ADFC und CDU-Stadträtin kritisieren Ignoranz des Überholverbots von Zweirädern in der Geiststraße

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132 Antworten

  1. Joachim Euther sagt:

    Wünschner ist für die große Masse der CDU-Mitglieder ein üble und nervige Belastung, die viele in der CDU als Paradebeispiel betrachten, warum die AfD so groß werden konnte. Eine CDU-Mandatsträgerin, die faktisch grüne Politik macht, dafür kein Mandat bekommen hatte – und gegen das Programm der CDU Halle arbeitet. Wünschner wird allerdings von Tullner und Godenrath gebraucht, weil sie mithilfe dieser Person aus der CDU Halle-Süd die CDU-Ratsfraktion kontrollieren können.

    • Hannes Milchdrüse sagt:

      Eine solche Person ist nicht im Stadtrat, also jedenfalls nicht in dem von Halle (Saale).

    • PaulusHallenser sagt:

      „Eine CDU-Mandatsträgerin, die faktisch grüne Politik macht“

      Das ist mir auch schon mehrfach aufgefallen. Ulrike Wünscher ist in der völlig falschen Partei. Gleichzeitig ist sie allerdings auch ein sehr unangenehmer Mensch, was wohl der Grund ist, warum man sie nicht bei den Grünen aufnimmt.

      • . sagt:

        „Gleichzeitig ist sie allerdings auch ein sehr unangenehmer Mensch, was wohl der Grund ist, warum man sie nicht bei den Grünen aufnimmt.“

        Gerade darum würde sie doch bestens passen!

    • Begriff bitte googeln! sagt:

      Wünscher heißt die Dame. Du bist durch und durch eine Koryphähe, Meinor.

    • Ökonom sagt:

      Soll jetzt der Rechtsbruch das Programm der CDU in Halle sein? Soli sie den Rechtsstaat aufgeben um nicht als „grün“ zu gelten?
      Ist jetzt Radfahren und die Forderung das Regeln eingehalten werden schon Verrat an der CDU?

  2. Radfahrer sagt:

    Wenn sich Frau Wünscher auch im Rest der Stadt mal so für Fahrradfahrer einsetzen würde! Stadtratstätigkeit dient doch nicht dem privatem Vorteil
    CDU ist Autofahrerpartei!

    Einfachste Lösung, Parkverbot in der ganzen Str. und der Parkstreifen wird zum Radweg !

    • Sebastian sagt:

      Nein, falsch!
      Die Geiststraße ist für das Befahren durch Radfahrer grundsätzlich nicht geeignet. Die Straße sollte für den Fahrradverkehr gesperrt werden. Dies würde der Prävention dienen. Und die mündigen Bürger ignorieren dieses angebliche Verkehrszeichen, weil man sich nun aktiv gegen die woke-grüne Gängelung zur Wehr setzt.

      • woke sagt:

        Für jemanden, der stark sein will, heulst du ganz schön viel.

      • HäuptlingGP sagt:

        Wie bekloppt ist das denn? Wir brauchen mehr Fahrradnutzung statt Autoabgasen. Das sind keine mündigen Bürger, sondern Vollpfosten, die ein völlig legales Verkehrszeichen ignorieren.Man sollte da täglich abkassieren. Bist halt nicht die hellste Kerze auf der Torte. Du brauchst echt ein Hirntransplantat.

        • Gen.G.A.Custer sagt:

          Wir? Du kannst mit deinen Apachen in die Reservate und mit Pferden spielen! How

          • DasRadler sagt:

            Ja, wir.
            Du kannst gerne mit deinem Rennauto aufm Nürburgring deine Runden drehen, wenn du es nicht aushälst, 400m unter 25km/h zu fahren. Auf die Straße gehörst du auf jeden Fall nicht.

            Bist ja keinen Deut besser als die Klimakleber. Ach, halt. Deren Ziviler Ungehorsam stört dich, deshalb böse. Deiner ist natürlich nur gerechtfertigt, daher gut.

  3. Allwetterradler sagt:

    „Vielen Verkehrsteilnehmern fehlt unter Umständen die Kenntnis über die Gründe und Konsequenzen dieser neuen Verkehrsregel“, so Preibisch.“

    Selbst wenn man dieses „neue“ Verkehrszeichen nicht kennt, sollte man nach bestandener Führerscheinprüfung in der Lage sein, dessen Bedeutung zu verstehen.

    Aber das geht ohnehin am Thema vorbei. Ursächlich für dieses und weitere Probleme in der Geiststraße ist das immer noch geduldete Parken am Straßenrand.

  4. bin gespannt sagt:

    Komisch die Ignoranz der roten Ampeln durch Radfahrer sind kein Thema?

  5. Prost Mahlzeit sagt:

    Wer nicht hören will muss Fühlen. KFZ-Verkehr aussperren und gut ist.

    • Emmi sagt:

      Gleiches gilt dann für die Pedalritter die bei Rot fahren, über Zebrastreifen fahren und auf Gehwegen

    • Allwetterradler sagt:

      Es würde genügen, das Parken am Straßenrand zu verbieten.

      • Alternative sagt:

        Es würde genügen, das Fahrradfahren in der Geiststraße zu verbieten.

        • Allwetterradler sagt:

          @“Alternative“

          Die Flüssigkeit des Verkehrs gehört zu den Grundsätzen der StVO. Und für die Diskriminierung einer Verkehrsart braucht es sehr triftige Gründe.

    • Allwetterradler sagt:

      Die Geiststraße war ursprünglich nur für Anlieger freigegeben. Nur unter diesen Voraussetzungen war das Parken am Straßenrand zulässig.

      • ganz einfach sagt:

        Ein Anliegen in dem Areal wird wohl jeder haben, sonst würde man nicht dort parken.

        • Fakten fühlen sagt:

          Das Parken um des Parkens willen ist kein „Anliegen“.

          • Echte Fakten sagt:

            Du meinst, die dort parken, wohnen/arbeiten gar nicht in der Nähe, gehen auch nicht einkaufen, Kaffee trinken, essen, jemanden besuchen, zum Arzt in der Nähe gehen? Das sind alles Anliegen, die zum Befahren „für Anlieger“ berechtigen. Man muss nur „ein Anliegen“ dort haben.

            Das reine Durchfahren wäre verboten, aber das machen die „Parker“ ja gerade nicht.

          • Werther Fakt sagt:

            Durchfahren, ohne Anlieger zu sein: 55 Euro

            Parken, ohne Anlieger zu sein: 55 Euro

            Hm.

          • Echte Fakten sagt:

            Ja, Werthers Echte, alles richtig, wie ich es bereits schrieb: Wer nur einen Kaffee trinkt irgendwo dort, jemanden abholt oder hinbringt, einkauft oder auch nur einkaufen will, jemanden besucht, zum Arzt geht, sich ein Haus ansieht, „irgend ein Anliegen“ dort hat, darf eine Anliegerstraße befahren und dort auch parken.

            Derjenige, der dort parkt, weil er „nur parken“ und nichts anderes, gar nichts anderes will als ausschließlich parken, der „kein Anliegen“ dort hat und das auch so sagt, der zahlt wegen persönlicher Dummheit völlig zurecht. Ein Geschäft aufsuchen, dass zufälligerweise geschlossen ist, ist auch ein Anliegen. Ganz ohne hm.

            Lies zudem meinen letzten Satz.

          • Werthers Leiden sagt:

            Erraten, ob das Fahrzeug einem Anlieger gehört: unbezahlbar.

          • Drops (gelutscht) sagt:

            Aber verboten ist es. Also wars gelogen.

        • Allwetterradler sagt:

          @“ganz einfach“

          Ein Anliegen ist etwas anderes als ein Anlieger.

    • Zzz sagt:

      Die Geiststraße könnte man tatsächlich gut zu einer Passage umbauen, in der die Fußgänger, ÖPNV und 2-Räder gut harmonieren können. Die Enden müssten Barrieren kriegen.

      • lachmichweg sagt:

        Wird jedesmal ein Spektakel, wenn der ÖPNV an deinen Barrieren hängenbleibt.

        • Häufiges unmotiviertes Lachen kann auf psychische Erkrankungen hinweisen sagt:

          Also wird es kein Spektakel geben, denn die Barrieren funktionieren nahezu fehlerfrei. Dutzendfach und jahrelang in Halle bewiesen, zuletzt an der Burg.

          Was ausdrücklich nicht bedeuten soll, dass ich an dieser Stelle für die Barrieren wäre.

    • HäuptlingGP sagt:

      100% Zustimmung.

  6. Normalbürger sagt:

    Manche Radfahrer fahren hier Schrittempo und erinnern an damit an die Märsche der „letzten Generation“. Ist Grün-Linke Volkes Wille?

    • bin gespannt sagt:

      Es wäre ja auch kein Problem wenn die Radfahrer die StVO kennen würden und diese auch befolgen würden.

      „(6) 1Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. 2Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. 3Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.“

      Auszug StVO

      • Allwetterradler sagt:

        @bin gespannt

        Wie oft willst du diesen Unsinn noch wiederholen? Diese Regelung meint mitnichten Strecken von wenigen hundert Metern innerorts.
        Und deine Einlassung ist umso lächerlicher, wenn man sich mal anschaut, was da so auf Bundes- und Landstraßen passiert.

        • bin gespannt sagt:

          Na die Radler halt, wenn eine Regel in der StVO nicht gefällt wird sie umformuliert oder einfach nicht beachtet. Ist ja nichts neues.

          • Allwetterradler sagt:

            Ist es mein Problem, dass du Gesetze nicht verstehend lesen kannst? „Mehrere unmittelbar folgende Fahrzeuge“ ist amtsdeutsch für eine ausgesprochene Kolonnenbildung. Das passiert in der Geiststraße regelmäßig nicht. Und selbst wenn, dann müsste sich erst einmal eine „geeignete Stelle“ finden, um (noch) langsamer zu fahren. Das auch noch vor dem Hintergrund, dass Überholen mit dem seit Jahren gesetzlich geregelten Abstand gar nicht möglich ist. Und anzuhalten ist nur „notfalls“, so steht es wörtlich im Gesetz.

            Hinzu kommen so banale Dinge wie diese, dass man als Radfahrer ja erst einmal bemerken muss, dass sich eine „Kolonne“ gebildet hat. Spiegel sind am Fahrrad nicht vorgeschrieben, und man schaut in dieser Straße auch besser nach vorne, schon damit man keinen der zahlreichen Fußgänger übersieht, die dort oft spontan die Straßenseite wechseln.

            Es mag ja sein, dass für dich schon ein Notfall eintritt, wenn du 10 Sekunden nicht an einem Radfahrer vorbeikommst. Aber der Gesetzgeber meint echte Notfälle, meint Fälle, wo sonst Kolonnen von zig Fahrzeugen über viele Kilometer weg nicht an einem Langsamfahrer vorbeikommen.

          • bin gespannt sagt:

            Na die Radler halt, wenn eine Regel in der StVO nicht gefällt wird sie umformuliert oder einfach nicht beachtet. Ist ja nichts neues.

            Hier ein Paar Beispiele dafür:

            „„Mehrere unmittelbar folgende Fahrzeuge“ ist amtsdeutsch für eine ausgesprochene Kolonnenbildung“

            Ah Ja umformuliert.

            „Und selbst wenn, dann müsste sich erst einmal eine „geeignete Stelle“ finden, um (noch) langsamer zu fahren.“

            Geeignete Stellen nicht beachten!

            Gibt ja zum Glück keine Parkplätze in der Geiststraße. Selbst wenn alle belegt sind passt locker eine Rad dazwischen.

            Absteigen und auf den Fußweg wäre natürlich keine Option kennen wir ja von der Mansfelderstraße.

            „Das auch noch vor dem Hintergrund, dass Überholen mit dem seit Jahren gesetzlich geregelten Abstand gar nicht möglich ist.“

            Umformuliert!

            Ehm die Geiststraße ist unter 3 Meter breit? Naja nu macht ihr euch die Maße natürlich auch so wie ihr sie gerne wollt.

            „Und anzuhalten ist nur „notfalls“, so steht es wörtlich im Gesetz.“

            Umformuliert!

            Notfalls wäre, wenn die andere Option nicht möglich ist! Aber Amtsdeutsch ist nicht jedermanns Sache.

            „Hinzu kommen so banale Dinge wie diese, dass man als Radfahrer ja erst einmal bemerken muss, dass sich eine „Kolonne“ gebildet hat. “

            Rückwärtigen Verkehr nicht beachtet!

            Ach so deswegen auch die vielen Rotlichtverstöße, einfach nicht auf die Ampel achten dann gehts immer vorwärts.

            „Aber der Gesetzgeber meint echte Notfälle, meint Fälle, wo sonst Kolonnen von zig Fahrzeugen über viele Kilometer weg nicht an einem Langsamfahrer vorbeikommen.“

            Umformuliert!

            Wieder nur ausgedacht oder kann man das irgendwo nachlesen?

          • Allwetterradler sagt:

            Du bist nicht gespannt, du hast einfach keine Ahnung, aber ein großes Sendungsbewusstsein. Die Geiststraße ist stadteinwärts am Straßenrand nahezu immer komplett zugeparkt. Aus Gründen des Eigenschutzes sollte man zu parkenden Autos mindestens 1m Abstand halten, um nicht schwer zu verunfallen, wenn ein Pkw-Fahrer ohne nach hinten zu schauen die Tür öffnet. Normale Fahrradlenker sind ca. 0,6m breit. Ein aktueller Golf – mit Spiegeln – ist 2,1m breit. Und dann gibt es noch den – von der Rechtsprechung seit vielen Jahren und inzwischen auch in der StVO niedergeschriebenen – Mindestabstand von 1,5m beim Überholen von Zweirädern. Selbst ohne Gegenverkehr kommt dann noch ein Abstand von 0,8m dazu, den man laut Gerichtsurteilen zum Fußweg einhalten sollte. Wir reden hier also nicht über 3m, nein, die verfügbare Breite zwischen Gehweg links und parkenden Pkw rechts müsste schon 6m betragen, um regelkonform einen Radfahrer überholen zu dürfen.

          • Allwetterradler sagt:

            Es gibt, außer am Tag der Straßenreinigung, praktisch nie eine so große Lücke zwischen den parkenden Autos, dass man nach rechts raus- und langsamer weiterfahren könnte, um „mehrere unmittalbar aufeinander folgende“ Fahrzeuge überholen zu lassen.
            Herausfahren in eine Lücke oder Schieben auf dem Fußweg ist ANHALTEN, was man laut StVO nur NOTFALLS tun muss.

            So ein Notfall wäre bspw. ein von hinten kommendes Rettungsfahrzeug, nicht jedoch ein paar ungeduldige Autofahrer, die es für eine Zumutung halten, mal einige Sekunden hinter einem langsam fahrenden Pkw zu bleiben.

          • bin gespannt sagt:

            80cm vom Fußweg plus nochmal 1 meter von parkenden Autos?

            Möglicherweise auch 20 Meter Abstand zum nächsten Haus? Könnte ja ein Ziegel den bösen Radfahren haschen. 🙂

            Man kann sich halt viele Abstände ausdenken.

            Leider weißt du nicht einmal wie breit die Geiststraße überhaupt ist.

            „So ein Notfall wäre bspw. ein von hinten kommendes Rettungsfahrzeug, nicht jedoch ein paar ungeduldige Autofahrer, die es für eine Zumutung halten, mal einige Sekunden hinter einem langsam fahrenden Pkw zu bleiben.“

            Wieder umformuliert.

          • Allwetterradler sagt:

            @bin gespannt

            Stellst du dich absichtlich so an oder bist du wirklich so blöd? Ja, 0,8m vom Fußweg und 1m von parkenden Autos. Das ist nicht erfunden, das kann man ganz leicht googeln.

            Die 80cm finden sich in Gerichtsurteilen; man lässt als Fahrzeugführer die notwendige Sorgfalt vermissen, wenn man ohne diesen Abstand an Fußwegen vorbeidonnert; sollte es dann zu einem Unfall kommen, trägt man als Fahrer eine Mitschuld.

            https://www.bussgeld-info.de/seitenabstand/#:~:text=Einem%20Urteil%20des%20Bundesgerichtshofs%20(BGH,Fahrbahn%20verlaufenden%20Gehweg%20einhalten%20(Az.

            Bei verständiger Würdigung der Argumente bezüglich „Dooring“ käme man auch von alleine drauf. Schau dir einfach mal an, wie weit so eine Autotüre öffnet. Man ist als Radfahrer nicht mit der geforderten Umsicht unterwegs, wenn man so nahe an geparkten Autos vorbeifährt, dass man bei einer Türe, die von einem unaufmerksamen Fahrer geöffnet wird, unweigerlich in diese hineinfährt. Selbst ein „schleichender“ Radfahrer, der bspw. nur 15kmh fährt, legt in der Sekunde mehr als 4m zurück; bei unterstellten 1s Reaktionszeit ist man also schon eine Autolänge weit gefahren, ehe man überhaupt reagieren (bremsen, ausweichen) könnte. D.h. in der Praxis, dass man je nach gefahrender Geschwindigkeit durchaus zwei bis drei Autolängen entfernt sein kann und trotzdem nicht verhindern kann, dass man in eine Autotüre fährt, die „sich“ plötzlich öffnet. Bei den heutzutage üblichen Scheibentönungen sieht man auch kaum noch, ob sich ein Fahrer im Fahrzeug befindet. Also sollte man IMMER mit so großem Abstand fahren, dass einen so eine aufspringende Türe gar nicht treffen kann.

            Und wie breit bzw. schmal die zwischen Gehweg und Parkreihe verbleibende Verkehrsfläche ist, kann man sogar im Bild zum Artikel sehen: 2x Straßenbahnbreite plus wenige 10cm Abstand zwischen Gehweg und Bahn und Bahn und Bahn und Bahn und Parkreihe. Die Straßenbahnen sind 2,3m breit, auch das ist nicht ausgedacht, sondetn steht auf havag.com

          • bin gespannt sagt:

            Also ca. 4,90 breit, okay minus 2,10 für den Golf minus 1,50 gesetzlicher Abstand macht 1,30 Meter aber das reicht den Radfahrern natürlich nicht.

            Denn Paragraf 1 StVO gilt für Radfahrer nicht.

          • Radfahrer sagt:

            § 1 StVO – für „bin gespannt“ gültige Fassung

            (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert von Fußgängern und Radfahrern ständige Vorsicht und Rücksicht.
            (2) Wer als Fußgänger oder Radfahrer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Autofahrer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

      • 10010110 sagt:

        Wer es nicht schafft, mal auf einer Strecke von 400m, bzw. für Minute hinter einem langsamen Fahrzeug auszuhalten, der sollte nicht am Straßenverkehr teilnehmen, weil er charakterlich offensichtlich nicht dazu geeignet ist.

        • Rebell sagt:

          @Nulli…aber nicht wenn das langsam fahrende Fahrzeug(sprich Fahrrad ) seine Vormachtsstellung zur Provokation nutzt.
          Und nun?

          • Vormachtsstellungphantasie sagt:

            „Vormachtstellung“? Radfahrer?
            🤣🤣🤣

          • Grimms Märchen sagt:

            Welche „Vormachtsstellung“?

          • Allwetterradler sagt:

            @Rebell

            Ich habe noch keinen Radfahrer gesehen, der in der Geiststraße Schrittgeschwindigkeit im engeren Sinne fährt. Und es hat nichts mit Provokation zu tun, wenn Radfahrer an einer Steigung eher nur 15kmh schaffen.

          • @Allwetterradler sagt:

            Steigung? Die Geiststraße hat aus Richtung Bernburger Straße zur Mitte hin einen „Anstieg“ von etwa 2 m auf eine Länge von etwa 250 m und fällt dann bis zum Moritzburgring um etwa 4 m.
            Egal in welcher Richtung du fährst, das ist lächerlich.

          • Allwetterradler sagt:

            Ich befahre die Geiststraße relativ häufig und erlebe regelmäßig, dass diese leichte Steigung, verbunden mit der Fahrbahnbeschaffenheit, eben doch so einige Radfahrer relativ langsam fahren lässt. Es steht mir nicht zu, das bei anderen Radfahrern als lächerlich zu titulieren, nur weil ich schneller bin.

      • Rentner sagt:

        Ein Fahrrad ist ia ein EINSPURIGES Zweirad-Fahrzeug. Das Verkehrszeichen verbietet nicht, dass EINSPURIGE Fahrzeuge überholen, die dürfen aber nicht überholt werden!
        https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/zweirad-ueberholverbot-wer-ueberholt-kassiert-punkte/

        Fahrerlaubnis sollte nur noch 5 Jahre gültig sein!

      • : sagt:

        @bin gespannt. Bin Neugierig. Wurdest du von deiner Mama mal mit einem Rad verprügelt? Das würde einiges bei deinen Kommentaren erklären.

      • Radlertrinker sagt:

        Dann zeige einmal die geeignete Stelle, wo der Radverkehr dem motorisierten Individualverkehr und der Straßenbahn Platz machen kann.

        Gibt es nicht, weil durchgängig Autos parken?

        Danke fürs Gespräch.

    • V8 sagt:

      Soll die Dame ne Taxe nehmen oder einen Hubschrauber.

    • Hutbürger sagt:

      Was ist schon normal.

    • Allwetterradler sagt:

      @“Normalbürger“

      Auch für dieses gefühlte Problem gibt es eine ganz einfache Lösung: Ein Parkverbot.

      Übrigens steht „Vision Zero“ in der VwV StVO. Dies wird von der Stadtverwaltung hier eindeutig verletzt.

      • Visionär sagt:

        Eine Vision ist eine Vision, keine Vorschrift, daher kann diese auch nicht „verletzt“ werden, schon gar nicht „eindeutig“.

        • Allwetterradler sagt:

          @Visionär

          Es steht ausdrücklich in der VwV-StVO zu Par. 1 der StVO und ist damit bindend für das Handeln der Verwaltung.

          • @Allwetterradler sagt:

            Keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden.

            Das ist quasi unmöglich.
            Dort sind 30 km/h und das Überholverbot. Die Verwaltung ist ihrer Pflicht somit nachgekommen.
            Der Rest obliegt den Verkehrsteilnehmern.

            Ansonsten empfehle ich dir, dich in Watte zu packen und zu Hause zu bleiben.

          • Allwetterradler sagt:

            Dass Vision Zero praktisch unmöglich ist, sagst du nur so lange, bis ein dir lieber Mensch im Straßenverkehr ums Leben kommt.

            Das Parken in der Geiststraße sorgt laufend für Konflikte und hat auch schon zu schweren Unfällen geführt, die es ohne dieses Parken nicht gegeben hätte.

          • @Allwetterradler sagt:

            Ich sagte nicht dass Vision Zero unmöglich ist, denn die Vision dessen ist durchaus möglich. Das Ziel ist aber nicht möglich. Ein Radler, der auf dem Markt vor eine Bahn gerät ist im schlimmsten Fall tot. Ist ein Verkehrsunfall.
            Vision dahin. Sogar ohne PKW-Beteiligung.
            Daher meineAussage:“Der Rest obliegt den Verkehrsteilnehmern.“.

          • @Allwetterradler sagt:

            Tragisch aber passend zum Thema.
            https://dubisthalle.de/radler-bei-unfall-mit-strassenbahn-in-halle-neustadt-verletzt

            Wie genau hätte die Verwaltung das verhindern können? Radfahren oder Straßenbahnen verbieten?

            Dem Radler gute Besserung.

          • Radfahrer sagt:

            Selbstverständlich ist „Vision Zero“ praktisch unmöglich. Jeder kann einen x-beliebigen Unfall anführen oder ggf. auch herbeifantasieren, um damit zu begründen, warum „Vision Zero“ unmöglich ist.
            Aber es geht bei „Vision Zero“ um etwas anderes. Es geht darum, dass man Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten und Toten nicht als unvermeidliche Begleiterscheinungen unserer Mobilität betrachtet, sondern sich zum Ziel setzt, alles Menschenmögliche dazu beizutragen, dass solche Unfälle nicht passieren. „Vision Zero“ heißt, die Unvollkommenheit des Menschen als solche anzuerkennen und Mobilität so zu gestalten, dass diese Unvollkommenheit möglichst nicht zum Tode führt.

      • Rebell sagt:

        @Allwetterradler.. Wie lange willst du dein Schlagwort,,Ein Parkverbot“ noch wiederholen.
        Jeder weiß, dass du ein Wiederholungstäter bist.

        • Allwetterradler sagt:

          @Rebell

          Das ist ein „Schlagwort“, es ist ein konkreter Vorschlag, den gordischen Knoten dieses Verkehrsirrsinns in der Geiststraße durchzuschlagen.

          Keine durch „ungenaues Parken“ blockierten Straßenbahnen mehr, weniger sogenannte „Alleinunfälle“ von Radfahrern (Stürze beim Überqueren der Gleise), keine Dooringunfälle mehr, keine Behinderung der Straßenbahnen und des MIV durch „zu langsame“ Radfahrer. Um nur die drängendsten Probleme zu benennen, es kommen dann noch einige durch Rücksichtslosigkeiten des MIV dazu.

  7. Normalbürger sagt:

    Mindestgeschwindigkeit 30km/h und alles ist kein Problem mehr.

    • Was ist schon normal an Dir sagt:

      Schau Dir einfach mal das Bild über dem Artikel an, welche Aussage dort zur erlaubten Geschwindigkeit getroffen wird. Es gibt Gründe, warum das so ist.

  8. Emmi sagt:

    Eine CDU Stadträtin fühlt sich unbeachtet und nutzt ihre Mitgliedschaft im Stadtrat für persönliche Zwecke!!!! Scheint normal zu sein im Stadtrat.
    Außerdem sind mir die Aussagen zu nebulös. Wie viele Verkehrsteilnehmer betrifft es genau? Da kann die Dame ja mal eine genaue Zählung und Aufstellung machen.

    • Radlertrinker sagt:

      Falsch: Eine CDU-Stadträtin hat inzwischen auch den Missstand am eigenleibe erfahren, der schon weithin bemängelt wurde.

      Ich finde es gut, wenn Repräsentanten der Rechtsstaatspartei CDU auch erkennen, dass das Recht auch gegen Autofahrer durchgesetzt werden muss.

  9. Das Überholverbot sagt:

    Nur mal so, das Überholverbot gilt auch für Radfahrer, die sich auch immer wieder überholen.

    • kleine Korrektur sagt:

      Das Überholverbot gilt nicht für Radfahrer. Die dürfen (sich) überholen.

    • Allwetterradler sagt:

      @“Das Überholverbot“: Jedes Kind versteht das Verkehrszeichen, du allerdings offensichtlich nicht.

    • Fahrradklingel sagt:

      Empfehlung: Verkehrsschild auf dem Foto genau anschauen. Das hätte Ihnen die Peinlichkeit Ihres Beitrages erspart.

    • xy sagt:

      Zeichen 277.1 – Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge

    • nur von dummen umgeben sagt:

      Du solltest dir das Schild noch mal anschauen und anfangen nachzudenken.

    • Einspurig sagt:

      Das stimmt nicht. Nach Beschilderung handelt es sich um ein Überholverbot für zweispurige Fahrzeuge. Ein Fahrrad ist einspurig und kann somit andere Fahrräder überholen.

    • mondieu sagt:

      Könnte daran liegen das hier ein Überholverbot konkreter Unfug ist. Die Situation in der Geiststraße ist ein Katastrophe für ALLE Verkehrsteilnehmer. Es ist definitiv genug Platz zum Überholen der Fahrräder vorhanden. Das man bei Gegenverkehr (gleich welcher Art) nicht überholt lernen Autofahrer in der Fahrschule. Dazu herscht Tempo 30. Was denn noch? Die nächste Stufe ist dann das Aufstellen von Betonbarrieren wie an anderer Stelle in der Stadt schon erfolgreich demonstriert.
      Schön (und dringend notwendig) wäre, das die Entscheider in der Stadtpolitik sich für funktionierende Verkehre einsetzen würden anstatt die verschiedenen Gruppen immer wieder gegeneinander aufzubringen mit einseitigen und undurchdachten Lösungen.
      Aber solange sich Auto-/ Fahrrad-/ sonstwasfahrergänger selber zerfleischen kann man immer schön weitermachen mit Ignoranz und Korruption. Was für ein altes Spiel! Würg
      Ganz vorne in der StVO steht der Paragraph 1!

      • Radlertrinker sagt:

        Da man Fahrräder mit einem Mindestabstand von 1,5m überholen muss, herrscht schon jetzt ein faktisches Überholverbot.

        Leider muss dieses durch die Beschilderung besonders verdeutlicht werden.

      • Radfahrer sagt:

        Die Situation in der Geiststraße ist NICHT für alle Verkehrsteilnehmer eine Katastrophe. Eine Katastrophe ist sie für den Radverkehr und für die Straßenbahn. Für die Autofahrenden ist es nur eine kleine Lästigkeit, sich an die Verkehrsregeln zu halten und ein paar Sekunden später am Uniring anzukommen.

    • Bitte keinen Unfug verbreiten sagt:

      Nur mal so: Nein, das stimmt eben nicht.

      Das neue Verkehrszeichen 277.1 verbietet mehrspurigen Fahrzeugen (z.B. Pkw) jetzt explizit das Überholen von Zweirädern (auch Fahrrädern!). Einspurfahrzeuge dürfen demnach weiterhin überholen.

    • Mahonie sagt:

      Nein, das Überholverbot auf dieser Straße gilt nur für KFZ.
      Das sollte dir spätestens auffallen, wenn du das rote KFZ auf dem Schild siehst.
      Natürlich ist es nervig wenn man mit einem Auto einem langsamen Fahrradfahrer hinterher fährt. Wenn es die Regeln nun aber so vorschreiben, muss man sich auch daran halten.
      Ich verstehe nicht wo das Problem liegt. Ich denke ehr hier gibt es ein Autoritätsproblem der Autofahrer. Man gönnt anderen Verkehrsteilnehmern nicht, dass das eigene KFZ keine Vorfahrt hat. Der Grund wieso das in dieser Straße so gilt, ist doch ganz klar definiert. Aber auch ohne diese Erklärung hat man sich einfach daran zu halten. Und auch wenn die Radfahrer sich an so manche Verkehrsregel nicht halten, gibt das noch lange keine Erlaubnis, es ihnen gleich zu tun.
      Es macht sich hier eine Mentalität breit, die absolut nicht angebracht ist. Dinge zu hinterfragen bedeutet nicht, von selbst Gesetzt außer Kraft zu setzen. Und warum regt ihr euch da jetzt so drüber auf? Ich wette, die Mehrheit der Hallenser ist seit Monaten nicht mehr durch diese Straße gefahren. Weder mit dem Rad noch mit dem Auto.

  10. Halle50 sagt:

    Die Innenstadt sperren für Pkw und nur Lieferfahrzeuge freigeben.

    • 10010110 sagt:

      So muss es sein. Aber dann kommen irgendwelche CDU-Kollegen von Frau Wünscher und machen alle Initiativen wieder kaputt, weil ein paar Vorstadtrentner sich benachteiligt fühlen, wenn sie nicht mehr überall bis vor jede Arztpraxis und jedes Geschäft mit dem Auto fahren dürfen.

  11. Der Mich sagt:

    Wenn euch ein Auto überholt habt ihr ein Problem damit, aber bei Rot über die Straße fahren das ist okay???. Ihr seit schon ein paar miese Heuchler. Ach ja Rechts vor links gilt auch für Radfahrer und Verkehrsberuhigte Zone heißt nicht ohne Grund so , also Ihr Radfahrer*innen langsam fahren heißt es da . Denkt mal drüber nach.

    • Muzie sagt:

      Genau. Die bösen Radfahrer. Die brettern zu 100ten mit 80 durch die Verkehrsberuhigte Zone.
      Und jeder Radfahrer fährt natürlich bei rot über alle Ampeln.
      Niemand hat behauptet dass dies ok wäre. Oder kannst du das irgendwo erlesen?
      Diese schiefe Diskussion ist dumm und einseitig. Es geht hier weder um rote Ampeln noch um eine rechts vor links Regelung. Es geht hier einzig und allein um ein Überholverbot von Zweirädern, in einer einzigen Straße.

    • Frau W. sagt:

      Emotionale Ausbrüche sind einer sachlichen Disussion nicht dienlich.

  12. Robert sagt:

    Einfach ein Verbot für Radfahrer, da diese hier zu stark gefährdet werden. Ganz einfach.

    • Marianne sagt:

      Einfach ein Verbot für dumme Menschen (im Forum), da diese hier zu stark gefährdet sind. Ganz einfach.

    • Rooooobert sagt:

      Du willst also die Gefährdeten aussperren, nicht die Gefährder. Typisch Rooooobert.

      Dein Beispiel mal auf andere Bereiche angewendet: Nicht der Vergewaltiger muss eingesperrt werden, sondern die Frau(en), seine Opfer, schließlich sind die gefährdet.

      Soweit denkst Du aber nicht, weiß ich.

  13. Allwetterradler sagt:

    Hier mal noch eine der Parteinahme für den Radverkehr unverdächtige Quelle:

    https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/ueberholverbot/

    Interessant auch, was sie allgemein zum Überholen innerorts sagen. Im Ergebnis wäre das Verkehrszeichen 277.1 in der Geiststraße eigentlich überflüssig. Ja, im Grunde ist es sogar rechtswidrig, weil es etwas anzeigt, was bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände ohnehin gilt.

    Es verwundert denn auch nicht, dass Autofahrer, die die Gesamtumstände ignorieren, auch das Schild nicht davon abhält, Radfahrende zu gefährden.

  14. gute Frage sagt:

    Wenn ein Auto einen Radfahrer links überholt, dann ist das inakzeptabel. Wenn eine Straßenbahn in der exakt gleichen Fahrspur wie eben das Auto entgegenkommt, dann ist das kein Problem. Finde den Fehler.

    • Gefunden! sagt:

      1. Der Fehler in Deinen Ausführungen ist einfach zu finden: a) überholen, b) entgegen kommen. Sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.
      2. Deine „gute Frage“ ist schon keine Frage, deswegen auch nicht gut.

    • 10010110 sagt:

      Entgegenkommen ≠ Überholen.

    • aufpassen sagt:

      Schon die Fahrtrichtung ist eine andere.

    • ganz einfach sagt:

      Die Bahn kommt von vorn, ist deshalb für den Radler gut zu sehen und sie fährt auf Schienen.

    • Allwetterradler sagt:

      @gute Frage

      Gute Frage! Auch dieses Problem würde durch das von mir bereits angesprochene Parkverbot beseitigt.

  15. : sagt:

    Viele Autofahrer schaffen noch nicht mal 1,50m Seitenabstand beim Überholen, wenn auf einer normal breiten Straße kein Gegenverkehr kommt. Wahrscheinlich ist das für Autofahrer zuviel Mühe und Anstrengung, mit dem schweren Lenkrad, sein heiliges Auto weiter nach links zu bewegen.

    • Fettigrr Ledersattel sagt:

      Es hat dich keiner gebeten mit deiner Schrottmühle rum zu gurken.Nimm ein Taxi oder die U Bahn!

  16. Steff sagt:

    Dieses Verkehrszeichen ist eine Ausgeburt links-woker Spinner.
    Deshalb hat es für den gesunden Menschenverstand keine Relevanz..

    • kevin s. sagt:

      Zum Glück, hat die Straßenverkehrsordnung aber für alle und jeden verpflichtenden Charakter.
      Das Schild steht, die Regeln dazu sind klar, ein Verstoß kostet Geld.

    • Allwetterradler sagt:

      @Steff

      Die „GroKo“ war demzufolge eine Regierung von links-woken Spinnern?

  17. Stefan S sagt:

    Das Schild wird von Autofahrern mit Sicherheit ignoriert. Keine Sorge, gälte es auch für Radfahrer, würden auch die das ignorieren.
    Das Problem dort ist nicht unbedingt das Verhalten der einzelnen Fahrer. Da ist das Fahrrad zu langsam oder sonst irgendwas, einen Grund findet immer jeder.
    Die Straße gibt es einfach nicht her, dass man dort parken kann. Das ist zum einen aus der Zeit gefallen und zum anderen eben zu eng dafür. Im unteren Bereich ist die Straße ja breiter, dort könnte man eventuell so senkrecht zur Fahrtrichtung, ein paar Lücken gewinnen, aber im schmalen Bereich müssen die parkenden Autos eben weg, das hilft nichts.
    Dann sind die Radfahrer von der Schiene weg, die Reduzierung der Parkplätze wird auch den Autoverkehr insgesamt hemmen und das ist ja auch sinnvoll. Für die armen Leute, die ja keinen Schritt laufen können, Taxis, Straßenbahnen, auch private Autos dürfen ja halten und ihre Fahrgäste absetzen, dafür muss das Auto nicht dort parken und wer nicht mehr eigenständig mobil ist, der sollte womöglich auch nicht mehr selbst Auto fahren.

  18. Hallenser55 sagt:

    Verstehe die Regelung nicht. Die Stra0ße ist doch breit genug.

  19. M sagt:

    Solange die Autos dort noch parken, hilft wohl nur, als Radfahrer mittig zu fahren. Ich habe das mehrfach ausprobiert und wurde seitdem in der Geiststraße noch nicht ein einziges Mal überholt. Läuft also…

  20. BigWiily sagt:

    Fahrt einfach woanders Rad, ihr lappen.

  21. AntiBigWiily sagt:

    Fahrt einfach woanders Auto, ihr Luschen. Empfehlung: Autobahn, da seid ihr unter euresgleichen.

    • BigWiily sagt:

      Spitze, dann wird eben alles Autobahn, gute Idee. Für Empfehlungen, hast du wohl ausreichend Qualifikationen, wa👍

      • DasRadler sagt:

        Außerstädtosch nur Autobahn und Zugverkehr,Innerstädtisch nur Fahrradstraßen und ÖPNV. Klingt gut. Sofort an die Umsetzung bitte!

  22. Hubraumjunkie sagt:

    Dann fahrt schneller und eiert nicht so auf der Straße rum!