Ab sofort sind in Schulen medizinische Masken Pflicht
Ab sofort muss auch auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden in Halle (Saale) ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das teilte Oberbürgermeister Bernd Wiegand mit. Das kann eine OP-Maske sein, oder auch eine FFP2-Maske.
Davon betroffen sind aktuell die Abschlussklassen sowie die Schüler in der Notbetreuung.
Erst ab einer Inzidenz unter 50 soll wieder eine einfache Stoffmaske ausreichen.
Na geht ja eh keener hin wa
Notbetreuung? Abschlussklassen? Steht gleich im zweiten Absatz….
War doch nur ein Späßchen
Mit Seppelt ist nicht zu spaßen. Dafür bräuchte er einen Keller. 😉
Also wir geben zu, dass Maske-Tragen bisher monatelang sinnlos war. Jetzt müssen Supermasken ran, die sind speziell verstärkt, vielleicht mit Adamantium, man weiß es nicht so genau.
Und bei einer Inzidenz unter 50 trägt man dann wieder die Masken, die man sonst für untauglich hält? Wirken die dann wieder im Niedrig-Inzidenz-Sektor?
WoW. Das ist ein Level geistiger Leere, für das ein Buddhist 25 Jahre lang meditieren muss.
Ganz ehrlich weg mit dieser Drecks Marke
„Ab sofort“? In der Dritten Verordnung zur Änderung der Zweiten Eindämmungsverordnung der Stadt Halle steht davon gar nichts. Und vermutlich auch sonst nirgends. Wenigstens einen Rest Rechtsstaatlichkeit könnte man sich ja noch gönnen. Aber nein, wird per Ausruf gemacht. Wird die Akzeptanz bestimmt steigern…
Wer dauerhaft mit ihr arbeitet, muss im Rahmen arbeitsmedizinischer Untersuchungen in regelmäßigen Abständen einen Lungenfunktionstest machen lassen. Bei Verstößen gegen diese Arbeitsschutzmaßnahmen drohen Unternehmen hohe Bußgelder.
Grundsätzlich werden diese Masken als nicht alltagstauglich eingeschätzt. Dennoch erfreuen sie sich bei einer Politik, die so tut, als lasse sich das Infektionsgeschehen einfach mit einigen überzogenen Maßnahmen quasi wegregulieren, überaus großer Beliebtheit. Von Pausenzeiten hat die Politik bislang noch nicht gesprochen. Und Debatten über die Lungenfunktion etwaiger Träger waren bisher auch nicht zu vernehmen. Teile dieser Wahrheit könnten uns nämlich verunsichern.
https://reitschuster.de/post/wer-schuetzt-uns-vor-der-ffp2-maske/?fbclid=IwAR0f8y8E2RM6zRAw-MkhgiD5vftO7wrYZgzOHbUXVHIs2oFwtyN14SsUbSk
Vielleicht nicht nur solche Müllquellen bemühen. Eine FFP2 Maske wird nicht verlangt. Vielleicht mal denken vor dem posten aber gut, wenn man denken kann liest man kein reitschuster und wird zum Corona-Skeptiker.
Find ich gut…. Da bekommen meine Kinder endlich mehr Luft… Die medizinischen Masken passen für die Kindergesichter nicht. Die liegen nicht eng an, da ist immer was offen… Daumen hoch für diese Entscheidung.
Verordnung
zur Verlängerung von Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(GesRGenRCOVMVV)
Vom 20. Oktober 2020
Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
(BGBl. I S. 569, 570) verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Ver-
braucherschutz:
§ 1
Verlängerung von Maßnahmen
Die Geltung der §§ 1 bis 5 gemäß § 7 Absatz 1 bis 5 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit
Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Berlin, den 20. Oktober 2020
Die Bundesministerin
der Justiz und für Verbraucherschutz
Christine Lambrecht
2258 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 2020
Das Bundesgesetzblatt im Internet: http://www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag http://www.bundesanzeiger-verlag.de
In meinem Wohnhaus in HaNeu soll jetzt der Mieter auch Maske tragen. Hahaha. Welcher Vermieter kommt nur auf solch einen Unfug ? Muss wohl einer aus dem Westteil Deutschland kommen.
Mein Kind geht in die Notbetreuung in der Schule, es hat immer eine stoffmaske ausgereicht und die bekommt er weiterhin mit! 2 Stück, eine zum Wechseln ! Traurig genug das die Kinder, die Masken tragen müssen!
werft diesen OB in den Hungerturm, wie lange will sich das Volk noch drangsalieren lassen, auf zum Sturm auf das Rathaus ihr Untertanen, sperrt den OB endlich ein!!
Es würde vollkommen ausreichen, wenn Sie sich selbst einsperren würden und den Schlüssel in die Kloake werfen.
Folientüte ist sicherer, da kommt keine Superspreading Wolke durch und jeder ist vor den Aerosolen der Anderen geschützt.