Attentäter von Halle: versuchte Tötung gilt nur als „Verkehrsvergehen“
Am Dienstag hat der Prozess gegen den Attentäter von Halle begonnen. Nun kommt ans Licht, dass der Mann bei seiner Flucht noch zwei weitere Menschen töten wollte. Das berichtet das MDR-Magazin „Fakt“.
Demnach ist der Mann in der Magdeburger Straße gezielt auf zwei Somalier zugefahren, die dort an einer Straßenbahnhaltestelle die Straße überqueren wollen. Ich habe versucht wegzulaufen, aber er hat mich genau auf der anderen Straßenseite erwischt, wo ich dann auf den Bürgersteig geflogen bin“, zitiert der MDR eines der Opfer.
Trotzdem wird dieser Zwischenfall durch die Generalbundesanwaltschaft bislang nicht als Mordversuch gewertet, sondern als Verkehrsvergehen, bei dem diese „die Gefährdung von Leib und Leben“ in Kauf genommen habe.
Und die Generalbundesanwaltschaft verteidigt im MDR ihre bisherige Auffassung. „Ein hinreichender Tatverdacht für ein Verbrechen des versuchten Mordes zum Nachteil der von Ihnen genannten Person hat sich dabei nicht ergeben.“ Dabei berichtet ein Zeuge des Vorfalls im MDR, dass das Auto beschleunigt habe und dann direkt auf die Somalier zugefahren sei.










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