AfD will Oberbürgermeister direkt wählen lassen
Die AfD-Fraktion im Landtag sorgt gerade mit Inkompetenz für Lacher. Sie hat ein achtzehnseitiges Positionspapier zur Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ vorgelegt und fordert darin laut Pressemitteilung, die Oberbürgermeister in Sachsen-Anhalt direkt wählen zu lassen.
Damit offenbart die Partei, gar keine Ahnung vom Kommunalverfassungsgesetz zu haben. Denn die Wahl des Oberbürgermeister erfolgt in Sachsen-Anhalt direkt. Im KVG heißt es dazu: „Der Hauptverwaltungsbeamte wird von den wahlberechtigten Bürgern nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gewählt. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre.“ Die Wahl erfolgt also schon bisher direkt.
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