine Qualifikation.
Für eine Einstellung in eine deutsche Verwaltung aber dann doch. Für seine Eingruppierung dürfte es dabei ziemlich egal sein, ob er echter oder falscher Tierpfleger ist, denn beides reicht definitiv dafür nicht aus.
Klingt richtig, ist es aber nicht. Das Bauchgefühl hilft nicht immer beim Sortieren. 🙂
Da muß man doch realistisch sein, ein OB kann nicht die Zeugnisse der Angestellten persönlich auf Echtheit prüfen, es sei denn er wäre rein zufällig Experte auf dem Gebiet. Auch kann man von einem Chef erwarten, dass er sich hinter seine Mitarbeiter stellt, solange nichts bewiesen ist, zumal in der Politik, wo immer einer stänkert. Erst wenn es ernsthafte Hinweise gibt, muss man handeln, aber vorher bei jedem Lüftchen Umzugfällen wäre falsch. Insofern ist Herr Vogt m.E. korrekt vorgegangen, auch wenn ich ihn enttäuschend finde, weil er die autofahrerfeindliche Politik fortsetzt und alles mit 30er Schildern zupflastert, ohne Sinn und Verstand.
Dann sei doch mal realistisch. Wenn dein Angestellter kein Führungszeugnis vorweisen kann und auf Aufforderung auch nicht will, solltest du schon mal stutzig werden. Und wenn er einzig ein Zeugnis als Tierpfleger hat, dürfte er normalerweise nicht mal zur Auswahl für eine so dotierte Stelle stehen.
Vorwurf der Untreue u. rechtswidrige zu hohe Entlohnung von Günstlingen – gabs das nicht schon mal von einem parteilosen OB . Ist das ein Qualifikationsmerkmal ?
Ich finde, man sollte hier erstmal die Ebenen auseinanderhalten.
Ein Oberbürgermeister stellt keinen Mitarbeiter ein, indem er selbst Zeugnisse prüft oder Qualifikationen verifiziert. Dafür gibt es in jeder Verwaltung feste Abläufe und Zuständigkeiten. Wenn es bei Unterlagen Unstimmigkeiten gegeben haben sollte – und das ist bisher ein Verdacht –, dann ist das zunächst eine Frage der internen Verfahren. Genau die werden jetzt geprüft.
Solange Ermittlungen laufen, gilt für mich die Unschuldsvermutung. Ein Aufhebungsvertrag ist in so einer Situation kein Schuldeingeständnis, sondern oft der einzig saubere Weg, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden. Alles andere hätte Halle rechtlich und finanziell angreifbar gemacht.
Was mich stört, ist der Schlusssatz der Bündnis 90/Die Grünen, man hätte „mit sofortiger Wirkung ein besseres Signal setzen müssen“. Ein Signal ersetzt keinen Rechtsstaat. Eine sofortige Trennung ohne gesicherten Sachverhalt wäre nicht konsequent, sondern verantwortungslos gewesen.
Aus der Opposition heraus nach schnellen Gesten zu rufen, ist einfach – die Verantwortung für die Folgen trägt man dann aber nicht. Verwaltung funktioniert nicht nach Bauchgefühl, sondern nach Recht und Verfahren, und das gilt auch dann, wenn es politisch gerade gut passen würde, es zu ignorieren.
Für mich entsteht Aufklärung durch gründliche Prüfung, nicht durch moralische Abkürzungen.
Genau so.
Sehr richtig. Danke für diesen sachlichen Kommentar.
Der arme OB. So von seinem engsten Mitarbeiter hintergegangen worden zu sein, lhne dass er je etwas mitgekriegt hat, nicht mal das mindeste. Nicht mal die fehlenden Qualifikation seiner rechten Hand hat er jemals mitbekommen. Wie wird das nur werden, wenn er erstmal eine große Stadt an der Backe hat. Ach ja, hat er schon.
Immer das Genörgle von dir. Du hast was anderes an der Backe……
Dass Großer nicht über die ausreichende Qualifikation für Stelle und Besoldung verfügt, ist seit Monaten bekannt. Vogt hat ihn immer wieder versucht zu schützen, sowohl in Ausschüssen als auch vor dem LVA! Warum? Erst jetzt, nachdem der MDR sich dankenswerterweise nochmal des Themas angenommen hat, zieht er die Notbremse! Nicht, um die Stadt zu schützen, sondern sich selbst!
Ist das eine Art von hallescher Tradition u. Qualitätsbeweis für einen parteilosen OB , ist dies das Stöckchen über das er springen muss ?
„Untreue im Zusammenhang mit der Gehalts-Eingruppierung“
Alles zurückzahlen!
Das Arbeitsverhältnis zum persönlichen Referenten aufzuheben, erachte ich als geboten. Mit sofortiger Wirkung wäre es ein besseres Signal gewesen“, sagt Melanie Ranft,“
Macht Frau Ranft auch noch was anderes als in Detektivart politisch anders denkende zu durchleuchten? Immer dieselbe Masche. Furchtbar.
Solange die Untersuchungen noch andauern, gilt für alle die Unschuldsvermutung .
Wenn man doch gerade so sehr am „groß saubermachen“ innerhalb der Stadtverwaltung ist, dann sollte man gleich noch einmal das Thema „Corona-Impfung“ aus der Schublade holen! Dann legen wir nochmals ganz genau offen, wer von den Stadträten sich beim Impfen vorgedrängelt hat und wer auch von der Stadtverwaltung dabei war. Dr. Meerheim und Konsorten können dann auch gleich ihren Hut nehmen! Wenn man jetzt von allen Fraktionsseiten mit der „Recht-&Gewissenskeule“ kommt, dann aber auch innerhalb des Stadtrates! Da hat jeder irgend eine Leiche im Keller, man muss nur danach suchen. Als VOLT am 13.12. am Leipzigerturm neben den „Anti-Polizeidemonstranten“ ihren Parteistand hatten, gab es keinerlei Aufschrei von den anderen Fraktionen -also alle mal den Ball flach halten.
Du hast immer noch nicht verstanden, dass Stadträte weder Beamte noch Angestellte sind und deshalb auch nicht disziplinarisch belangt werden können.
Ein Oberbürgermeister ist für seine Verwaltung verantwortlich. Wenn es solch schwerwiegende Vorwürfe gegen einen engen Mitarbeiter gibt, muss er für eine schnelle und sorgfältige Prüfung sorgen. Tut er es nicht, dann ist er ebenfalls ungeeignet und sollte gehen.
„sollte“
Tut er es nicht, dann ist er ebenfalls ungeeignet und gehen.