Bahnübergang Nietleben: Stadt darf Sperrung nicht aufheben
Die Stadtverwaltung kann die Sperrung des Bahnübergangs in der Halleschen Straße in Nietleben nicht aufheben. Das wurde am Dienstag zur Zukunftswerkstatt deutlich. Die formelle Sperrung des Bahnübergangs sei bereits 2018 durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erfolgt, die Stadt ist lediglich für die Ausschilderung einer Umleitung zuständig.
„Wir können nur politischen Druck aufbauen“, so Tobias Teschner, Leiter des Fachbereichs Sicherheit in der Stadtverwaltung. „Wir haben keine Chance, die Sperrung aufzuheben.“ Das EBA habe festgestellt, dass der Übergang von seiner Baulichkeit her nicht mehr betrieben werden darf. Eine entsrpechende Ausnahmegenehmigung war im vergangenen Sommer ausgelaufen.
Inzwischen gibt es einen neuen Zeitplan. Jetzt will die Bahn im Juni anfangen mit bauen.
Na wer hätte das gedacht …
Ach so, ziemlich viele hier im Forum wussten es schon, dass die Stadt bisher Unsinn verkündet hat.
Wer konnte das ahnen, dass eine befristete Ausnahmegenehmigung ablaufen kann!
Gehört aber eigentlich mehr in das Ressort von Baudezernent René Rebenstorf und nicht von Hernn Teschner. nach dem eisenbahnkreuzungsgesetz sind außer der Bahn auch noch Stadt und Land zu je einem Drittel an dem Vorhaben beteiligt.