Amtstierärztin informiert zur Tierschlachtung für Islamisches Opferfest
Am Abend des 31. August beginnt das Islamische Opferfest. Das vier Tage dauernde Fest wird zum Höhepunkt des Haddsch gefeiert, der Wallfahrt nach Mekka. Und weil auch in Halle (Saale) seit der Flüchtlingskrise der Anteil der Muslime steigt, veröffentlicht die Stadtverwaltung nun Informationen der Amtstierärztin zum Opferfest. Denn in anderen Regionen Deutschlands kommt es immer wieder zu illegalen Schlachtungen, sogenannten Schächtungen.
Bei der Schlachtung von Tieren seien bestimmte lebensmittel-, tierschutz- und tierseuchenrechtliche Anforderungen einzuhalten. Tiere dürften nur unter Betäubung geschlachtet werden, zudem nur von Personen, die Sachkunde vorweisen können. Zudem müssten sich Besitzer von Nutztieren beim Veterinäramt als Tierhalter registrieren lassen. „Das gilt auch, wenn die Tiere ausschließlich zur Schlachtung übernommen werden“, so die Stadt. Es müsse zudem für 2 Jahre nachweisbar sein, von wem das Tier stammt.
Traditionell soll beim Opferfest ein Teil des Fleisches an bedürftige Menschen verschenkt werden. Doch auch dies ist nicht so einfach. „In Deutschland ist die Abgabe von Fleisch an andere Personen untersagt, wenn dieses Fleisch nicht in einem zugelassenen Schlachtbetrieb gewonnen wurde“, informiert die Amtstierärztin. Bei einer Hausschlachtung gewonnenes Fleisch dürfe nur innerhalb der Familie verwendet werden.
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