Betrunkener am Hauptbahnhof Halle pöbelt, beleidigt, bedroht, tritt und widersetzt sich polizeilichen Maßnahmen
Am Sonntag, den 19. September 2021 wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle gegen 20:10 Uhr durch Sicherheitsmitarbeiter der Bahn auf einen stark alkoholisierten Mann aufmerksam gemacht. Dieser hatte zuvor an der Straßenbahnhaltestelle mehrere Passanten angepöbelt und verhielt sich äußerst aggressiv.
Aufgrund der Personenbeschreibung stellte die Streife den 37-Jährigen kurz darauf im Personentunnel des Hauptbahnhofes fest und kontrollierte ihn. Der Deutsche weigerte sich, seine Personalien bekanntzugeben, wollte sich nicht ausweisen und begann sowohl die Sicherheitsmitarbeiter der Bahn, als auch die Bundespolizisten mit ehrverletzenden Worten zu beschimpfen.
Daraufhin wurde er zur Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle genommen. Auf dem Weg dorthin schrie er herum, lies sich mehrfach auf den Boden fallen und versuchte sich aus dem Polizeigriff zu lösen. Auch im Revier beruhigte sich der Mann zunächst nicht, drohte den Beamten mit Schlägen und versuchte in Richtung des Kopfes eines Bundespolizisten zu treten. Letztendlich musste er zu Boden gebracht und gefesselt werden.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 3,4 Promille. Daraufhin wurde ein Notarzt gerufen, der den Mann aufgrund des übermäßigen Alkoholkonsums in ein Krankenhaus einwies.
Dennoch wird sich der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann wegen Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung sowie Widerstandes gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.
Warum nicht gleich ins Hospiz?
weil du das glücklicher Weise nicht entscheiden darfst.
💯👍
Der Mann hatte eindeutig zuwenig Blut im Alkohol … bei diesem Spiegel noch in der Lage zu sein, rumzupöbeln und immer noch koordiniert genug zu agieren, um andere Personen tätlich angreifen zu können – der Mann hat definitiv nicht zum ersten Mal weit über den Durst getrunken. Dazu gehört „Training“, denn Otto Normal-Alkoholkonsument wäre bei 3,4 Promille schon längst bewusstlos.
Ich hoffe nur, dass dieser Alkoholkonsum nicht mehr als strafmindernd gilt. Denn wer sich derart besäuft, der macht das meines Erachtens mit Vorsatz. Und das sollte entsprechend zu einem Strafmaß am oberen Ende der jeweiligen Festlegungen führen.
Dieser Promillewert scheint wohl antrainiert zu sein. Der Körper gewöhnt sich an alles…
Sehe ich genau so. Ich vermute, dass Viele sich mittlerweile absichtlich einen antrinken, wenn sie Bock auf Stress haben – weil sie denken, dass Strafmaß wäre dann geringer und weil es die Hemmungen abbaut.
Das wird vermutlich in diesem Fall ganz alleine von der Staatsanwaltschaft und ggf. einem Rechtsanwalt und einem psychologischen Gutachten entschieden werden. Ein guter Rechtsanwalt könnte den Mann tatsächlich mit einem entsprechenden Gutachten raus boxen aber auch nicht ganz. Das Gericht kann nämlich immer noch eine Unterbringung in eine Psychiatrie anordnen. Beispielsweise zwecks Alkohol- und Drogenentzug. Der Mann würde dann erst wieder entlassen werden wenn er sowohl trocken ist als auch keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt. „Wann gilt ein Täter als unzurechnungsfähig?“ https://www.koerperverletzung.com/unzurechnungsfaehig/
Aber immerhin, von Notdurft verrichten stand nichts da- immerhin ein wenig Anstand ist noch vorhanden. 🙂 Das sollte doch das Strafmaß mildern!!