Aktion „Gelbe Füße“ und „Achtung Schulanfang“
Am Donnerstag startet das neue Schuljahr. Ab Montag, dem 19. August 2019 sind dann auch die ABC- Schützen erstmals im Straßenverkehr unterwegs. Hier ist besonders für Autofahrer Vorsicht geboten, mahnt die hallesche Polizei. Sie wird auch in diesem Jahr zusammen mit der Verkehrswacht Halle an den Fußgängerüberwegen im Umfeld der Grundschulen in Halle (Saale) der Schulweg mit „gelben Füßen“ markiert und die Spannbänder „Achtung Schulanfang“ anbringen.
Fußgängerüberwege sind schon durch Zebrastreifen und Beschilderung markiert genug. Wie wäre es mal damit, die Füße genau abseits der ohnehin vorhandenen Überwege zu markieren? Mit Kindern muss überall gerechnet werden, nicht nur auf Fußgängerüberwegen vor Schulen.
Reibe Placeboaktion der Polizei.
Entschuldigung, „Reine“, nicht „Reibe”.
Um Kinder noch dazu zu motivieren, die Straße „abseits der ohnehin vorhandenen Überwege“ zu überqueren? Kommt man vielleicht erst drauf, wenn die Placebowirkung nachlässt.
1.: Seit wann ist es verboten, Straßen abseits der ohnehin vorhandenen Überwege zu überqueren?
2.: Wie kommst du darauf, dass gelbe Fußabdruckmarkierungen Kinder dazu motivieren könnte, zu tun, was ohnehin erlaubt ist?
Nimm nicht so viele Globuli, die tun dir nicht gut.
Es werden extra „sichere Schulwege“ ausgewiesen, dass Schulkinder eben große Straße (>Tempo 30) an gesicherten Stellen queren. Mag für Einzelne überraschend sein, aber das funktioniert für jede Straße zur jeweiligen Schule.
1. Es ist nicht grundsätzlich verboten, Straßen bzw. Fahrbahnen für den Kraftfahrzeugverkehr abseits der ohnehin vorhandenen Überwege zu überqueren. Abgesehen davon gibt es sehr wohl Stellen, an denen es verboten ist. Allerdings hat niemand behauptet, es wäre verboten. Nur wirst selbst du in deinem Trotz einsehen, dass die ohnehin vorhandenen Überwege dort angelegt wurden, wo sie für die Mehrheit der anvisierten Nutzer*Innen (m/w/d) am sinnvollsten – in diesem Zusammenhang: am sichersten – sind und es gerade darauf ankommt, nicht an anderen Stellen zur Überquerung zu motivieren.
2. Wenn du deine Autofahrerperspektive mal verlassen könntest, erkennst du vielleicht, welche Wirkung derartige Markierungen haben können und warum sie z.B. gern als Leitmarkierungen genutzt werden. Zum Erlaubtsein siehe auch Punkt 1.
Du kannst gern im Hopserlauf mit Händen in den Taschen und pfeifend auf der (Gegen)fahrbahn deinen Tag verbringen. Lass aber bitte Schulkinder, insbesondere die ihren Schulweg ab nächste Woche erstmals regelmäßig antreten, also die, in deren Sinne die Aktion „Gelbe Füße“ durchgeführt wird, deine seltsamen Ansichten nicht in der Praxis umgesetzt sehen. Selbst du hast eine Vorbildwirkung und die wirkt über den Placeboeffekt hinaus! Welcher Qualität sie ist, entscheidest zum größten Teil du selbst.
Klar muss mit Kindern überall gerechnet werden. Nur sollte bei Kindern im Schulalter die Verkehrserziehung so weit abgeschlossen sein, dass diese nicht überall die Straße queren.
Irgendwann ist auch mal genug.
Da empfehle ich einen auffrischenden Blick in Paragraf 25 StVO. Und ins Wahlprogramm des amtierenden OB, der großzügigere Tempo-30-Zonen einrichten will.
vielleicht werten wir solche Aktionen auch mal als das, was sie vor allem sind: ein Hinweis an alle Verkehrsteilnehmer, Rücksicht zu nehmen auf junge und unerfahrene Verkehrsteilnehmer. Ein bißchen Verständnis für den Anderen, der noch nicht alles überblickt und auf Rücksichtnahme der Erfahrenen angewiesen ist.