Attentäter von Halle: versuchte Tötung gilt nur als „Verkehrsvergehen“
Am Dienstag hat der Prozess gegen den Attentäter von Halle begonnen. Nun kommt ans Licht, dass der Mann bei seiner Flucht noch zwei weitere Menschen töten wollte. Das berichtet das MDR-Magazin „Fakt“.
Demnach ist der Mann in der Magdeburger Straße gezielt auf zwei Somalier zugefahren, die dort an einer Straßenbahnhaltestelle die Straße überqueren wollen. Ich habe versucht wegzulaufen, aber er hat mich genau auf der anderen Straßenseite erwischt, wo ich dann auf den Bürgersteig geflogen bin“, zitiert der MDR eines der Opfer.
Trotzdem wird dieser Zwischenfall durch die Generalbundesanwaltschaft bislang nicht als Mordversuch gewertet, sondern als Verkehrsvergehen, bei dem diese „die Gefährdung von Leib und Leben“ in Kauf genommen habe.
Und die Generalbundesanwaltschaft verteidigt im MDR ihre bisherige Auffassung. „Ein hinreichender Tatverdacht für ein Verbrechen des versuchten Mordes zum Nachteil der von Ihnen genannten Person hat sich dabei nicht ergeben.“ Dabei berichtet ein Zeuge des Vorfalls im MDR, dass das Auto beschleunigt habe und dann direkt auf die Somalier zugefahren sei.
Weil wir ja alle wissen, wie gern er Somalier mag, einfach nur ein Skandal. Zum Glück reichen die anderen Vergehen, um ihn nie wieder sehen zu müssen, der hasserfüllte Auftritt vor Gericht wird sein übriges tun.
Das ist wirklich peinlich für die deutsche Justiz, es wurden schon Leute für weniger angeklagt wegen versuchten Mordes.
Hier sind eindeutig alle Voraussetzungen gegeben um hier von vers. Mord zu sprechen.
Peinlich also? Würdest Du riskieren, dass man deswegen in Revision geht? Man hat so viel gegen ihn, es ändert rein gar nichts.
Es ist aber für die Opfer wichtig, dass und wie ihr Fall im Prozess mitverhandelt wird, egal wie viele andere Fälle es gibt, die „schon reichen“.
Um das zu verstehen braucht man allerdings Empathie.
Wie gut, dass wir Internetexperten wie euch und diverse Schwurbelvereine haben, die alles besser wissen als die unabhängige Justiz. 🙄
Unabhängige Justiz? Der war gut! 😉
Es ist möglich, innerhalb von 5-6 Jahren Volljurist zu werden und einen Abschluss hinzulegen, der einen Einstieg bei der Staatsanwaltschaft ermöglicht. Noch ein paar Jahre rackern, bis zum Oberstaatsanwalt und Dezernenten aufsteigen, sich verdient machen, gute Leistungen zeigen und etwas Glück haben – dann kann man sich ziemlich schnell bei der Bundesanwaltschaft vorstellen und wird vielleicht sogar genommen. Erst dann ist man an der Stelle, an der die Anklage(schrift) gefertigt wird und eine Einflussnahme überhaupt möglich wird.
Dann muss man natürlich noch das „Glück“ haben, einen solchen Fall auf den Tisch zu bekommen. Kommt ja auch nicht alle Tage vor. Aber dann könnt ihr auch solche Taten (mit)anklagen, die ja ganz klar „eindeutig“, „zweifelsfrei“ sind und wo die Schuldfrage auch schon von vornherein feststeht, eine Verhandlung eigentlich gar nicht erforderlich ist.
Bis dahin habt ihr aber soviel Praxiserfahrung gesammelt, dass ihr das höchstwahrscheinlich nicht macht. Stattdessen könnt ihr dann im Internet ganz tolle Tipps und Handlungsempfehlungen bzw. -vorschriften von juristischen Laien lesen. Da hat sich dann alles gelohnt.
Das mam hier solch einen Stuß erzählt ist einfach nur peinlich !!
@Hallenser: Du siehst das aber ziemlich trocken, das ist der juristische Teil, aber es heißt auch: „Im Namen des Volkes“, wenn das Volk aber dies gar nicht okay findet, stimmt was mit den Gesetzen nicht?
Darf man nicht seinen Unmut kundtun?
Nicht jeder kann oder will Jurist werden, trotzdem weiß ich (für mich) ob etwas moralisch als gerecht empfunden wird, oder nicht?
Ich finde es interessant an welchen Details man sich hier aufhängen kann. Ich kann verstehen, wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht an solchen Details angreifbar machen will, die wirklich nichts am Verfahrensausgang ändern werden.
War das der Somalier, der bewusstlos war und dann eine Verletzung an der Hand hatte?
Nee, ist klar…alles und überall Rassismus.
Das es auch um die Zahlungen an Opfer von diesem Geisteskranken geht, ist natürlich nur Spekulation. Und meine Vermutung.
Heiland hilf! Das rast Einer mit Absicht auf Personen=Verkehrsvergehen. Da rasen 2 durch Berlin (?), verunfallen mit einem 3. an einer Kreuzung, Dieser kommt zu Tode=Anklage wg. Mord (Was ich ausdrücklich begrüße!!!). Hier der Vorsatz=Vergehen, da der nicht vorsätzliche Unfall=Mordanklage. P.S.: Mordanklage ist wohl in Revision gegangen, aber man hat mit dieser Anklage wenigsten nichts heruntergespielt, so wie hier offenbar.
Genau dieser Gedanke kam mir auch. In Berlin werden Raser zu Recht des Mordes angeklagt – hier läuft es eher unter „bußgeldwürdig“.
„Das Urteil gegen den Hauptangeklagten, der wegen des Todes eines unbeteiligten Autofahrers bei einem illegalen Autorennen zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, ist damit rechtskräftig.“