Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt wird geändert: Asche für Diamanten möglich, Bestattung in Tüchern möglich

Der Koalitionsausschuss von CDU, SPD und FDP hat den Weg frei gemacht, den bereits 2023 vom Sozialministerium vorgelegten Gesetzentwurf für ein modernisiertes Bestattungsgesetz in der Sitzung des Sozialausschusses zu beraten.
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne begrüßt die Entscheidung des Koalitionsausschusses: „Mit der Änderung des Bestattungsrechts setzen wir ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags um und passen das Gesetz an die gesellschaftlichen Entwicklungen sowie an Veränderungen in der Bestattungs- und Trauerkultur an.“
Im Kern werden folgende Neuerungen vorgeschlagen:
- Die Entnahme kleinerer Mengen Asche zur Anfertigung von Erinnerungsstücken wird rechtlich ermöglicht. Angehörige können so beispielsweise Diamanten als Gedenkobjekte anfertigen lassen.
- Vor jeder Bestattung soll künftig eine zweite Leichenschau durch spezialisierte Ärztinnen und Ärzte erfolgen.
- Eine gesetzliche Bestattungspflicht für Sternenkinder wird eingeführt.
- Für Soldatinnen und Soldaten, die im Auslandseinsatz der Bundeswehr verstorben sind und ein Ehrengrab erhalten haben, wird ein dauerhaftes Ruherecht geschaffen.
Zur interkulturellen Öffnung des Bestattungsrechts wird die Sargpflicht gelockert, sodass künftig auch Bestattungen in Tüchern möglich sind. Ministerin Grimm-Benne: „Das neue Bestattungsgesetz soll der religiösen Vielfalt in unserem Land Rechnung tragen. Menschen muslimischen oder jüdischen Glaubens sollen ihre Bestattungstraditionen praktizieren können. Um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden, streben wir eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an.“
„Ein würdiger Abschied ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht“, betont Katrin Gensecke, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Es war uns wichtig, dass die Regelungen die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln und den Angehörigen ein respektvolles Gedenken ermöglichen.“
Deutschland entfernt sich ,Schritt für Schritt , von ihrer Bestattungskultur.
„ihrer“?
Nicht nur Bestattungskultur……..
Der letztgenannte Punkt, ist der eigentliche Grund der Gesetzesänderung!
Die Kriegstüchtigkeit gibt auch solche Notwendigkeiten vor.
Schön, dass das nun endlich möglich wird. In anderen Bundesländern ist es schon lange so. Und schön, dass jeder selbst für sich entscheiden kann, wie er/ sie bestattet werden möchte.
Ich wette für die jenigen Nörgler, die hier wieder etwas schlechtes drin sehen, wird sich die Welt auch weiter drehen. Keep cool!!!
„Und schön, dass jeder selbst für sich entscheiden kann, wie er/ sie bestattet werden möchte.“
Frau M.,
da bin ich ganz Ihrer Meinung!
Jeder sollte die über die Art seiner letzten Ruhe selbst entscheiden können. Die Politik sollte sich da grundsätzlich raushalten.
Dann will ich meinen verrottenden Körper später mal in deiner Wohnung deponiert haben.
Wieso später? Das willst du doch jetzt schon!?!
Jetzt verrotte ich aber noch nicht. 😛
Das ist deine Ansicht.
10010110,
dann werde ich Sie ja nie los. 🙂