Amtsgericht Halle bestätigt Mieterhöhung: Genossenschaften dürfen nach Mietspiegel differenziert anpassen und bei fehlender Zustimmung mehr verlangen

4 Antworten

  1. Genossenschaftler sagt:

    Genau so geht es uns auch. Wir wohnen ganz oben in der 5. Etage und zahlen die höchste Miete im Block. Gerade diese Wohnungen ganz oben sind durch fehlende Aufzüge ( 76 Stufen) für neue Mieter unantraktiv. Somit kann die Genossenschaft froh sein dass diese Wohnungen überhaupt bezogen werden.

  2. Ausgebeuteter sagt:

    Mit anderen Worten, wer am Hebel sitzt hat die Macht. Der Kleine zieht immer den kürzeren.

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