Bauvorbereitung für neue Grundschule in der Schimmelstraße

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Keine Antworten

  1. Stadtwirtschaft sagt:

    Jetzt wird mein Spielplatz ( 1970 bis 1984 ) komplett weg gemacht 🫡🫡

  2. Ironieschalter sagt:

    Inclusive Schimmelbeseitigung, dann heißt sie nur noch Straße 😜

    • Stadtwirtschaft sagt:

      @Ironieschalter
      Weißt du überhaupt woher die Straße ihren Namen hat? Ich denke nicht naja Hauptsache rumplappern

      • ganz einfach sagt:

        Da schreibt er nun schon Ironie dran und du kapierst es immer noch nicht.

      • Ironieschalter sagt:

        Reitest Du einen? Oder früher in der Schule Der Schimmelreiter gelesen…
        Du hast (nicht den Farbfilm) vergessen zu beachten, daß ich nicht umsonst Ironieschalter heiße.
        Warum immer so Tooodersnst?
        Hey alte Socke – Mundwinkel hoch!
        Oder gehste tatsächlich in den Keller zum Lachen? Ich hoffe nicht 😇
        Ich für meinen Teil bleibe fröhlich ironisch und versuche ganz gerne die Umwelt ab und zu auf die Schippe zu nehmen. Das Leben ist ernst genug.
        Falls Dir Till Eulenspiegel begegnen sollte, richte ihm nen schönen Gruß aus 😁

  3. interessant sagt:

    „Die voraussichtlichen Baukosten betragen nach Stadtratsbeschluss 27,9 Millionen Euro und werden komplett aus Eigenmitteln der Stadt Halle finanziert.“

    Bildung ist Ländersache, offensichtlich gilt das nicht für Schulneubauten.

    • rincewind sagt:

      Richtig. Schulbauten sind kommunal, was drin passiert, ist Ländersache.

    • StER Halle sagt:

      Richtig, denn § 64 Abs. 1 SchulG sagt:
      „Die Schulträger haben das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten sowie unter Berücksichtigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung aufzuheben oder einzuschränken. Zu den erforderlichen Schulanlagen der Schulen mit überregionalem Einzugsbereich können auch Schülerwohnheime gehören, wenn der Bedarf von der Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger festgestellt ist.“
      in § 65 Abs. 1 steht dann: „Schulträger der Grundschulen sind die Gemeinden.“

  4. Uschi sagt:

    Mal sehen für was die Sporthalle genutzt wird. Vielleicht mal für unsere Kinder.

    • : sagt:

      Die Sporthalle ist nur schein. Daraus wird ruckzuck ein Impfzenrum, damit ALLE einen Chip… ähm geimpft werden. Und danach müsst ihr ALLE gendern.