Ab heute gilt die neue Corona-Eindämmungsverordnung – vor allem bei medizinischen Einrichtungen gibt es strengere Regeln

Ab dem heutigen 1. Oktober 2022 gilt in Sachsen-Anhalt eine neue Eindämmungsverordnung. Auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden damit bundesweite und landesweite Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Durch die Novellierung des IfSG hat der Bund einige Schutzmaßnahmen teilweise bereits selbst durch Bundesgesetz geregelt. Danach besteht eine Verpflichtung zur Testung in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Besucherinnen und Besucher haben sich dabei täglich vor Betreten der Einrichtung zu testen. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen ist eine dreimalige Testung pro Kalenderwoche vorgeschrieben.
Zudem besteht in diesen Einrichtungen sowie im Personenfernverkehr und beispielsweise in Arztpraxen eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist nicht mehr ausreichend. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Im Personenfernverkehr können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Gleiches gilt für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen.
Da es sich um bundesweite Regelungen handelt, müssen die Test- und Maskenpflichten in der 18. Eindämmungsverordnung nicht noch einmal explizit geregelt werden.
Ausnahmen von der bundesweiten Testpflicht (z B. für Krankenhäuser oder Pflegeinrichtungen) sind laut 18. Eindämmungsverordnung bei Kindern bis 6 Jahren und bei Glaubhaftmachung medizinischer Gründe, die einer Testung entgegenstehen, möglich.
Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht eine Verpflichtung der Beförderer zur stichprobenhaften Kontrolle sowie eine ausdrückliche Regelung, die den Beförderer das Recht einräumt, Personen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht von der weiteren Beförderung auszuschließen.
Weiterhin regelt die 18. Eindämmungsverordnung die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für Besucher von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie öffentlich zugänglichen Innenräumen von Justizvollzugseinrichtungen. Die 18. Eindämmungsverordnung gilt zunächst bis zum 29. Oktober 2022.
Oktoberfest hat gezeigt, das die Pandemie vorbei ist, sonst wäre das Volksfest abgesagt
Ermittlungen gegen Ex-Bundestagsabgeordneten Hauptmann eingestellt – Eine Million Euro wieder freigegeben
von MDR THÜRINGEN
Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den Südthüringer Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann eingestellt. Er erhält fast eine Million Euro zurück.
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Hintergrund waren Hinweise, dass Hauptmann für die Vermittlung von Geschäften mit Corona-Schutzmasken von einer Frankfurter Firma eine Provision in Höhe von knapp einer Million Euro erhalten hat. Hauptmann hatte stets bestritten, sich mit der Vermittlung von Masken bereichert zu haben.
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Die Generalstaatsanwaltschaft teilte weiter mit, dass der ursprüngliche Verdacht gegen Hauptmann zwar erhärtet werden konnte. So habe dieser beim Vermitteln von Schutzmasken an Behörden und Gesundheitseinrichtungen sein Bundestagsmandat ausgenutzt. Trotzdem sehe sie keine rechtliche Handhabe gegen ihn.
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Da muss wohl noch Umsatz kommen?
Demnächst wenn der Chef vom Bauamt auch Baustoffe und Bauleistungen vermittelt … weder Vetternwirtschaft noch Basenwirtschaft …?
So ist das in einem Rääächtsstaat.
„Ab heute gilt die neue Corona-Eindämmungsverordnung“
also nichts besonders wichtiges.
Und täglich grüßt das Murmeltier. Die Geschäftemacher wird es freuen. Für die geht der Profit weiter.(Masken und Tests). Also alles wie gehabt. Warum habe ich mich eigentlich das 4. Mal impfen lassen? Kann man glaube ich alles vergessen. Die Zahlen, die hier den Bürgern vor die Füße geworfen werden sind nichtssagend. Nur noch mehr Bürokratie. Aber nichts genaues erfährt man nicht und das mit Absicht. Die Bürger immer schön im Dummen lassen. Das ist die Devise dieses Staates. Herzlichen Glückwunsch!.
„Die Bürger immer schön im Dummen lassen.“
Wer sich so behandeln lässt, ist eben auch dumm.
Warum habe ich mich eigentlich das 4. Mal impfen lassen? Weil du dumm bist?
Ich habe mich 3 mal impfen lassen und das waren für mich die ersten Impfungen auch wenn die behirnte Regierung 5 Impfungen fordert für mich ist damit schluss bringt eh nichts die machen uns nur dumm
Vorgesehen sind 8 Impfungen pro Europäer.
Spahn kann meine gern haben, aber bitte selber zahlen.
Spahn heißt jetzt Lauterbach, aber sonst ändert sich nix.
Du bist tatsächlich der beste Beweis dafür.
Die aufgedrückte Maskenpflicht wird die Bürger nicht davon abhalten, ihre Wut auf die Bundespolitik auf die Straße zu tragen.
KEIN KRIEG MIT RUSSLAND !
Hier ahnt man nun doch etwas von „Panik-Modus“ auf Seiten der Nutzer.
Bist Du Ersti bei Maiki? Oder nur die Sagi mit neuem Kostümchen?
Sagi hat mal wieder eine Metamorphose durchgemacht. Allerdings nur äußerlich. Raider heißt jetzt Twix usw.
Einfach mal in die Produktbeschreibung reinschauen. Weder OP-Maske noch FFP2-Maske haben eine Virenfilterfunktion. Es geht anscheinend nur darum, die Lager aus Spahns Open-House-Ausschreibung abzuverkaufen. Wenn man irgendwas eindämmen sollte, dann den Gasaustritt aus den Nordstream-Pipelines und den Eintritt von Salzwasser.
Dein Wasserabfluss hat auch keine Tellerfilterfunktion, und trotzdem passen keine Teller durch..ich will ja nicht sagen, dass du seltendämlich bist..also….ich meine ja nur…
Es gibt auch keinen Prüffilter für Verstand und trotzdem setzen nun wieder Millionen Menschen täglich eine Maske auf. Insofern hinkt dein sogenannter Vergleich nicht nur, es ist einfach keiner.
Wie sagte doch Söder ? „Die Zügel müssen fester angezogen werden ! “ Lasst euch ruhig weiter verarschen !
Sogar der Mainstream wacht langsam auf:
„Kritik an Maskenpflicht in Pflegeheimen wächst
Menschen in besonderen Wohnformen müssten bis zu 16 Stunden pro Tag eine FFP2-Maske tragen“
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/kritik-an-maskenpflicht-in-pflege-100.html
Ich hab es schon vermisst.
Nicht wahr? 😉