Anwohner besorgt über Streit im Braunschweiger Bogen: Mann mit Waffe unterwegs

8 Antworten

  1. Ups sagt:

    Auch eine Luftdruckwaffe dar er in der Öffentlichkeit nicht führen. Der Schwachmat

  2. Bettina sagt:

    @Ups
    „Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
    Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).“
    Wissen wir, was es für ein pistolenähnlicher Gegenstand und ob der Kerl im Besitz ggf. notwendiger Erlaubnisse war?
    Vielleicht hat er den pistolenähnlichen Gegenstand zuvor vom Gegenüber gekauft, war mit dem Zustand und den zugesicherten Eigenschaften nicht zufrieden, war darüber erbost und wollte das Ding zurückgeben.
    Ohne weitere Kenntnisse können WIR ALLE nur rätseln.

    • RA sagt:

      Einer Waffe muss in einem verschlossenen Behälter getrennt von der Munition transportiert werden. Aber nicht in der Hand.
      Herr Schlauberger… @Bettina

      • Bettina sagt:

        @RA
        An genau welcher Stelle kollidiert Deine Aussage mit meinen Zitaten?
        Du sagst es doch selbst… „in EINEM verschlossenen Behälter“. Siehst Du auf dem Foto, ob sich der pistolenähnliche Gegenstand nicht in einer durchsichtigen, verknoteten Plastiktüte befindet, welche nach Aussagen des Chefs meines früheren Schützenvereins schon ein „verschlossenes Behältnis“ darstellt? Natürlich sich darf in dem geschlossenen Behälter aka Tüte auch die Munition befinden. Nur eben nicht in der Waffe, was diese ja dann zugriffs- und schußbereit machen würde.
        Als Mitglied oder Beauftragter eines Schützenvereins dürfte der vermeintliche Bösewicht die Waffe sogar ohne WBK transportieren.
        Es gibt also genügend legale Szenarien, die auf dem Foto zu sehen sein könnten.
        Woher ich das weiß? Bin seit 25 Jahren im Besitz von WBK und diversen Waffen. Kann natürlich auch voll daneben liegen. 🙂

  3. Rebell sagt:

    Wer ist,,Wir“? Wer sind ,,WIR ALLE“? Du bist sehr anmaßend!

    • Wer bist du? sagt:

      Schaut jemand mit einem Glockentourette nicht auch immer von oben herab?

    • Bettina sagt:

      @Rebell
      Okay. Korrektur. Möglicherweise nicht „wir alle“. Der Tatverdächtige wird wissen, ob es sich beim pistolenähnlichen Gegenstand in seiner Hand um eine Waffe nach WaffG oder allgemeinem Verständnis handelt. Zumindest er. Und wenn der ein Verfasser von Kommentaren hier zum Thema ist, dann stimmt „wir alle“ natürlich nicht. Reine Leser sind logischerweise nicht Teil der aktiven Diskussion bzw. Teil von „wir alle“.
      Wenn Du nun sicher bist, daß nicht alle hier rätseln müssen, mußt Du eingeweiht oder Tatverdächtiger sein. Oder welche Option bliebe sonst noch?

  4. Ordner sagt:

    Einzäunen und Kontrollstellen einrichten!

    • Terror grümel sagt:

      Schon klar am besten vielleicht noch ne Mauer mit selbst Schuss Anlage und röntgen geräte, auch mit ein klein löffel kann Mann töten wenn man das möchte nur die richtige Stelle treffen und schon wäre Mann tot !!!! Mann seid ihr hol