Afghane vor dem Amtsgericht in Halle wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung

Dem am 01.01.2000 in Baghlan (Afghanistan) geborenen Angeklagten wird eine vorsätzliche Körperverletzung, eine Bedrohung und eine Beleidigung (alles in Tateinheit) vorgeworfen, begangen am 26.04.2023 in Halle (Saale).

Der Angeklagte soll an dem oben genannten Tag, gegen 15:20 Uhr vom Leipziger Turm kommend mit einem unbekannt gebliebenen Begleiter die Straße Hansering auf dem Fußgängerüberweg überquert haben. Hierbei soll er gegenüber 2 ihm entgegenkommenden Verwaltungsvollzugsbeamten der Stadt Halle -den Geschädigten R und A- zugerufen haben, „Na ihr Fotzen, hey ihr Arschlöcher“. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll der Angeklagte dann gegen einen Werbeaufsteller getreten haben, sodass dieser durch die Luft flog und beschädigt wurde.

Die Zeugin M, welche den Angeklagten auf die Beschädigung ansprach, soll er mit den Worten „Was willst du Fotze?“, Halts Maul du Schlampe“, „Ich hau dir aufs Maul“, „Ich finde und dann ficke ich dich und deine Familie“, „Du Kartoffelschlampe“ und „Du bekommst jetzt eine auf die Fresse“ beschimpft haben.

Der Angeklagte setzte sodann seinen Weg über die Leipziger Straße in Richtung Marktplatz fort und soll hierbei gegen öffentliche Mülltonnen und einen weiteren Aufsteller eines Ladengeschäftes getreten haben. Der Geschädigte R, welcher das Verhalten des Angeklagten mitbekommen hatte, sprach den Angeklagten an und versuchte ihn aufzuhalten. Ihm gegenüber soll der Angeklagte „Du Kartoffelfotze, was willst du hier?“, „Du bekommst auch eine aufs Maul“, „Verpiss dich du Arsch“, „Du Hurensohn“, „Ich finde und Ficke dich, deine Mutter und Schwester auch“ sowie „Ich steche dich ab und hau dir aufs Maul“ geäußert haben. Um den Angeklagten an weiteren Taten zu hindern und durch die herbeigerufene Polizei eine Strafanzeige aufnehmen zu lassen, hielt der Geschädigte den Angeklagten daraufhin an einer Hauswand fest. Als der Angeklagte sich nicht mehr wegbewegen konnte, soll er den Geschädigten R mit der rechten Hand am Hals gegriffen und fest zugedrückt haben, bis der Geschädigte sich befreien und den Angeklagten zu Boden bringen konnte. Der Geschädigte erlitt durch den Angriff Schmerzen, Atemnot und Hämatome. Strafanträge wurden gestellt.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft.

Die dem Angeklagten vorgeworfene vorsätzliche Körperverletzung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden, Beleidigung und Bedrohung (jeweils) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

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40 Antworten

  1. Haiopei sagt:

    Vllt. das Bürgergeld erhöhen damit er hier zufrieden ist ? Und bitte nicht so resolut behandeln , mag er nicht ……( Ist er auch nicht gewohnt )

    • J sagt:

      Kommt mir irgendwie so vor, als würdest du von deiner Forderung selbst profitieren. Reicht das Bürgergeld nicht mehr für Alk und Kippen? Und hat dich mal jemand aufgefordert, dir ne Arbeit zu suchen? Angst, in deiner Hängematte nicht genug chillen zu können?

  2. Robert sagt:

    Der Angeklagte wird auch im Knast nicht lernen ,wie er sich in einem Gastland zu benehmen hat.
    Ich fordere eine sofortige Abschiebung. Soll der neue Herrscher in Afghanistan sich mit ihm rumärgern.

  3. Emmi sagt:

    Komisch, die Beschimpfungen werden immer als erstes in der deutschen Sprache gelernt.
    Da es dem Mann offensichtlich hier nicht gut geht, ab zurück nach Afghanistan.

  4. Kraftradler sagt:

    Weg mit dem Vogel

  5. klausklaus sagt:

    deckt sich mit sven l. auftritten. ihr abschiedeforderer habt die liebe in eurem leben verspielt; fahrt zur arbeit und lasst die allgemeinheit mit eurer trauer in frieden!

  6. Paul Zeltbrand sagt:

    Was sollen das denn für Strafen sein. Wieso ist der in Deutschland. Er muss natürlich unverzüglich abgeschoben werden.

    • SagJaNur sagt:

      Sein Pech, dass er nicht als Deutscher im Suff jemand anders totgestochen hat. Er hat nen Aufsteller zertreten und Beamten beleidigt. Das muss mit brutalst möglicher Härte bestraft werden!

      • tja sagt:

        Finde ich schon bemerkenswert, wie all die „Progressiven“ hier kein Wort zur Misogynie des Angeklagten verlieren, weil er Migrant ist.

        • Blödquatscher entlarven sagt:

          Warum ist dir das wichtig?

        • Tjatja sagt:

          Bemerkenswer wie schlecht du lesen kannst.
          Für dich ist das entscheidende, dass er Migrant ist. Für deine Mitkommentierer übrigens auch, da fällt kein Wort zur Frauenfeindlichkeit.
          Für mich ist der Typ in erster Linie total kaputt. Wenn er bei Anblick von Uniformen so ne Show liefert, legt er es darauf an, einkassiert zu werden. Da sind wohl grundlegendere Psychosen vorhanden.

  7. vivi sagt:

    Wer sich nicht benehmen kann der in dieses Land kommt gehört postwendend abgeschoben. Punkt.

  8. max sagt:

    Mehrfach vorbestraft…

    Flugzeug !