Amtsgericht Halle übt Kritik an geplatzter Hasi-Räumung
Das Amtsgericht Halle hat Kritik an der Polizei geübt, weil die Räumung des besetzten Hauses „Hasi“ in der Hafenstraße geplatzt ist. Durch den Abbruch der Polizeimaßnahmen habe die Obergerichtsvollzieherin nicht prüfen können, „ob tatsächliche Anhaltspunkte für einen Besitz der „Untermieter“ vorlagen.“ Genau wegen dieser angeblichen Untermieter, die nach eigener Aussage einen Untervertrag mit dem Capuze-Verein als Hasi-Besetzer hatten, hatte die Polizei ihre Maßnahmen beendet und rechtliche Bedenken zur Zulässigkeit der Räumung geäußert. „Für eine evidente Rechtswidrigkeit, die die Polizei evtl. berechtigt hätte, die Durchführung zu verweigern, sind vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich“, erklärt das Amtsgericht. Die vermeintlichen Untermieter hätten nicht einmal angeben können, in welchen Räumen sie denn überhaupt wohnen würden.
Hier das Statement in voller Länge:
Auf der Grundlage des Urteils des Landgerichts Halle vom 19.10.2018 gegen den Capuze e.V. beauftragte die HWG die zuständige Obergerichtsvollzieherin mit der Räumung des Grundstücks.
Die Durchführung der Räumungsvollstreckung obliegt dem jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher/der Gerichtsvollzieherin in eigener Zuständigkeit. Der Gerichtsvollzieher ist als Vollstreckungsorgan verpflichtet, Urteile im Auftrag des Gläubigers gegebenenfalls zwangsweise durchzusetzen. Er hat dabei sämtliche Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zu prüfen und entscheidet auch über die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme. Das Handeln des Gerichtsvollziehers ist mit den Rechtsbehelfen der Zwangsvollstreckung gerichtlich überprüfbar.
Weder sind im Vorfeld der – rechtzeitig – angekündigten Räumungsvollstreckung Vollstreckungsschutzanträge gestellt worden, noch ist bis zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt ein Rechtsbehelf eingegangen.
Da massiver Widerstand gegen die Räumung angekündigt worden war, ersuchte die Obergerichtsvollzieherin die Polizei um Amtshilfe.
Das Räumungsurteil, das die Grundlage der Vollstreckung bildete, richtete sich gegen den Capuze e.V.. Bei einer Räumung muss aber nicht gegen jede einzelne Person, die sich im Haus bzw. in den Räumlichkeiten aufhält, ein eigener Titel vorliegen. Zwar darf gegen Untermieter, die tatsächlich eigenen Besitz an den Räumlichkeiten haben, nur vollstreckt werden, wenn auch gegen sie ein Räumungsurteil vorliegt. Der Gerichtsvollzieher hat dabei aber zu prüfen, ob der vermeintliche „Untermieter“, der sich in den herauszugebenden Mieträumen aufhält, auch tatsächlich dort wohnt und Besitz daran hat oder ob er nur zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung vorgeschoben ist. Ungeachtet der Frage, ob der Capuze e.V. überhaupt berechtigt war, Dritten Räumlichkeiten in der Hafenstraße 7 zur Nutzung zu überlassen, reicht es nicht aus, einfach nur Untermietverhältnisse zu behaupten, um eine Räumungsvollstreckung zu verhindern.
Die Prüfung, ob tatsächliche Anhaltspunkte für einen Besitz der „Untermieter“ vorlagen, konnte die Obergerichtsvollzieherin jedoch nicht vornehmen, da ihr kein Zugang zu dem Gebäude gewährt wurde. Die vermeintlichen Untermieter konnten im Übrigen noch nicht einmal angeben, in welchen Räumen sie denn überhaupt wohnen würden.
Die Obergerichtsvollzieherin, die daraufhin zu der Einschätzung gelangt war, dass die vermeintlichen Untermieter nur zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung vorgeschoben waren, ersuchte die Polizei sodann um Vollzugshilfe. Sowohl zur Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten im Haus als auch zur Durchführung der Räumung hätte sie zunächst einmal das Haus betreten müssen. Angesichts der massiven Präsenz der Mitglieder des Capuze e.V. und seiner Unterstützer war sie jedoch nicht in der Lage, alleine in das Gebäude zu gelangen oder die Räumung fortzusetzen.
Die Polizei hat auf der Grundlage des Polizeigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) anderen Behörden auf Ersuchen Vollzugshilfe zu leisten, wenn unmittelbarer Zwang anzuwenden ist und die anderen Behörden nicht über die hierzu erforderlichen Dienstkräfte verfügen. Dabei ist die Polizei gemäß § 50 Abs. 2 SVG LSA nur für die Art und Weise der Durchführung verantwortlich. Sie ist zur Leistung der Vollzugshilfe dabei grundsätzlich verpflichtet, ohne dass sie das Ersuchen einer weiteren Rechtmäßigkeitsprüfung unterziehen darf. Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung steht der Polizei nicht zu. Für die Rechtmäßigkeit der zu vollziehenden Maßnahme war allein die Obergerichtsvollzieherin verantwortlich. Für eine evidente Rechtswidrigkeit, die die Polizei evtl. berechtigt hätte, die Durchführung zu verweigern, sind vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich.
Für die Obergerichtsvollzieherin war der Abbruch des Einsatzes wegen von der Polizei geäußerter, rechtlicher Bedenken daher nicht nachvollziehbar. Zumindest hätten ihr der Zugang zum Gebäude und die Überprüfung der tatsächlichen Gegebenheiten ermöglicht werden müssen.
Nochmals ist klarzustellen, dass die Räumungsvollstreckung dem Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan im Auftrag des Gläubigers auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften obliegt. Sein Handeln ist mit Rechtsmitteln für die Parteien des Vollstreckungsverfahrens überprüfbar. Solche Rechtsmittel sind jedoch nicht eingelegt worden.
Ja unsere Poöizei in Halle ist wohl eher ein Lacher.
Die definieren sich durch die Bank wohl eher als Verkehrspolizisten mit dem Hauptfeind Autofahrer.
Bei der Kriminalltätsbekämpfung und der Aufklärung von Straftaten haben die sich bisher nicht hervorgetan.
Nicht umsonst hat sich Halle in der Kriminalitätsstatistik von Platz 15 auf Platz 6 von 110 deutschen Städten „hochgekämpft“ und die Aufklärungsquote bei Straftaten liegt weit unter dem Bundesschnitt.
Die Polizei in Halle, Freund und Helfer aller Gesetzesbrecher!
Kramst mal wieder das alte Märchen vor? Augen auf im Straßenverkehr!
Der Wunde Punkt weltweit.
Ihre Sachkenntnis tendiert gegen Null. Außer primitiver Polemik haben sie absolut nichts zu bieten. Was hat wohl die hallesche Polizei mit der Räumung zu tun? Gar nichts.
Im übriger habe ich noch einen Tipp für dich, solltest du in Halle in Not geraten, rufe einfach nicht die Polizei und hilf dir selber. Von nichts eine Ahnung und nur dumme Sprüche ablassen.
Im übrigen, wenn du nur einen Funken Ahnung hättest, eine Verkehrspolizei gibt es in Halle schon seit Jahren nicht mehr. Aber Ahnung ist ja etwas, was bei die nicht vorhanden ist.
Man merkt, dass in der Chefetage der Polizei nur noch Duckmäuser und Polizeipolitiker sitzen. Jeder einfache einzelne Polizeibeamte vor Ort, hätte die Höhle sofort geräumt. Der Pressesprecher vor Ort hat den zögerlichen Polizeiapparat gut dargestellt. Seine Hände frierend unter den überlangen Ärmeln seiner Jacke verborgen und mit leiser, zaghafter Stimme gesprochen. Echt traurig das Ganze.
Du warst derweil schön in deine Furzmolle eingewickelt uns hast am Sterni genippt. Du bist viel trauriger.
Der muss ja auch seinen Kopf nicht hinhalten, der Couch Held
700 Mann zusammengezogen. Und dann ist man nicht mal in der Lage die paar Häschen zu verjagen. Da kann man ja gespannt sein (oder weiß es schon vorher), was passiert , wenn kampferprobte Widersacher, von denen ja nicht wenige eingeflutet sind, Lust auf „Krieg“ haben…
Mann kann es auch so sehen: Flughafen-können wir nicht, Straßen-können wir nicht, Bahn – können wir nicht, Armee- können wir nicht, Polizei – können wir auch nicht. Staat – können wir ? Auch nicht !
Klar wäre man dazu in der Lage gewesen, wenn der Räumungsbefehl denn gekommen wäre. Und den Krieg mit kampferprobten Widersachern haben Polizisten mittlerweile leider jeden Tag, wenn du die Medien verfolgst, wüsstest du das.
Ist das Dreckloch etwas immer noch nicht gereinigt?
o.O
Die „Kritik“ gehört wohl zum Schaustück …
Man kann hier eigentlich der Polizei keinen Vorwurf machen.
Ich frage mich ,wer diesen Anwalt, wenn er überhaupt einer ist, auf die Menschheiit losgelassen hat.
Er beschimpfte noch die Gerichtsvollzieherin in übelster Weise.
Aufgrund des unmöglichen Auftreten dieses Anwaltes, wurde die Polizei verunsichert.
jetzt hat die Polizeieinsatzleitung es offiziell, dass sie von den Linksradikalen Chaoten reingelegt wurden. Da kann es nur eine Konsequenz der Leitung geben: Entlassung! Wie kann der Staat auf sein Gewaltmonopol bestehen, wenn die zuständige Polizeiführung es nicht hinbekommt? Ich jedenfalls kann es nicht akzeptieren.
Nö, nicht die Polizei ist reingelegt worden, aber das zu begreifen ist für dich anscheinend zu hoch.
https://www.juwiss.de/62-2018/
Das ist eine absolute Klatsche für die Polizei.
Das muss man sich mal reinziehen:
„Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung steht der Polizei nicht zu. Für die Rechtmäßigkeit der zu vollziehenden Maßnahme war allein die Obergerichtsvollzieherin verantwortlich. Für eine evidente Rechtswidrigkeit, die die Polizei evtl. berechtigt hätte, die Durchführung zu verweigern, sind vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich.“
Damit ist klargestellt, dass die Polizei hier das Recht gebrochen hat. Sie hat sich zur Erfüllungsgehilfin linker Banditen gemacht.
Gegen den Einsatzleiter müsste nun eigentlich eine disziplinarische Maßnahme erfolgen: die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Und die miesen Typen vom MDR sollten sich für ihre hämische Berichterstattung über die Gerichtsvollzieher öffentlich entschuldigen.
All das wird im Linksstaat BRD selbstredend nicht passieren.
Wow, die Polizei darf die Rechtmäßigkeit ihres Einschreitens nicht mehr prüfen. Wo lebst du denn? Und du entfernst nun wirklich niemanden aus irgendeinem Verhältnis. Du bist einfach nur lächerlich. Im übrigen habe ich für Linksextremisten auch nichts übrig, aber die Polizei ist nicht dafür verantwortlich, dass die Stadtverwaltung die Besetzung dieses Hauses geduldet hat.
Der Rechtsanwalt der „Hasi“ hat sich namentlich geäußert.
Namen von Gerichtsvollziehern, Amtsrichtern, Polizisten las ich bislang nicht.
Feigheit?
Eher Eigenschutz. Man weiß ja, dass die Linkskriminellen gern Autos anzünden
„Man“ wohnt vermutlich nicht in Halle. Wann brannte hier ein Auto?
Beispielsweise am 7.3.2016…
https://de.indymedia.org/node/8706
Es brennen aber nicht nur Autos…
https://dubisthalle.de/haus-der-identitaeren-bewegung-angegriffen
Wenn man sich mit Linksextremen einlässt, ist es nur gut wenn so wenig wie möglich die Namen kennen. Gab ja schon genug Drohungen aus der Ecke.
ungeheuerliche Posse was hier geschah, erinnert mich direkt an den “ Hauptmann von Köpenick “ der hier, in diesem Fall, zu Schau gestellt in Gestalt vom Auftreten nach einen angeblichen Rechtsanwalt mimend, den Staat vorführt
Das wäre von der Anwaltskammer wohl mal standesrechtlich zu überprüfen…
Was die Polizei in Halle sich hier anmaßt ist unglaublich.
Die Polizei ist Executive und hat den Beschluß eines ordentlichen Geerichtes zu unterstützen. Stattdessen mimt der Polizist von der traurigen Gestalt hier den Rechtsverständigen.
Lächerlich!
Die Polizei in Halle stinkt vom Kopf her.
Was hier wieder für dümmliche Hetze geschrieben wird. Lächerlich sind solche Schreiber wie du “ Richter“. Ich bin im übrigen ganz und gar nicht auf Seiten der Linksextremisten. Aber Typen wie “ Richter“ unterscheiden sich gar nicht mal so von denen. Dieselbe primitive Hetze wie bei den grünroten Ideologen wie die Grüne Jugend. Dumme Schreihälse halt.
Damit macht sich Halles Polizei vollends lächerlich. Was für eine Anmaßung.
Der Präsident des Amtsgerichtes hat vollumfänglich Recht.
Jetzt wird es endlich mal Zeit für personelle Konsequenzen bei Halles Polizeiführung!
Da läuft doch gar nichts mehr zusammen. Totalversagen bei der Kriminalitätsbekämpfung und nun auch noch Amtsanmaßung.
Irgendwann reicht es dann auch mal.