Arbeitslosenmeldung in Sachsen-Anhalt per Selfie

In Sachsen-Anhalt und Thüringen wird ab Juli das neue Selfie-Ident-Verfahren bei den Arbeitsagenturen eingeführt. Mit der freiwilligen Identifikationsmöglichkeit können Bürger auf ihre persönlich Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit verzichten.
Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet geschehen.
Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen eine Benachrichtigung mit einem sogenannten QR-Code.Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen sukzessive ab dem 1. Juli 2020 ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.
Schutz der persönlichen Daten garantiert Markus Behrens, Geschäftsführer der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für die Bundesagentur für Arbeit höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“
Bundesweite Einführung bis Ende Juli Das Selfie-Ident-Verfahren wird bereits seit Mitte Juni 2020 eingesetzt – zunächst in den Pilot-Arbeitsagenturen Leipzig und München. Von 30.000 angeschriebenen Kunden haben dort schon in der ersten Woche über 5.000 die Möglichkeit der Online- Identifizierung genutzt. Im Laufe des Juli 2020 soll das Verfahren in vier weiteren Schritten in allen Arbeitsagenturen bundesweit zur Verfügung stehen. Sachsen-Anhalt und Thüringen gehört zur ersten Umsetzungswelle. Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich die Kundinnen und Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Online-Identifizierung erklärt Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Über den QR-Code auf dem Kundenanschreiben beziehungsweiseüber eine spezielle Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.
Ich besitze nur Aktfotos von mir.Ob das auch bei der Agentur für Arbeit anerkannt wird ?