Nach Urteil am Landgericht im Stecklings-Prozess: Hanfverband geht in Berufung und will sich durch die Instanzen klagen

Der Prozess um die Verteilung von Hanf-Stecklingen bei einer Demonstration in Halle (Saale) geht weiter. Das kündigt der Hanfverband an. Das Urteil sei zwar enttäuschend, “aber einkalkuliert für den Weg zur höchstrichterlichen Klärung”, heißt es. “Wir machen weiter und klagen durch die Instanzen!” Es sei hanebüchen, was unter dem Rock von Justizia so getrieben werde.

Das Landgericht Halle hatte am Donnerstag die Vorsitzende der halleschen Ortsgruppe des Hanfverbands zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt: 50 Tagessätze á 36 Euro, die Staatsanwaltschaft hatte 90 Tagessätze gefordert. Das Amtsgericht hatte noch 20 Tagessätze zu je 28 Euro verhängt.

Bei dem Prozess geht es um 117 Stecklinge. Diese wertet das Gericht als richtige Pflanzen, und das wäre laut Cannabiskonsumgesetz verboten. Die Stecklinge sollten bei einer Aktion am Franckeplatz kostenlos verteilt werden. Die Polizei hatte daraufhin die Stecklinge beschlagnahmt.

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11 Kommentare

  1. Conni Stanze sagt:

    Und noch ne Berufung und noch eine … Berufung für ALLE! 🙂

    Dann war da noch 333 StPO:

    Gegen die Urteile der Strafkammern … ist Revision zulässig.

  2. Bewerter sagt:

    Bewährung ist angemessen!

  3. Tja sagt:

    Straftatbestand erfüllt…Strafe akzeptieren.

    • falsch sagt:

      –> „Das seit 2024 geltende Konsumcannabisgesetz (KCanG) definiert in § 1 unter den Begriffsbestimmungen ausdrücklich Samen und Stecklinge als „Vermehrungsmaterial“ und nimmt sie vom weiterhin bestehenden Verbotssystem aus.“

      • M.Wolf sagt:

        Quatsch. Für dich: Ein Cannabis Verbot kommt zeitnah. Der grüne eingeleitete Unsinn ist damit beendet!
        Du könntest Kartoffeln und Rüben anpflanzen , damit sich dein erarbeiteter Lohn auch vermehrt!

  4. Tino sagt:

    Hanfverband geht in Berufung nach ein Urteil beim Landgericht?
    Da sieht man mal das Cannabis den Geist lahm macht.
    Bei ein Urteil von Landgericht kann man nur Revision einlegen, keine Berufung.

    • huch! sagt:

      Glaube kaum, dass die Redaktion von Dubisthalle geistig lahm ist. Der Hanfverband redet jedenfalls von Revision:

      Es ist hahnebüchen, was unter d Rock v Justizia so getrieben wird!
      Urteil: 50 TS je 36 € /StA hatte 90 TS gefordert / Amtsgericht hatte 20 TS je 28 verurteilt.
      Wir gehen in Revision. Logisch.
      Danke an alle Unterstützer v Ort aus: Freiburg, Magdeburg, Leipzig, Erfurt, Berlin ✌️

      twitter.com/DHV_HalleSK/status/2029246042244297118

      Bedenke: Nicht jeder hat zwei Prädikatsexamen wie du. 😉

      (es hieße außerdem „Gegen ein Urteil…“ nicht „Bei ein[em] Urteil…“)

      • Tino sagt:

        huch!, da haben wir doch schon ein Beispiel für einen Lahmen Geist, den betreffe Hunde bellen!
        Lese dir noch mal die Überschrift des Artikels durch.
        „Hanfverband geht in Berufung….“
        Bei meinen Kommentar bezog ich mich auf die Informationsquelle dubisthalle.de, auf sonst keine andere.

  5. wer sonst sagt:

    Respekt an die Dame, nur wenige haben soviel Biss und Charakter ! – undja, dier Herrenmentalität der Halleschen Staatsanwaltschaften grenzt schon an das Selbstverständnis damaliger Inquisitatoren.

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