17.900 Widersprüche gegen Bürgergeldbescheide in Sachsen-Anhalt

Die Zahl der Widersprüche gegen Bürgergeldbescheide in Sachsen-Anhalt ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2025 wurden 17.900 Widersprüche eingelegt, 2024 waren es 16.400. Das entspricht einem Anstieg von rund 9 Prozent.Auch die Zahl der Klagen nahm leicht zu. 2025 wurden knapp 2.300 neue Klagen eingereicht, 2024 waren es rund 2.200. Das entspricht einem Plus von etwa 4,5 Prozent. 

Weniger Leistungsberechtigte im Jahresdurchschnitt 2025 Im Jahresdurchschnitt 2025 wurden 157.900* erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte von den Jobcentern in Sachsen-Anhalt betreut, im Jahresdurchschnitt 2024* waren es 166.100. Das ist ein Rückgang um rund 5 Prozent.„Weniger Leistungsberechtigte heißt nicht automatisch weniger Rechtsmittel. Die Zahl der Bescheide und ihre Komplexität bestimmen stark, wie viele Widersprüche und Klagen es gibt. Gerade bei den Kosten der Unterkunft ist die Gesetzeslage sehr komplex und Bescheide werden unterschiedlich interpretiert, was zu mehr Widersprüchen und Gerichtsverfahren führt“, erklärte Markus Behrens, Vorsitzender der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen. 

Gründe für Widersprüche und Klagen Von den 17.900 im Jahr 2025 neu eingelegten Widersprüchen betrafen 19,6 Prozent das Sachgebiet „Kosten der Unterkunft“. Rund 16 Prozent betreffen Widersprüche gegen Bescheide, in denen es um „Aufhebung und Erstattung“ geht. Das sind Widersprüche gegen Bescheide, in denen das Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder etwa die Höhe der Leistung ändert. Der Hintergrund: Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat der Hilfebedürftigkeit im Voraus erbracht. Fällt aber dann im tatsächlichen Berechnungsmonat der Leistungsanspruch weg oder ändert sich, versendet das Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an die Kunden. Bei den 2.300 im Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt neu eingelegten Klagen standen die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft und Heizung mit über 400 Fällen an erster Stelle (rund 19,7 Prozent). Danach folgen Rechtsstreitigkeiten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen mit knapp 400 Fällen. Sie machten damit knapp 15,5 Prozent der Klagen aus. 

Erledigte Klagen und Widersprüche Im Jahr 2025 wurden in Sachsen-Anhalt fast 18.400 Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter abgeschlossen oder abschließend bearbeitet. Davon wurden 12.300 zurückgewiesen, in 4.800 Fällen wurde einem Widerspruch teilweise oder ganz stattgegeben. Häufig wurde den Widersprüchen auch deswegen stattgegeben, weil Kunden bislang nicht vorhandene Unterlagen nachreichten und damit eine andere Entscheidung möglich war. Die Jobcenter konnten also aufgrund fehlender Unterlagen vorher nicht anders entscheiden. 2025 wurden insgesamt 3.100 Klagen abgeschlossen. Darunter waren rund 400 Vergleiche, in 1.100 Fällen wurde der Klage mit Urteil ganz oder teilweise stattgegeben und in 400 Fällen wurde die Klage anderweitig erledigt, etwa durch Anerkenntnis der Jobcenter. 

*hochgerechnete Daten

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4 Antworten

  1. MS sagt:

    Über 1/4 der Widersprüche, mehr als 2/3 der Klagen waren erfolgreich….das überzeugt irgendwie nicht so richtig von gutem Verwaltungshandeln . Und das jetzt mit nachgereichten Unterlagen als Ausrede zu begründen, ist mehr alls lachhaft.

    • Konsequenz sagt:

      und nun?

    • Nicht gelacht. sagt:

      Leider ist es Tatsache, dass Entscheidungen anders ergehen, weil Unterlagen erst nach Kürzungs- oder Einstellungsbescheid nach anfänglich fehlender Mitwirkung ergehen. Das betrifft nicht nur das Jobcenter.
      Wenn die Mitwirkungspflicht vieler Antragsteller und Leistungsbezieher von Anfang an erfüllt würde, würde man sich einen erheblichen Verwaltungsaufwand und Kosten sparen können.

  2. thomschl sagt:

    eine „Webseite“ die einfacher erklärt (oder im Volksmund auch „Idiotensicher“ genannt) wie man Einspruch einlegt, und einen Link zu einem Formular hat, und schon schnellen die Zahlen nach oben :-)! So einfach !!!

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