Ab sofort Waldbrand-Warnstufe 3 von 5 für Halle und den Saalekreis
Die Waldbrandgefahr in Sachsen-Anhalt steigt. In Halle (Saale) und dem Saalekreis gilt ab sofort die Waldbrandgefahr 3 von 5. In Wittenberg gilt ab heute sogar schon die Stufe 4.
Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:
• in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
• durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
• bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
• im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
• bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten
Wer einen Waldbrand entdeckt, wird gebeten, sich direkt an die Feuerwehr (112) oder Polizei (110) zu wenden.
Ohne Regen wird das nicht besser…