Jobcenter und Sozialamt in Halle übernehmen höhere Mieten

Zum 1. Februar 2026 sind im Bürgergeld und in der Sozialhilfe die Beträge gestiegen, bis zu denen das Jobcenter und der Fachbereich Soziales die Ausgaben für Miete und Nebenkosten übernehmen. Das hat die turnusmäßige Überprüfung der aktuellen Richtwerte ergeben.

Damit gelten in der Stadt Halle (Saale) für leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften Bedarfe für Unterkunft und Heizung bis zu folgenden Obergrenzen als angemessen, informiert die Stadtverwaltung:

HaushaltsgrößeBruttokaltmiete 2026
(Grundmiete + kalte Betriebskosten)
1-Personen-Haushalt397,00 €
2-Personen-Haushalt442,80 €
3-Personen-Haushalt529,90 €
4-Personen-Haushalt636,00 €
5-Personen-Haushalt815,40 €
für jede weitere Person90,60 €


Das Jobcenter und der Fachbereich Soziales berücksichtigen die neuen Richtwerte automatisch. Erhöhungs- oder Überprüfungsanträge müssen nicht gestellt werden. Die bisherigen Ausnahmen von den Obergrenzen für Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Lebenslagen gelten weiterhin.

Heizkosten

Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kosten nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind.
Das wird anhand des Bundesheizspiegels geprüft.
 

Angemessene Wohnfläche für Heizkosten

HaushaltsgrößeAngemessene Wohnfläche
1-Personen-Haushaltbis 50 m²
2-Personen-Haushaltbis 60 m²
3-Personen-Haushaltbis 70 m²
4-Personen-Haushaltbis 80 m²
5-Personen-Haushaltbis 90 m²
für jede weitere Person10 m²
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