Bei der Ausfahrt aus dem Grundstück: Radlerin in Halle-Neustadt angefahren

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  1. Radfuchs sagt:

    Also diese vollautomomen Fahrzeuge ahmen inzwischen menschliche Autofahrer perfekt nach.
    Heimtückisch finde ich aber die Radfahrer, die das Unfallgeschehen schamlos ausnutzen, um sich selbst Verletzungen zuzufügen.

    • Radfurz sagt:

      Genau!

    • Oh mein Gott sagt:

      Lass dich mal untersuchen Radfuchs. Ich glaube mit dir stimmt was nicht. Bist bestimmt zu oft auf den Kopf gefallen.

      • Radfuchs sagt:

        Danke der Nachfrage. Mit meinem Kopf ist alles in Ordnung. Ich kritisiere die von der Pizei verwendete Sprache, die die Verantwortung des Fahrers des Kraftfahrzeuges verschleiert und schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgängern und Radfahrern) unterschwellig immer eine Mitschuld unterstellt.

  2. E-biker sagt:

    Wäre schön wenn man auch schreiben würde das Sie auf der falschen Seite fuhr und somit mindestens eine Teilschuld hat. Ansonsten gute Besserung

    • Radfuchs sagt:

      @E-Biker

      Die Frage einer Teilschuld ist eine Frage des konkreten Einzelfalls. Meines Wissens muss neben der „falschen Seite“ auch noch eine entsprechende Geschwindigkeit des Radfahrers hinzukommen, damit er in so einer Situation eine Teilschuld bekommt. Auf Fußgänger „aus der falschen Richtung“ muss man schließlich als Ausfahrender ebenso achten.
      Aber natürlich ist man als Radfahrer gut beraten, damit zu rechnen, dass man übersehen wird, auf der „falschen Seite“ erst recht, übrigens auch und besonders, wenn es sich um einen Zweirichtungsradweg handelt.

    • Rhabarber Radler sagt:

      Naja da hat die Radfahrerin wohl einen Fehler gemacht, hoffentlich lernt sie daraus und fährt demnächst auf der richtigen Seite.

    • Oh mein Gott sagt:

      Ich hoffe du hast deinen Link selber mal gelesen und hältst dich an die Spielregeln anstatt immer mit dem Finger auf die ach so bösen Autofahrer zu zeigen.

      • Radfuchs sagt:

        Ich habe den Link gelesen, du offenbar nicht:

        Haben auch Links-Radler Vorfahrt?
        Radfahrer fahren auf dem Radweg einer Vorfahrtstraße, der Radweg erlaubt den Radverkehr in beide Richtungen. Dann hat der „Links“-Radler Vorfahrt vor Seitenstraßen. Hinzu kommt: Selbst wenn der Radfahrer auf einem nicht freigegeben Radweg links fährt, hat er nicht automatisch Unrecht. Die Vorfahrt einer Straße ist nämlich nicht an die Spur oder die Fahrtrichtung gebunden. Bsp. Überholende Autofahrer verlieren auch auf der linken Spur nicht den Status der vorfahrtberechtigten Straße.

        • Oh mein Gott sagt:

          Natürlich habe ich deinen Link gelesen, Radfuchs. Und in diesem Fall hast du natürlich recht, das habe ich ja auch nicht abgestritten. Aber wenn du deinen Link bis zum Schluss liest dann sind viele Beispiele von anderen Situationen zwischen Autofahrern und Radfahrern oder Fußgängern und Radfahrern wo sich viele Radfahrer sehr rücksichtslos verhalten. Auch Radfahrer sollten sich rücksichtsvoll verhalten und wenigstens gewisse Regeln einhalten. Immer nur auf die Autofahrer schimpfen kann es auch nicht sein, auch wenn du in diesem Fall recht hast.

  3. : sagt:

    Scheiß Autofahrer!!!