Ab heute gibt es Silvesterfeuerwerk zu kaufen

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt dieses Jahr am heutigen 28. Dezember. Da Silvester in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, sind Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Kategorie 2 bis zum 30. Dezember 2023 im Handel erhältlich.

Feuerwerksartikel der Kategorie 2 dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Die Ware darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, Altersgrenze sowie CE-Kennzeichnung und Registriernummer.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Feuerwerk nur bei vertrauenswürdigen Händlern und keinesfalls auf dem Schwarzmarkt erwerben. Dann ist gewährleistet, dass die Feuerwerksartikel geprüft und sicher sind. Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen, darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind.

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Keine Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Die Ware darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie deutlich […] in deutscher Sprache […] mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: […]

    Ich glaube, da hört’s dann beim Leseverständnis bei manchen auf.

    • Kain Zufall sagt:

      Wer seine Muttersprache nicht versteht ist im Vaterlande wohl gelitten. Denn Dummheit lässt sich prima lenken.
      Gesundes Neues.

  2. Gegenwind sagt:

    Viele können kein Deutsch…hast’e doch in Neukölln gesehen.
    Also knallen lassen wie die REGIERUNG es will. Bringt ja Steuern ein. Mal sehen ob Nancy es wieder als Harmlose Böllerei sieht

  3. Julia sagt:

    Die Leute scheinen immer noch zu viel Geld zu haben!