Bengalische Fackeln, Gegenstände aufs Spielfeld geworfen: 3000 Euro Geldstrafe für den HFC

Der Hallesche FC muss 3.000 Euro Geldstrafe zahlen. Dazu wurde der Fußball-Drittligist vom DFB-Sportgericht wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ verdonnert.

Auslöser ist das Spiel am 20. November vergangenen Jahr gegen Borussia Dortmund II. In der 53. Minute brannten Hallenser Zuschauer mindestens 13 Bengalische Fackeln ab. Zudem wurden in der 69. Minute mindestens zwei Gegenstände aus dem Zuschauerbereich des Heimteams auf das Spielfeld geworfen, woraufhin die Partie kurz unterbrochen werden musste.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei exakt 4032,50 Euro gelegen, so der DFB. Dabei ist berücksichtigt, dass der Verein hinsichtlich der gezündeten Pyrotechnik einen Täter erfolgreich ermittelt hat, was gemäß Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der dafür angesetzten Geldstrafe um 25 Prozent führt, während die Spielunterbrechung von bis zu einer Minute beim zweiten Vorkommnis zu einer Erhöhung der dafür vorgesehenen Geldstrafe um 20 Prozent führt.

Da das DFB-Sportgericht momentan aber generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen gewährt, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wurde die Strafhöhe noch einmal entsprechend reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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5 Kommentare

  1. Gkr sagt:

    tja Wer nicht richtig kontrolliert hat eben den Schaden, aber warum dauert das so lange?

    • Nicht im Ernst sagt:

      Warum begreifst Du so langsam, warum hast Du keine Ahnung was groß und was klein schreibt?
      Fragen über Fragen.

  2. Nicht im Ernst sagt:

    Was man groß und was man klein schreibt…

  3. Omi mit Krone sagt:

    Vielleicht spenden die Fackelträger ja den Geldwert, den der Verein jetzt zahlen muss.

  4. Ultradoof sagt:

    Danke an die HFC-Ultras für die tolle Unterstützung des Vereins. Ihr seid nicht nur für den Verein, sondern für die gesamte Gesellschaft ein wahrer zugewinn – nicht.