Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl: Prozessbeginn am Landgericht Halle gegen Asylbewerber
Das Landgericht Halle macht ab heute einem 24-Jährigen Asylbewerber den Prozess. Gegen ihn liegen gleich fünf Anklageschriften vor.
Mit Anklageschrift vom 23.05.2023 werden dem Angeklagten drei Fälle der Beleidigung, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, zur Last gelegt.
Im September 2022 soll der Angeklagte in einer Gemeinschaftsunterkunft in Merseburg einem Sicherheitsdienstmitarbeiter nach einer verbalen Auseinandersetzung ins Gesicht gespuckt und beleidigt haben. Anschließend soll er einem weiteren Sicherheitsdienstmitarbeiter mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und mit dem beschuhten Fuß gegen den Brustkorb getreten haben, wodurch dieser Schmerzen im Gesicht und in der Brust erlitten habe. Hierbei soll er den Sicherheitsdienstmitarbeiter zudem beleidigt haben. Nachdem der Sicherheitsdienstmitarbeiter des zweiten Vorfalls dem Angeklagten ein Hausverbot für die Gemeinschaftsunterkunft erteilt habe, habe der Angeklagte am selben Tag erneut die Gemeinschaftsunterkunft betreten, zweimal in Richtung des Sicherheitsdienstmitarbeiters gespuckt und diesen abermals beleidigt.
Mit Anklageschrift vom 13.07.2023 wird dem Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll im Mai 2023 in der Jugendanstalt Raßnitz einem Mitgefangenen mit einem Schlüssel in der Hand mehrfach ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser eine Nasenbeinfraktur und ein Brillenhämatom erlitten habe.
Mit Anklageschrift vom 17.08.2023 wird dem Angeklagten eine Sachbeschädigung zur Last gelegt. Er soll im März 2023 aus Zerstörungswut in der Wohnung eines Bekannten in Merseburg verschiedene Einrichtungsgegenstände durch die geschlossenen Fenster nach draußen geworfen haben, wodurch die Fensterscheiben im Wohnzimmer zerbrochen seien.
Mit Anklageschrift vom 30.08.2023 werden dem Angeklagten drei Straftaten vorgeworfen: ein Diebstahl geringwertiger Sachen, eine versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und in Tateinheit mit Hausfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Er soll im Februar 2023 in einer Drogerie im Hauptbahnhof Halle diverse Waren im Gesamtwert von 16,17 Euro unter seine Jacke und in seinen Rucksack gesteckt haben und mit der unbezahlten Ware das Geschäft verlassen haben, um sie für sich zu behalten. Im Anschluss an diesen Vorfall hätten Mitarbeiter der DB Sicherheit dem Angeklagten ein Hausverbot erteilt und ihn des Bahnhofsgeländes verwiesen. Als er der Aufforderung nicht nachgekommen und von den Mitarbeitern der DB Sicherheit aus dem Bahnhofsgelände hinausgedrängt worden sei, habe der Angeklagte mit den Fäusten in Richtung des Oberkörpers eines Mitarbeiters geschlagen, um diesen zu verletzen. Anschließend habe der Angeklagte dem Mitarbeiter ins Auge gespuckt und die weitere Mitarbeiterin beleidigt. Als zwei Polizeibeamte die Mitarbeiter der DB Sicherheit bei der Umsetzung des Hausverbots hätten unterstützen wollen, habe sich der Angeklagte gewehrt und versucht, sich loszureißen.
Mit Anklageschrift vom 26.06.2024 wird dem Angeklagten eine Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll im November 2023 in der Jugendanstalt Raßnitz einem Mitgefangenen beim Duschen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Durch den Schlag habe der Mitgefangene einen Zahn verloren und aus dem Mund geblutet. Als der Mitgefangene die Dusche habe verlassen wollen, habe der Angeklagte ihn verfolgt und mit der Faust weitere drei Mal an dessen Kopf, Arm und Rücken geschlagen.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. Außerdem kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Die vier Anklagen aus dem Jahr 2023 waren zunächst zum Amtsgericht Merseburg erhoben worden. Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Halle hat diese vier Verfahren zwischenzeitlich übernommen.
Warum solchen Aufwand mit den Mann ? Einfach aus Deutschland ausweisen und fertig. Er ist nicht als Freund zu uns gekommen.
Also soll man Straftaten nicht verfolgen, Täter nicht verurteilen?ernsthaft?!
Ja, warum noch unnötig durchfüttern und andere Gefangene gefährden. Für ihn sind deutsche Gefängnisse keine Strafe, sondern ein Kurort.
Einfach ab und fertig.
Bei diesem Fall Nein. Ausweisen.
Was macht der noch in Deutschland? In anderen Ländern wäre er schon nach der ersten Tat aus dem Land geschmissen wurden.
Jetzt lebt er weiter auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und freut sich des Lebens. Im Gefängnis hat er Einzelzimmer, besser als in der Gemeinschaftsunterkunft. Danke Olaf, Ricarda und Co..
„Was macht der noch in Deutschland?“
Vor Gericht stehen. Ergibt sich aus dem Artikel, für nicht völlig Abgehängte sogar schon aus der Überschrift.
Leider verstehst du den Sinn des Textes nicht.
Sicher weiß ich, dass er vor Gericht steht. Ich kann sinnerfassend lesen, im Gegensatz zu dir du Flitzpiepe.
Dann ist deine Frage also sinnlos gewesen.
Hast du sonst nichts zu sagen oder warum beisst du dich an dieser Frage fest?
Vielleicht diskudierst du lieber woanders, hier ist es anscheinend zu anspruchsvoll für dich.
DU hast die Frage gestellt. Ohne Grund.
Schon lustig, wie wir uns auf der Nase herum tanzen lassen. Was wurde nicht alles versucht uns einzutrichtern, wie reich wir beschenkt werden. Mittlerweile herrscht wohl Götterdämmerung.
Raus mit solchen, aber erst arbeiten lassen bis der Schaden den er angerichtet hat behoben ist.
Der Staat braucht unbedingt neue Regelungen und neue Gesetze die die Bevölkerung vor so etwas schützen.
Erst Asyl begehren und sich dann danebenbenehmen, sowas ham wer jerne! Und das kostet den Rechtstaat dann sinnlos zehntausende Euro Steuergeld und die betroffenen Leute müssen sich mit sowas rumplagen. 🙄 Es muss deutlich einfachere Lösungen für sowas geben.
Neuwahlen sind sind die ANTWORT.
Auf welche FRAGE.
„das kostet den Rechtstaat dann sinnlos zehntausende Euro Steuergeld“
Rechne mal vor bitte.
Sachbeschädigung, Körperverletzungen, Diebstahl, da entstehen schon Kosten für Medizin, Versicherung, . Dann gibt es Gerichtskosten ,Knastkosten und sicherlich noch weitere.
Solche kriminellen Typen darfst du nicht noch verharmlosen.
Vorrechnen ist hart, aber nicht soo hart.
Am einfachsten ist, das Kreuz bei der nächsten Wahl an der richtigen Stelle zu machen. Aber selbst das scheint für etliche Wähler immer noch zu schwierig zu sein.
Unterschrift nicht vergessen!!
Ein Wahlzettel mit Unterschrift ist ungültig!
Das wollen Wokisten den echten Patrioten einreden.
Für dich scheint es noch schwieriger zu sein selbständig zu denken.
So einfach wie du es dir denkst ist es nämlich überhaupt nicht!
Stimmt! in Thüringen haben sich ca. 32% der Wähler und in Sachsen ca. 30% als unfähig hingestellt… Dann noch der Trottel mit der Wahlfälschung für die kleine Nazipartei. Da herrscht noch Nachholbedarf bis zur nächsten Wahl.
Warum ist dieser Mensch noch hier. Ab in sein Heimatland. Er verursacht hier nur Kosten und wird sich nicht besser benehmen. Das ist doch ein typisches Beispiel für Abschiebung, so wie es der Kanzler gesagt hat. Wer sich nicht benehmen kann……..
Auch Biodeutsche (auch aus sogenannten besseren Vierteln) benehmen sich so. Am besten die dann auch ausweisen.
Ist ja ’ne dolle Geschichte, aber auch langweilig und kaum erwähnenswert.
@ bin_gespannt
1 die Kosten des Verfahrens
2 die Unterbringung in der U Haft
3 die Ladung der Zeugen plus Aufwandsentschädigungen Fahrgeld Lohnausfallzahung usw
4 die ganzen Anfahrten der Beamten Inc.Fesnahme Überführung indem Gericht usw usw
Reicht dir das fürs erste..und ja das geht in die 10000e
Vorrechnen nicht verstanden.
Quasi wie bei jedem Schwarzfahrer. Aber das soll ja nicht angeschafft werden, weil Strafe muss sein.
Was soll dieser dämliche Aufwand. Da gibt es doch nur eine ernstzunehmende Konsequenz, und zwar unverzüglich.
„Außerdem kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.“ Was ist, wenn er wirklich psychisch krank ist? Wird ja sicher durch einen Facharzt begutachtet und nicht durch einen Dr. Oetker aus dem Forum. Hat er dann kein Recht auf Behandlung? Würde die ganze Meute hier so geifern, wenn es sich um einen Deutschen gehandelt hätte? Kennt nur ein einziger von den Wüterichen seine Vorgeschichte?
@Nachgefragt, wieviel Menschen haben eine schlimme Kindheit? Wieviel davon begehen Straftaten? Diese Person kam in dieses Land , bat um Schutz, der gewährt wurde, beging Straftaten, nicht wenige , keine Einsicht. RAUS ! Deutsche kommen dann ins Gefängnis. Meistens so bei Mehrfachstraftätern.
Nochmal die Frage: was ist, wenn der Typ wirklich krank ist?
Dann hat er nach Ansicht der Einheitsfarbigen hier trotzdem die falsche Herkunft, „Rasse“ und/oder Religion. Selbst wenn sich herausstellt, er ist Asylbewerber aus einem christlich geprägten Staat und ist hellhäutig. Deren Hass ist blind und sie projizieren weiter ihren eigenen Schwächen auf noch Schwächere.
Viele Kommentare zeigen, dass ihre Verfasser den Rechtsstaat nicht verstanden haben. Da muss man sich über Wahlerfolge radikaler Ränder nicht wundern.
PS: Ich bin nicht der Fake-Radfahrer von weiter oben.
@Radfahrer, die Kommentare kommen aus der Unzufriedenheit und der Angst vieler Bürger. Was sollen sie von den Rechtsstaat nicht verstanden haben?
Was ist Recht und Ordnung ….
Es gibt Gesetze die auch nicht Deutsche beachten müssen.
Ich kann und will mich in anderen Ländern auch nicht so aufführen und die Menschen gewalttätig gegenüber stehen.
Ist nicht schon genug Passiert?
Für den Fake-Radfahrer ist noch nicht genug passiert, der möchte das noch mehr radikale Islamisten in Deutschland durchgefüttert werden und uns dafür so wie in Mannheim oder Solingen danken.
Sie danken uns dafür, das unsere Regierung ihnen Freiräume schafft, Grundstücke quasi schenkt, sie ihren Hass auf ungläubige ausleben lässt und die einheimische Bevölkerung als Faschisten tituliert,wenn sie die Stimme erheben.