Mann muss sich wegen bewaffneten Drogenhandels vor dem Landgericht Halle verantworten
Vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts wird ab heute ein Verfahren wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verhandelt. Angeklagt ist ein im November 1990 geborener Mann. Ihm wird zur Last gelegt, in mehreren Fällen mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben, teils unter Mitführen von Waffen.
Nach der Anklage soll der Angeklagte im März 2023 insgesamt 20 Klemmtüten mit 14,32 Gramm Methamphetamin (entsprechend 9,33 Gramm reiner Methamphetamin-Base) in einer Bauchtasche mitgeführt haben, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung des Drogenhandels soll er im Fahrerbereich seines Pkw ein 12 Zentimeter langes, beidseitig geschliffenes Messer zugriffsbereit gelagert haben. Zudem soll er in der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Leuna weitere vier Klemmtüten mit 3,91 Gramm Methamphetamin (entsprechend 3,02 Gramm reiner Methamphetamin-Base) in einer schwarzen Sporttasche aufbewahrt haben, ebenfalls mit Verkaufsabsicht. In dieser Tasche sollen sich außerdem eine unbestimmte Anzahl leerer Cliptüten, eine funktionsfähige Feinwaage, ein Messer mit fünf Zentimetern Klingenlänge sowie eine unbestimmte Anzahl unbenutzter Ampullen befunden haben.
Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, im Dezember 2024 drei Folienbeutel mit Plastikhülsen, in denen sich jeweils eine Klemmtüte mit Methamphetamin befunden haben soll, insgesamt 6,97 Gramm (entsprechend 4,32 Gramm reiner Methamphetamin-Base), in seiner Jacken- beziehungsweise Bauchtasche zum gewinnbringenden Weiterverkauf mitgeführt zu haben. Zur Absicherung soll er in seiner Geldbörse ein sogenanntes Kreditkartenmesser bei sich getragen haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren.









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