Baustellenabsperrung ignoriert: PKW kollidiert in der Reilstraße mit Straßenbahn

Keine Antworten

  1. Kevin S. sagt:

    Beweis zur charakterlichen Unfähigkeit ein KFZ im öffentlichen Raum zuführen erbracht.
    Fahrerlaubnis und Führerschein sollte widerrufen werden können.
    Vorbeugend. Vielleicht ist das nächste mal eine Fußgängerzone im Weg?

    • Verkehrsfreund sagt:

      Die Füßgängerzone ist für Radfahrende reserviert. Fehlverhalten der Autofahrenden und Radfahrenden nimmt sich wenig.

      • @Verkehrsfreund sagt:

        Gefühlt der zweite Kommentar und es werden Radfahrende involviert, obwohl rein gar nix davon im Artikel steht und auch keiner beteiligt war!
        Die Verkehrsteilnehmer müssen anscheinend immer gegeneinander ausgespielt werden.
        Such Dir Hilfe!

  2. theduke sagt:

    So viel DUMMHEIT und Dreistigkeit sollte hart bestraft werden. Es gibt eben Autofahrer, die denken, sie sind was Besonderes.

  3. micha sagt:

    Aber ich bin doch immer hier gefahren… Der Mensch ist zwar ein Gewohnheitstier, aber so unflexibel kann man doch nicht sein.

  4. J sagt:

    Ich bin für die Einführung eines Führerscheins für Autos, die Erhebung von KFZ-Steuer und die Gurtpflicht! Dann passiert so etwas nicht mehr.

    Und wer glaubt, der Autofahrer würde was draus lernen? Dafür dass er auf der Lebenszeit der vielen wartenden Straßenbahngäste herumtrampelt, bekommt er 10 Euro Bußgeld aufgebrummt. Ausgesetzt zur Bewährung. Wann bekommen wir endlich vernünftige Strafen im Straßenverkehr? Gern für ALLE Verkehrsteilnehmer.

  5. Rentner sagt:

    Mit tun die Tramfahrer leid, insbesondere die, die deswegen einen Termin verpassen.
    Und die Nichtbeachtung der Absperrung ist eine Straftat. Da sollte das dazu benutzte Werkzeug eingezogen werden, dann kann er damit keinen Schaden mehr anrichten!

  6. TD sagt:

    Ist das die Baustelle, die bis zum 6.6. gehen soll?

    • ICH sagt:

      Genau die. Der Autofahrer war natürlich schön doof und extrem unaufmerksam, aber die Kommentare hier sind an realitätsfremder Verblödung kaum noch zu überbieten.

      • Laufrad sagt:

        … die Kommentare hier sind an realitätsfremder Verblödung kaum noch zu überbieten.
        Dem ist hier und bei vielen Kommentaren bei DbH nichts hinzuzufügen.

        • neenee sagt:

          Realitätsfremd ist, Absperrungen zu ignorieren, weil die Baustelle laut einem Kalender planmäßig schon fertig sein soll.
          Solche Leute fahren auch eine Klippe runter, wenn das Navi das so will.

  7. ZooBastler sagt:

    Von Seiten der Havag keine Information zu weder in ihrem Verkehrsmelder, noch in der App da fährt alles ganz normal, noch eine Durchsagen. Für was gibt es das Zeug, wenn es nicht mal aktuell ist.
    Danke an „Du bist Halle“ das man zumindest hier was erfahren hat.

  8. Hallenser sagt:

    Am Wochenende verstand ich die Absperrung allerdings nicht, da die Fahrbahn frei war.
    So wie ich sah, war nur auf dem Radweg Baugebiet.

    An Werktagen ist das natürlich dämlich, dort entlang zu fahren, da Baufahrzeuge, falls vorhanden, rangieren.

    • J sagt:

      Es ist IMMER dämlich eine Absperrung zu umfahren. Und es ist NOCH dämlicher, eine riesige Straßenbahn nicht zu beachten, wenn man auf deren Gleisbett fährt.

      Und es gibt Gründe für die Absperrung. So waren keine Markierungen auf der Fahrbahn. Auch waren die Kreuzungen nicht sinnvoll freigegeben für Verkehr .. u.s.w.

  9. 10010110 sagt:

    Das war keine Frage, ob sowas passiert, sondern nur wann sowas passiert. Weil geltende Regeln nur lasch kontrolliert werden, haben sich solche Unsitten eingebürgert. Und die Volkswirtschaftlichen Schäden zahlen alle, weil kein Entscheidungsträger den Arsch in der Hose hat, mal ordentlich durchzugreifen. 😡

  10. Hallenser55 sagt:

    Tja und warum nun wurde aus dem 06.06. laut Baustellenkalender auf einmal der 11.06. ???

  11. Lokführer sagt:

    Das ist kein billiger Bagatellunfall. Hier steht eine Straftat im Raum.

    Bei dem vom PKW am Unfallort befahrenen Gleis handelt es sich um einen besonderen Bahnkörper nach BOStrab. Dieser ist baulich durch Borde nicht höhengleich abgesetzt worden und gemäß der Definition in der BOStrab ein besonderer Bahnkörper Er ist kein Verkehrsraum nach StVO. Die erlaubte Vmax beträgt 70km/h für die Straßenbahn.

    Es handelt sich hier auch nicht um einen Höhengleichen Bahnübergang, ein Unfall auf diesem würde nur 2 Punkte, 350 Euro und 1 Monat Fahrverbot kosten, sondern hier liegt ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr vor, gemäß §315 StGB. Das wird , wenn die aufnehmenden Polizisten ihren Job richtig machen, oder jemand hierzu eine Anzeige erstattet, Post von der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen und möglicherweise richtig bitter für den Fahrzeugführenden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.