Arbeitslosenzahlen April 2019

Die offiziellen Arbeitslosenzahlen in Halle und Sachsen-Anhalt sind im April deutlich zurückgegangen. Landesweit waren 80.891 Personen ohne Job, ein Rückgang um 5.134 gegenüber März und 9.585 gegenüber dem Vorjahr. In Halle (Saale) sank die Zahl gegenüber März um 371 auf 9.697. Die Quote liegt landesweit bei 7,1 Prozent, in Halle bei 8,3 Prozent.
Hinzu kommen aber noch Personen in diversen Maßnahmen. Nimmt man diese mit hinzu, gelten 121.509 Personen als unterbeschäftigt.
Aktivierung und berufliche Eingliederung 7.077
Sonderregelung für Ältere (§ 53a SGB II) 9.886
Berufliche Weiterbildung inklusive
Förderung von Menschen mit Behinderungen 4.988
Arbeitsgelegenheiten 8.276
Fremdförderung 6.186
Förderung von Arbeitsverhältnissen 102
Beschäftigungszuschuss 58
Teilhabe am Arbeitsmarkt 361
kurzfristige Arbeitsunfähigkeit 2.920
Gründungszuschuss 679
Einstiegsgeld – Variante: Selbständigkeit 84
„Der Arbeitsmarkt hat sich bei einer stabilen Konjunktur im zurückliegenden Monat wie erwartet gut entwickelt. Durch die saisontypische Aufschwungphase begünstigt, sinkt die Arbeitslosigkeit weiter und hat im April in Sachsen-Anhalt eine Quote von 7,1 Prozent erreicht. Wir haben heute 9.600 Arbeitslose weniger als vor einem Jahr und über 5.000 weniger als im Monat März. Von dem Trend profitieren grundsätzlich alle Gruppen, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität. So ist die Zahl der Arbeitslosen über 50 Jahren im Vergleich zum Vormonat um 2.300 gesunken. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ging um 1.100 zurück. Der Anfang des Jahres von der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose geschaffene soziale Arbeitsmarkt nimmt Fahrt auf. Fast 400 betroffene Menschen, die ursprünglich nur geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt hatten, konnten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. Da geht noch mehr, es ist aber auch Dank der Einstellungsbereitschaft der Unternehmen ein guter Start,“ erklärte Kay Senius, Chef der Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt.
„Die Situation am Arbeitsmarkt ist so gut wie schon lange nicht mehr. Allerdings profitieren nicht alle davon. Insbesondere diejenigen, die schon längere Zeit vergeblich nach Arbeit suchen, haben ohne unsere Unterstützung absehbar wenig realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Ihnen kann das neue Teilhabechancengesetz eine Perspektive eröffnen und den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ebnen. Dafür wurde ein öffentlich gefördertes Arbeitsmarktinstrument mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten Anfang des Jahres geschaffen. Einen Arbeitsplatz zu haben und für sich selbst sorgen zu können, ist eine Frage von Würde und Teilhabe,“ so Petra Bratzke Chefin der Hallenser Arbeitsagentur.
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