Ab Juli höhere Diäten für Sachsen-Anhalts Landtagsabgeordnete
Sachsen-Anhalts Landtagsabgeordnete bekommen ab 1. Juli eine höhere Diät. Die monatliche Grundentschädigung steigt von derzeit 6.388,61 Euro auf 6.605,82 Euro. Die Kostenpauschale steigt auf monatlich 1.848,97 Euro.
Seit 2015 werden im Land Sachsen-Anhalt die Diäten jedes Jahr ohne eine öffentliche parlamentarische Debatte angehoben. Es wird lediglich eine Landtagsdrucksache veröffentlicht, in der die Steigerung bekannt gegeben wird, kritisiert der Bund der Steuerzahler.
„Durch die im Jahr 2015 eingeführte automatische Indexierung sollen unangenehme Diskussionen und eine kritische öffentliche Debatte vermieden werden. Transparenz sieht anders aus.“, äußerte der Vorstand des Verbandes Ralf Seibicke. „Der Steuerzahler und die Öffentlichkeit haben das Recht zu wissen, was mit dem Geld passiert.“
Allein bei der Grundentschädigung ist das ein sattes Plus von rund 16,8 Prozent seit 2014. Insgesamt müssen 2018 trotz der Verkleinerung des Landtages um 18 Abgeordnete, 8,3 Mio. Euro für beide Positionen aufgebracht werden. 2011 waren es bei einem deutlich größeren Landtag dagegen 6,6 Mio. Euro.
Besonders kritikwürdig sei auch die Höhe der monatlichen Kostenpauschale. Jeder Arbeitnehmer kann nur eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr reklamieren, die seit 2011 nicht verändert wurde. Sofern der Aufwand für den Arbeitnehmer höher ist, muss jede Position penibel nachgewiesen werden. Die Abgeordneten erhalten dagegen, monatlich eine steuerfreie Aufwandentschädigung von rund 1.850 Euro zusätzlich zu ihren Abgeordnetendiäten.
Die großzügigen Pauschalen müssen laut Steuerzahlerbund überprüft und die automatische Erhöhung wieder abgeschafft werden, so die Forderungen des Bundes der Steuerzahler. Die Abgeordneten haben die verfassungsrechtliche Pflicht und das Privileg über ihr Gehalt selbst zu bestimmen. Der Diätenautomatismus verhindere die notwendige Rechtfertigungspflicht und leiste dem Vorwurf der Selbstbedienungsmentalität Vorschub.
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