Beschluss vom Bundesrat: Kinderreisepass wird abgeschafft
Am 29. September 2023 hat der Bundesrat Änderungen im Passrecht zugestimmt, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte.
Dass Gesetz sieht insbesondere die Abschaffung des Kindereisepasses vor. An dessen Stelle kann ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der für weltweite Reisen nutzbar ist. In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, der in der Regel sofort ausgestellt werden kann.
Maßnahme gegen Kindesmissbrauch
Die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes soll zudem Kindesmissbrauch im Ausland verhindern. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Personen im Ausland Missbrauchshandlungen begehen würden, können die Behörden einen Pass versagen, den vorhandenen Pass entziehen oder die Ausreise untersagen.
Versand von Ausweisdokumenten
Behörden dürfen künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch – im Inland – per Post an die antragstellende Person versenden – damit entfällt die Notwendigkeit, das Dokument persönlich auf dem Amt abzuholen. Das Gesetz schafft die Grundlage für entsprechende Verordnungen.
Weniger Bürokratie
Insgesamt modernisiert das Gesetz Verwaltungsabläufe und reduziert den Aufwand für Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Laut Gesetzesbegründung soll es auch die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln sichern und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.
Weitere Schritte
Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitetet, danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant zu wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Weniger Bürokratie und mehr Kohle für den Staat…Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 statt 13 Euro
Dafür beträgt die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses seit einiger Zeit nur noch ein Jahr. Insofern kann man mit der längeren Gültigkeitsdauer für einen regulären Reisepass fahren (wenn man entsprechende Reiseziele hat).
*besser fahren
Mag ja sein das er 13€ gekostet hat, aber dafür war er auch nur 1Jahr gültig. Innerhalb der 12Monate musste er verlängert werden, was 6€ gekostet hat. Also je nach Alter des Kindes bei Beantragung, war er im Endeffekt sogar teurer als 37,50€.
Ade Reisefreiheit
Dann müsst ihr verhüten. Dann habt ihr eure Ruhe…..