Mehr Schwarzarbeit in Sachsen-Anhalt: Schaden von 9 Millionen Euro, 2.343 Strafverfahren eingeleitet

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Magdeburg blickt auf ein arbeitsintensives und erfolgreiches Jahr 2025 zurück:

Es wurden 691 Arbeitgeberprüfungen und 8.624 Personenbefragungen durchgeführt, Schäden durch Schwarzarbeit von rund 9 Millionen Euro festgestellt, Freiheitsstrafen in Höhe von fast 67 Jahren und Geldstrafen von knapp 1,2 Millionen Euro erwirkt.

Im Jahr 2025 wurden durch die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Magdeburg 691 Arbeitgeberprüfungen (2024: 677) und 8.624 Personenbefragungen (2024: 7.654) in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Damit stieg sowohl die Zahl der Arbeitgeberprüfungen als auch die Zahl der kontrollierten Personen im Vergleich zum Vorjahr.

Prüfschwerpunkte der FKS in Sachsen-Anhalt waren das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe sowie Friseur- und Kosmetiksalons. Außerdem war das Hauptzollamt Magdeburg auch an den bundesweiten Schwerpunktprüfungen im Bereich Mindestlohn, im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Wach- und Sicherheitsgewerbe, im Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie im Bereich der Clankriminalität beteiligt.

Durch ihre Prüfungen und Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten des Hauptzollamtes Magdeburg Schäden für die Sozialversicherung in einer Gesamthöhe von rund 9 Millionen Euro auf.

Insgesamt konnten im letzten Jahr beim Hauptzollamt Magdeburg 2.343 Strafverfahren eingeleitet (2024: 2.092) und 2.207 Strafverfahren abgeschlossen (2024: 2.000) werden. Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro (2024: 980 Tausend Euro). Zudem wurden Freiheitsstrafen in Höhe von fast 67 Jahren erwirkt (2024: knapp 25 Jahre).

1.296 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: 1.194) wurden eingeleitet, davon 130 (2024: 159) wegen Mindestlohnverstößen. 1.146 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: 1.045) konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden, davon 100 (2024: 107) wegen Mindestlohnverstößen. Insgesamt wurden knapp 915 Tausend Euro (2024: 740 Tausend Euro) an Buß- und Verwarngeldern verhängt.

Regierungsdirektorin Nora Stiller, Leiterin des Hauptzollamtes Magdeburg, hebt hervor: „Die steigende Anzahl von eingeleiteten Ermittlungsverfahren und Geldstrafen, aber auch die Erhöhung der erwirkten Freiheitsstrafen um ca. das 2,5-fache im Vergleich zum Vorjahr zeigen, dass die Strategie zur Wahrnehmung einer risikoorientierten Prüf- und Ermittlungstätigkeit erfolgreich ist. Dafür bedanke ich mich bei meinen Beschäftigten der FKS, die durch ihren unermüdlichen und engagierten Einsatz einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie zur Sicherung unserer Sozialsysteme leisten.“

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